Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Von der Verwaltung ist ermittelt worden, welcher Stellenbedarf erforderlich ist, damit die Arbeit der Verwaltung rechtmäßig wirtschaftlich kundenorientiert und nach den politischen Zielvorgaben erfolgen kann. Die Vorlage der Verwaltung entspricht den gestellten Anforderungen der Politik im vergangenen Jahr und beinhaltet eine ausführliche Begründung zu jedem einzelnen Stellenmehrbedarf. Anlass für den Stellenmehrbedarf sind qualitative und quantitative Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung. Gründe sind beispielhaft die Änderung rechtlicher Grundlagen oder die Steigung von Fallzahlen oder geänderte strategische Zielvorgaben der Politik. Die vorgetragene Begründung seitens der Fachbereiche ist verwaltungsintern verifiziert worden.
Der vorgetragene Stellenmehrbedarf beinhaltet Aussagen zum Stellenumfang, der Wertigkeit der Stelle, den zu erwartenden Kosten, dem betreffenden Teilplan und ob ein befristeter Stellenmehrbedarf oder ein unbefristeter Bedarf besteht. Sofern eine Refinanzierung der Personalkosten über Gebühreneinnahmen oder im Rahmen der Konnexität erfolgt, sind entsprechende Aussagen gemacht worden.
Die Verwaltung empfiehlt, den geltend gemachten Stellenmehrbedarf für 2014 zunächst im zuständigen Fachausschuss politisch zu bewerten und dann mit einer Beschlussempfehlung dem Hauptausschuss für die Sitzung am 28.11.2013 zur Entscheidung vorzulegen. Davon ausgenommen ist der Stellenmehrbedarf über den der Hauptausschuss ohne Beteiligung der Fachausschüsse entscheidet.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit empfiehlt, der Vorlage der Verwaltung zu folgen und die Aufnahme der in der Anlage aufgeführten Stellen im Stellenplan 2014 zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlage
Bezug zum strategischen Management:
Anlage/n:
DrS_OVG Ausschuss_Stellenmehrbedarf 2014.pdf
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