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Vorlage - DrS/2014/022  

 
 
Betreff: Neubau Brücke Herrenmühle (K 12)
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Petersen, Nils
Federführend:Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz Bearbeiter/-in: Hartmann, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur Entscheidung
03.03.2014 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Planungsstand Neubau Brücke Herrenmühle

 

Zurzeit ist die Brücke Herrenmühle für Fahrzeuge bis 16 t Gesamtgewicht und einer maximalen Breite von 2,50 m zugelassen. Die provisorische Gewölbestützung, die im Sommer 2013 eingebaut wurde, ist für einen Zeitraum von 3 - 5 Jahren ausgelegt. Für den erforderlichen Ersatzneubau der Travebrücke sind die notwendigen Planungsschritte eingeleitet.

Aufgrund der Urteile des BVerwG vom 6.11.2013 zu Planung der A20, ist die Prüfung der Varianten für die Linienführung der Autobahn im Raum Bad Segeberg zu wiederholen. Dies wird einen Zeitraum von ca. 2 Jahren beanspruchen, so dass erst im Jahre 2016 mit einer abschließenden Entscheidung zur Linienführung der Autobahn zu rechnen ist.

Da diese Variantenprüfung ergebnisoffen erfolgen muss, besteht theoretisch die Möglichkeit, dass die A 20 in Gestalt der südlichen Variante 3 gebaut werden könnte. Diese Variante würde die K 12 unmittelbar berühren (s. Lageplan). Die Autobahntrasse würde in diesem Fall voraussichtlich im Bereich der Brücke Herrenmühle parallel zur K 12 verlaufen und dann im Bereich der weiterführenden K 82 in Gestalt eines Autobahnkreuzes an die A 21 angebunden werden.

 

 

 

 

Derzeit kann nicht verlässlich abgeschätzt werden, welche Auswirkungen diese Trassenvariante auf die Planung des Ersatzneubaus der Brücke Herrenmühle haben könnte. Insbesondere kann auch sein, dass sowohl für die Prüfung der A 20-Variante 3 durch das Land als auch für die Brückenplanung Herrenmühle durch den Kreis ähnliche Untersuchungen erforderlich werden. Daher sind mit Bekanntwerden des BVerwG-Urteils weitere Aufträge für die Brückenplanung vorläufig zurückgestellt worden, um nicht unnötig Geld auszugeben. Hierüber wurde im WRI-Ausschuss am 25.11.2013 berichtet. Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung sollte entschieden werden, ob und wie die Planung der Brücke weiter fortgesetzt werden soll. Bei Fertigstellung dieser Vorlage lag die schriftliche Urteilsbegründung allerdings noch immer nicht vor.

 

Bisher wurden folgende Aufträge an das Ing.- Büro BDC aus Hamburg bereits vergeben:

-          Hauptvertrag vom 18.10.2011 über 97.406,70 €

Verkehrliche Voruntersuchung, UVP Vorprüfung, Objekt und Tragwerksplanung für das Brückenbauwerk

 

-          Nachtrag vom 16.07.2012 über 5.355,00 €

Planung von 2 zusätzlichen Varianten

 

-          Nachtrag 2 vom 25.08.2012 über 24.220,31 €

Vermessen der Umgebung und Baugrunduntersuchung, Zusammenstellen von Materialgutachten und Prüfberichten

-          Nachtrag 3 vom 04.10.2012 über 19.692,36 €

Entwurfsvermessung über Brückenbauwerk und Gewässerprofil,         für Neubau, Rückbau und Sofortmaßnahme

 

-          Auftragserweiterung: Planung neue Trasse vom 06.12.2012 über 16.096,36 €

geotechnische Gründungsempfehlung, Entwurfsvermessung  bestehender Straße

 

-          Ausführungsplanung Sofortmaßnahme vom 08.01.2013 über 8.962,66 €

 

-          Kartierung der Flora und Fauna vom 12.03.2013 über 22.759,46 €

 

-          Bauüberwachung Sofortmaßnahme vom 29.05.2014 über 9.053,52 €

 

Die gesamte Auftragssumme an das Büro BDC beträgt bis jetzt 203.546,37 €

Bis zum 20.01.2014 sind davon 105.415,30 € an das Büro BDC bezahlt worden.

Zurzeit werden die Ergebnisse der Kartierung der Flora und Fauna zusammengestellt.

 

Für die weitere Bearbeitung der Planung, incl. Fischaufstiegsanlage, sind voraussichtlich noch folgende Aufträge zu tätigen:

-          Baugrundempfehlung incl. Fischaufstiegsanlage20.000,- €

-          Umweltverträglichkeitsstudie 15.500,- €

-          Landschaftspflegerischer Begleitplan14.500,- €

-          FFH Verträglichkeitsprüfung  6.000,- €

-          Erstellung Unterlagen Scopingtermin   2.000,- €

(Planfeststellungsverfahren)

-          Objektplanung Brückenbauwerk90.000,- €

-          Hydraulische Berechnung (auch Fischaufstiegsanlage)23.000,- €

-          Muschelkartierung  1.500,- €

-          Vermessung Fischaufstiegsanlage  9.000,- €

-          Schalltechnische Untersuchung  2.500,- €

         184.000,- €

 

Bis zu 50.000 ,- € von den noch ausstehenden Auftragssummen werden für einige Bereiche anteilig vom Land übernommen, da dies den Bau und die Planung der Fischaufstiegsanlage finanziert.

 

Derzeit wird davon ausgegangen, dass eine west-östliche innerregionale Straßenverkehrsverbindung südlich Bad Segebergs, wie sie die K12 darstellt, auch bei einem unterstellten Bau der Variante 3 der A20 erforderlich bleibt. Denn zumindest für alle Verkehre, die nicht über die Autobahn abgewickelt werden können (Landwirtschaft, Radfahrer) bliebe eine Travequerung im Zuge der K 12 erforderlich. Auch würde es an entsprechenden Anschlussstellen der A 20 im Bereich der B 432 fehlen, die es erlauben würden, die Autobahn als kleinräumige Verbindung zu nutzen.

 

Daher sollte die Planung für den Neubau der Brücke Herrenmühle in Abstimmung mit dem LBV als Planungsträger für die A 20 weiter verfolgt werden.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Planung für den Neubau der Brücke Herrenmühle soll in Abstimmung mit dem LBV als Planungsträger für die A 20 weiter verfolgt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

Investitionshaushalt gem. Sachverhalt

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

s. Sachverhalt

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 542

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme