Home
 
Kreistag
Ausschüsse
Fraktionen
 
Kalender
Übersicht
 
Übersicht
 
Textrecherche


Bürgerinformationssystem

Vorlage - DrS/2014/092  

 
 
Betreff: Gründung eines Nahverkehrsbundes Schleswig-Holstein (nah.sh) und Umwandlung der LVS GmbH in die nah.sh GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Mozer, Claudius (SVG)
Federführend:Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz Bearbeiter/-in: Maßow, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
11.06.2014 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt-Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
12.06.2014 
15. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
03.07.2014 
8. Öffentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
20140611 CM UNK-Vorlage nah.sh - Anlage 1  
20140611 CM UNK-Vorlage nah.sh - Anlage 2  
20140611 CM UNK-Vorlage nah.sh - Anlage 3  
20140611 CM UNK-Vorlage nah.sh - Anlage 4  
20140611 CM UNK-Vorlage nah.sh - Anlage 5  
20140611 CM UNK-Vorlage nah.sh - Anlage 6  

Sachverhalt:

1. Sachbericht

Der Kreis Segeberg ist seit ihrer Gründung 1996 neben den anderen Aufgabenträgern (Land Schleswig-Holstein, übrige Kreise und kreisfreie Städte) 3,33%iger Gesellschafter der Landesweiten Verkehrsservicegesellschaft Schleswig-Holstein mbH (LVS), die allein vom Land Schleswig-Holstein finanziert wird.

Die LVS fungiert primär als die Regie- und Managementgesellschaft für den in der Aufgabenträgerschaft des Landes liegenden Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Darüber hinaus werden gemeinsam mit den übrigen Aufgabenträgern diverse Projekte, Maßnahmen und Interessen im Bereich des ÖPNV identifiziert, koordiniert und verfolgt.

Während die vier Südkreise PI, SE, OD und RZ bereits seit 2002 vollständig zum Hamburger Verkehrsverbund (HVV) gehören und die Entwicklung des ÖPNV-Gesamtsystems im HVV institutionalisiert und koordiniert vorantreiben, arbeiten die übrigen Aufgabenträger vorwiegend punktuell zusammen. Dennoch konnten in den letzten Jahren viele gemeinsame Projekte umgesetzt werden (z.B. Schleswig-Holstein-Tarif, Dachmarke nah.sh). Dabei ist deutlich zu spüren, dass sich der Bedarf der nicht dem HVV angehörenden Aufgabenträger in Sachen Kooperation und Integration in Zukunft v.a. auf diesen Feldern vergrößern wird:

  • Weiterentwicklung des SH-Tarifs,
  • Weiterentwicklung der Dachmarke nah.sh, Marketing, Kundeninformation, elektronisches Ticket, Echtzeitinformation, Fahrplanabstimmung, Qualitätssicherung
  • Vergabe und Management von Verkehrsverträgen,
  • Gemeinsames Auftreten gegenüber den Verkehrsunternehmen und Organisationen.

Die Aufgabenträger für den SPNV und ÖPNV in Schleswig-Holstein wollen die bewährte Zusammenarbeit fortführen und als Aufgabenträgerverbund intensivieren (Anlage 1). Dafür soll die LVS zur Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (nah.sh GmbH) umfirmiert, weiterentwickelt und mit zusätzlichen Aufgaben betraut werden (Anlage 2). Die Gesellschaft wird wie bisher über den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung kontrolliert und gesteuert, der Gesellschaftsvertrag wird angepasst (Anlage 3) und folgende (Verbund-)Aufgabe neu in die Satzung (§ 3 Gegenstand des Unternehmens; g.) aufgenommen:

„Aufgabe der Gesellschaft ist es…
g.) Aufgaben mit überregionaler Ausstrahlung zu erfüllen, die über die Zuständigkeiten der einzelnen Gesellschafter als Aufgabenträger hinausgehen und deren Erledigung dazu dient, dass die Fahrgäste den Nahverkehr als einheitliches System wahrnehmen.“

Die Wahrnehmung der neuen Aufgaben und die inhaltliche Zusammenarbeit regelt eine spezielle öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Anlage 4), über welche die Gremienstruktur um einen sog. „Verbundausschuss“ ergänzt wird, in dem alle wichtigen Entscheidungen vorbereitet, koordiniert bzw. getroffen werden. Danach sind die Gesellschafter, die bereits im HVV organisiert sind, nur dann stimmberechtigt,

„wenn sie von dem zur Abstimmung stehenden Thema betroffen sind.“

Der hier ursprünglich vorgesehene Zusatz „wie alle anderen Gesellschafter auch“ hätte erlaubt, dass im Falle abweichender Betroffenheit (geringer/weitreichender als die anderen Gesellschafter) kein Stimmrecht bestanden hätte. Diese Stimmrechtslimitierung hätte gegen kommunales Verfassungsrecht (Selbstverwaltungspflicht als Teil der Selbstverwaltungshoheit) verstoßen, da ein Unterlaufen der grundsätzlich vorzubehaltenden Einwirkungs- und Steuerungsmöglichkeit (§ 2 (1) Kreisordnung) möglich gewesen wäre. Daher wurde der Zusatz auf gemeinsames Betreiben der 4 HVV-Kreise zwischenzeitlich gestrichen.

Zur Finanzierung des zusätzlichen Aufwandes erhalten die 11 Kreise und kreisfreien Städte, die nicht zum HVV gehören, T€ 50/a, die zweckgebunden an die nah.sh GmbH abzuführen sind. Diese Finanzierung wird über die insoweit zu ändernde ÖPNV-Finanzierungsverordnung (ÖPNV-FinVO) des Landes geregelt, die inhaltlich entsprechend angepasst und deren Mittelvolumen um T€ 550 erhöht wird (Anlage 5). Die 4 HVV-Kreise bekommen diese Mittel nicht, da sie nach Auffassung des Landes über die ÖPNV-FinVO bereits vergleichbare Mittel erhalten und entsprechende Aufgaben durch die HVV GmbH erfüllen lassen (Anlage 5 Punkt 10).

 

2. Stellungnahme

Der Ansatz, Fertigungstiefe und Schlagkraft der ÖPNV-Aufgabenträger einerseits sowie die Attraktivität und die Kundenorientierung des ÖPNV andererseits durch die Gründung eines Verkehrsverbundes der Aufgabenträger zu erhöhen, ist zielführend. Damit folgt man dem Vorbild und den überaus positiven Erfahrungen der in der HVV GmbH organisierten Aufgabenträger und vollzieht dies inhaltlich in vielerlei Hinsicht nach. Dies korrespondiert mit einem im Auftrag des Landes erstellten Gutachten über die ÖPNV-Organisation, das bereits 2009 zu dem Ergebnis kam, dass auf diesem Feld in Schleswig-Holstein außerhalb des HVV deutlicher Handlungsbedarf besteht, während im HVV und den HVV-Kreisen ein optimales Organisationsniveau ohne entsprechende Handlungsbedarfe festgestellt wird (vgl. UNK-Mitteilungsvorlage vom 21.09.2010).

Vor diesem Hintergrund hat der Kreis SE in Übereinstimmung mit den übrigen HVV-Kreisen PI, OD und RZ in den Diskussionen über die nah.sh-Gründung erfolgreich die Position vertreten, das Vorhaben inhaltlich zu befürworten und v.a. wegen des über den SH-Tarif gegebenen Zusammenhanges (gilt für Fahrten über die HVV-Grenze hinweg, z.B. von Bad Segeberg nach Neumünster) auch Partner im nah.sh-Verbund zu werden, sich an der Finanzierung des für uns nachrangigen nah.sh-Verbundes jedoch nicht zu beteiligen, weil wir den HVV als unseren sehr erfolgreichen „Primär“verbund bereits finanzieren und die Finanzierung zweier Verbünde eine unangemessene Ungleichbehandlung im Vergleich zu den reinen nah.sh-Aufgabenträgern darstellte (Anlage 6).

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag zu beschließen:

 

Der Kreistag beschließt den beiliegenden Gesellschaftsvertrag der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (nah.sh GmbH / umfirmierte LVS GmbH) sowie die dazugehörige „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (nah.sh GmbH) zwischen dem Land Schleswig-Holstein sowie den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes oder ihren jeweiligen Zweckverbänden über die Aufgaben der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (nah.sh GmbH)“. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. erforderliche redaktionelle Änderungen vorzunehmen. Eine Mitfinanzierung der nah.sh durch den Kreis Segeberg ist ausgeschlossen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Anlage/n:

 

  1. Arbeitsgruppenpapier Vorteile Verkehrsverbund SH vom 17.06.2013
  2. Fragen und Erläuterungen zum Verkehrsverbund SH vom 06.02.2014
  3. Gesellschaftsvertrag der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (nah.sh)
  4. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages
  5. Änderung der ÖPNV-Finanzierungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein
  6. Position des Kreises SE zum Verkehrsverbund SH vom 25.09.2013

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20140611 CM UNK-Vorlage nah.sh - Anlage 1 (25 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 20140611 CM UNK-Vorlage nah.sh - Anlage 2 (96 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 20140611 CM UNK-Vorlage nah.sh - Anlage 3 (129 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 20140611 CM UNK-Vorlage nah.sh - Anlage 4 (101 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich 20140611 CM UNK-Vorlage nah.sh - Anlage 5 (21 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich 20140611 CM UNK-Vorlage nah.sh - Anlage 6 (81 KB)