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Vorlage - DrS/2014/138  

 
 
Betreff: Stellenplan 2015;
Sozialpädagogische Betreuung von Menschen im und nach Abschluss des Asylverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Andrasch, Elke
Federführend:Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
11.09.2014 
9. Öffentliche Sitzung des Sozialausschusses zurückgestellt   
Hauptausschuss
18.09.2014 
19. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Erlass vom 22 07 2014 (Anlage 1)  
Anschreiben Betreuung Kreis (3)  

Sachverhalt:

Der Zustrom von Asylsuchenden bundesweit und in den Kreis Segeberg verstärkt sich weiter kontinuierlich. Das Land zahlt als freiwillige Leistung für die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigten Asylsuchenden, deren Ehegattinnen und Ehegatten und deren minderjährigen Kindern, die dezentral untergebracht sind, eine Personalkostenpauschale in Höhe von 63,91 € pro Quartal und Person.

 

Mit Erlass vom 22.07.2014 (Anlage 1) hat das Innenministerium geregelt, dass die Kreise die Betreuungskostenpauschale zur Förderung der dezentralen Betreuung in den amtsfreien Gemeinden und Ämtern ganz oder teilweise an diese oder Dritte weitergeben kann.

 

Die Pauschale kann für Personal – und Sachkosten, die im Zusammenhang mit der tatsächlichen Betreuung der Asylsuchenden anfallen, verwendet werden. Dies gilt auch für Kosten, die bei der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern  entstehen (z.B. Schulungskosten).

 

Die Betreuungskostenpauschale hat das Ziel, insbesondere die folgenden Betreuungsschwerpunkte zu fördern:
 

- Orientierungshilfen im neuen Wohnumfeld

- Betreuung und Hilfestellung bei Alltagsfragen nach dem Prinzip der Hilfe zur
   Selbsthilfe

- Vermittlung und Betreuung in Behördenangelegenheiten und ggf. Begleitung zu den
   Behörden

- Vermittlung von Beratungsangeboten anderer Institutionen und Vereine,
   insbesondere Vermittlung von migrationsspezifischer Beratung

- Begleitung bei Arztbesuchen

- Förderung von sozialer Kontakte

- Vermittlung von Freizeitangeboten

- Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.

 

Die Entwicklung der Betreuungskostenpauschale des Landes stellt sich wie folgt dar:

 

2011 = 16.258,68 €

2012 =35.738,48 €

2013 =60.791,20 €

Prognose für 2014        116.776,00

Prognose für 2015 150.000,00

 

Die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises wünschen mehr Unterstützung durch den Kreis bei der Betreuung der Asylsuchenden. Diese Betreuung ist auch notwendig, um die Situation der Asylsuchenden, insbesondere der Kinder, zu verbessern. Neben der schwierigen Wohnungssuche steigen die Anforderungen an die Betreuung. Im ländlichen Raum ist die fehlende Infrastruktur ein großes Problem.

 

Die sozialpädagogische Betreuung von Menschen im Asylverfahren erfordert im Einzelfall eine hohe Fachlichkeit und ist mit großer Verantwortung verbunden. Die Belange des Kinderschutzes, Suchtberatung, Umgang mit Gewalterfahrungen, psychischen und physischen Erkrankungen fordern die Fachkräfte. Eine Bündelung dieser Fachlichkeit innerhalb der Kreisverwaltung ist wirksamer als eine mögliche Weiterleitung der vom Land für diesen Zweck bereitgestellten Mittel an die einzelnen Kommunen.

 

Die Einbindung von Ehrenamtlichen kann nur als Ergänzung der fachlichen Betreuung und Beratung gesehen werden.

 

Bis zur 32. Kalenderwoche (05.08.2014) sind dem Kreis Segeberg in diesem Jahr bereits 287 Personen zugewiesen worden. Im Hinblick darauf, dass in der zweiten Hälfte eines Jahres gegenüber der ersten Hälfte erfahrungsgemäß höhere Zuweisungszahlen zu erwarten sind, ist davon auszugehen, dass die für 2014 prognostizierte Zuweisungszahl von 630 Personen erreicht, wenn nicht sogar noch überschritten wird.

 

Für die neu zugewiesenen Asylsuchenden und die bereits im Kreisgebiet lebenden Asylsuchenden (770 Menschen am 30.06.2014) stehen laut Stellenplan am 01.01.2015 folgende Ressourcen zur Verfügung:

 

eine Stelle mit 25 Wochenstunden

eine Stelle mit 19,5 Wochenstunden.

 

Damit kann eine angemessene Betreuung der Asylsuchenden im Sinne des Erlasses des Landes im Kreisgebiet nicht erfolgen.

 

Als sehr wirksam hat sich die Unterstützung der sozialpädagogischen Kräfte durch Honorarkräfte mit Sprachkenntnissen erwiesen. Dies ist insbesondere sehr hilfreich, wenn die Asylsuchenden direkt in den ländlichen Bereich verteilt werden und keine Möglichkeiten haben, mit Landsleuten Erfahrungen auszutauschen. Der Kontakt zu den Ämtern, Schulen und Ärzten wird ohne die Einbindung von Dolmetschern ermöglicht.

 

Neben der Pauschale für die Honorarkräfte und für die Sachkosten werden folgende zusätzliche Stellen beantragt:

 

-          1,5 Vollzeitstellen befristet für drei Jahre

-          zusätzlich 10 Stunden für die Teilzeitkraft mit 19,5 Wochenstunden

-          zusätzlich 4 Stunden für die Teilzeitkraft mit 25 Wochenstunden.

 

Insgesamt stehen dann 117 Wochenstunden bzw. 3 Vollzeitstellen zur Verfügung. Nach KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) sind für eine Vollzeitstelle in der maßgeblichen Entgeltgruppe 57.700,00 € Personalkosten pauschal anzusetzen.

 

Die Personalkosten und die Sachkosten sind nicht vollständig über die Betreuungskostenpauschale abgedeckt. Die Ergänzung der freiwilligen Leistungen des Landes durch freiwillige Leistungen des Kreises ist aufgrund des akuten Bedarfes in den Städten und Gemeinden gerechtfertigt. Der Kreis stellt sich damit an die Seite der Kommunen, die ebenfalls eigene Mittel einsetzen müssen.

 

Durch den Personaleinsatz werden die Ziele aus dem Betreuungskonzept des Kreises für Asylsuchende nachhaltig verfolgt. Die dezentralen Sprechstunden werden erweitert und die Betreuung am Wohnort der Asylsuchenden gestärkt.

 

Es ist nicht davon auszugehen, dass sich in den nächsten drei Jahren die Zahl der Asylsuchenden im Kreis Segeberg deutlich verringert bzw. das Land die Betreuungskostenpauschale streicht.

 

 

Beschlussvorschlag:

Aufgrund der steigenden Zuweisungen von Asylsuchenden werden im Stellenplan 2015 1,5 zusätzliche Stellen, befristet für drei Jahre, für die Betreuung von Asylsuchenden bereitgestellt. Eine Teilzeitstelle wird von 19 Wochenstunden auf 29,5 Wochenstunden aufgestockt  für die Dauer von drei Jahren. Eine Teilzeitstelle wird von 25 Wochenstunden auf 29 Wochenstunden aufgestockt für die Dauer von drei Jahren.

Die Besetzung/Umsetzung erfolgt zum 01.01.2015.

Für den Einsatz von Honorarkräften mit Sprachkenntnissen und für Sachkosten werden 2015 36.000,00 € bereitgestellt.

 

Die Mittel sind im Vorgriff  auf den Stellen- und Haushaltsplan 2015 zum 01.01.2015 bereitzustellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die Personalkosten sind über das Budget bereitzustellen ab 01.01.2015. Die Sachmittel sind im Rahmen des Haushaltes 2015 einzubringen. Von den Gesamtkosten in Höhe von etwa 209.100,00 € werden ca. 150.000,00 € aus der Betreuungskostenpauschale des Landes finanziert. Die weiteren Mittel sind freiwillige Leistungen des Kreises.

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

Anlage/n:

Erlass

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Erlass vom 22 07 2014 (Anlage 1) (97 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anschreiben Betreuung Kreis (3) (95 KB)