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Vorlage - DrS/2014/186  

 
 
Betreff: Betreuung der Asylsuchenden im Kreisgebiet;
Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Betreuung
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Andrasch, Elke
Federführend:Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
30.10.2014 
9. bzw. 10. Öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses geändert beschlossen   
Sozialausschuss Vorberatung
Hauptausschuss Vorberatung
04.11.2014 
22. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
06.11.2014 
11. Öffentliche Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Ziel des Projektes ist es, den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern vor Ort den Neubeginn durch eine persönliche Begleitung zu erleichtern.

Ihnen sollen hierfür Menschen, sogenannte „Begleitengel“, vorübergehend zur Seite gestellt werden, die mit ihnen vor Ort die ersten Schritte gemeinsam gehen.

Für diese Aufgaben sollen aus den kreisangehörigen Kommunen Menschen gefunden werden, die bereit sind, sich auf ehrenamtlicher Basis zu engagieren.

Soweit es bereits Netzwerke und sich engagierende Menschen gibt, werden diese Strukturen gefördert und unterstützt.

Die Begleitengel sind Unterstützer für alltägliche Notwendigkeiten und Ansprech-partner/innen zur Überwindung der ersten Herausforderungen im fremden Land und vor allem am neuen Wohnort. Die Unterstützung soll dabei lebenspraktisch dem Grundsatz: „learning by doing“ folgen. Dazu gehören:

-          Betreuung und Hilfestellung bei Alltagsfragen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe.

-          Förderung sozialer Kontakte.

-          Vermittlung von Freizeitangeboten.

-          die Klärung der Frage: „Wie geht was?“ Unser gewohnter Alltag ist für einige Menschen, die zu uns kommen, ganz neu: Mülltrennung, Energiesparen (Strom, Heizung, warum und wie lüften), Umweltbewusstsein, und vieles mehr.

Kreisweit ist eine hohe Bereitschaft von Menschen festzustellen, sich ehrenamtlich für Flüchtlinge zu engagieren.

Dieser Einsatz ist in der Regel mit Auslagen (Fahrkosten, Telefonkosten usw.) verbunden und überschreitet in Einzelfällen deutlich ein von den Ehrenamtlichen zu akzeptierendes Maß.

An den Kreis wurde mehrfach der Wunsch herangetragen, hier einen Ausgleich zu schaffen.

Der Kreis nimmt im Rahmen der Betreuung der Asylsuchenden seine Ausgleichsfunktion durch eine umfassende hauptamtliche Dienstleistung wahr, die über die Erstattungen aus der Pauschale hinausgehen. Es wird daher als vertretbar und sinnvoll angesehen, die Aufgabe, eine Anerkennungskultur für die ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu entwickeln, und in unterschiedlicher Weise zu finanzieren.

Der Verwaltungsaufwand für eine angemessene Regelung kreisweit wäre sehr hoch und steht in keinem Verhältnis zum möglichen Ergebnis.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen und der Kreistag beschließt:

Es liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden eine Anerkennungskultur für die ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu entwickeln und in unterschiedlicher Weise zu finanzieren.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

Anlage/n: