Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Das Archiv des Kreises Segeberg ist seit dem 01.01.2011 durch den Vertrag über die Bildung einer Archivgemeinschaft mit der Stadt Bad Segeberg im stetigen Aufbau. Da ein öffentliches Nutzungsinteresse an den Archivalien besteht, muss die Nutzung in einer Satzung geregelt werden. Diese Satzung umfasst nicht den dienstlichen Gebrauch der Archivalien durch Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung. Dieses wird durch eine interne Dienstanweisung geregelt.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt: Die Satzung über die Nutzung des Archivs des Kreises Segeberg wird beschlossen und bekanntgemacht.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der Nutzung kann es zu geringen Einnahmen von Verwaltungsgebühren kommen.
Bezug zum strategischen Management:
Anlage: Satzung über die Benutzung des Kreisarchivs
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