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Vorlage - DrS/2015/008  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2013, Wirtschaftsplan/Zuschuss 2015 für das BBZ Bad Segeberg AöR und das BBZ Norderstedt AöR
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:1. Moser, Maike
2. Moser, Maike
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Moser, Maike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
27.01.2015 
7. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport geändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
03.03.2015 
27. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
05.03.2015 
13. Öffentliche Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Kreis Segeberg ist gem. Übertragungsvertrag dazu verpflichtet, die BBZ in ihrer Funktion als Anstaltsträger mit den erforderlichen personellen und sächlichen Betriebsmitteln auszustatten, damit die BBZ ihre Aufgaben gemäß dem staatlichen Bildungsauftrag nach §§4, 7 sowie 88 bis 93 Schulgesetz (SchulG) erfüllen sowie zusätzliche Aufgaben im Bereich der Fort- und Weiterbildung im Sinne des § 101 Satz 2 SchulG entwickeln können.

 

Die Lehrkräfte der BBZ werden vom Land finanziert. Die Finanzierungsverpflichtung des Kreises Segeberg bezieht sich daher ausschließlich auf das Personal, welches für die Verwaltung des BBZ erforderlich ist.

Der Kreis Segeberg stellt den BBZ ihre Räumlichkeiten auf der Basis separater Mietverträge mit der ISE zur Verfügung. Über laufende Zuwendungen werden die insoweit entstehenden finanziellen Belastungen ausgeglichen; Mittel für Anschaffungen zu beweglichem Zubehör (z.B. Maschinen, EDV-Ausstattungen) werden über investive Zuschüsse zur Verfügung gestellt.

Gem. § 5 (1) des Übertragungsvertrages entwickeln die BBZ in Abstimmung mit der Kreisverwaltung Wirtschaftspläne über die voraussichtlich beanspruchten Mittel über die dann der Verwaltungsrat der BBZ beschließt.

Die Wirtschaftspläne der BBZ sind im Wesentlichen geprägt durch

-          die Zuwendungen des Kreises Segeberg, wenngleich auch weitere Einnahmen im geringeren Umfang bestehen. So z.B. beim BBZ Bad Segeberg Untervermietungseinnahmen oder für beide BBZ Zahlungen vom Land für die hälftige Vergütung der seit 1.1.2012 geschaffenen Funktion der Verwaltungsleitung.

 

-          die Aufwendungen für das Verwaltungspersonal, die Begleichung der Raummiete, die Vorauszahlungen für Nebenkosten und die Energie- und Lieferantenkosten.

 

Die Wirtschaftspläne 2015 der beiden BBZ gehen von folgenden Eckwerten und Zuwendungsbedarfen aus, wobei die Zuwendungsbedarfe des Kreises im Haushalt des Kreises im Teilplan 233 geplant sind. Die Veränderungen zum Haushaltentwurf sind ergänzend in der Drucksache DrS 2015/010 dargestellt:

 

Wirtschaftsplan 2015

BBZ

BBZ

 

 

Bad Segeberg

Norderstedt

1

Erträge

 4.590.300

3.978.300 €

1a

davon laufende

Zuwendungen

des Kreises Se

 4.207.100 €

 

 3.398.200 €

 

2

Investive

Zuwendungen

des Kreises Se

484.100 €

 

522.800 €

3

Aufwendungen

4.690.300 €

4.069.800 €

4

Jahresergebnis

 - 100.000 €

- 91.500 € 

 

Hinweis:

Ursprünglich hatte die Geschäftsführung einen Wirtschaftsplan zur Beschlussfassung vorgesehen, der ein ausgeglichenes Ergebnis aufweist.

 

 

 

 

Der Verwaltungsrat hat abweichend davon seine Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan gegeben, der aufgrund eines um 100.000,00 € gesenkten laufenden Zuschusses des Kreises Segeberg einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 100.00,00 € aufweist

Ursprünglich hatte die Geschäftsführung einen Wirtschaftsplan zur Beschlussfassung vorgesehen, der einen Jahresüberschuss in Höhe von 8.500 €uro für Erträge aus der außerschulischen Nutzung vorsah.

 

Der Verwaltungsrat hat abweichend davon seine Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan gegeben, der aufgrund eines um

100.000,00 € gesenkten laufenden Zuschusses des Kreises Segeberg einen Jahresfehlbetrag in Höhe von
91.500,00 € aufweist

 

Die Jahresabschlüsse, die die BBZs erstellen, werden vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises Segeberg geprüft.

 

Auch über die Feststellung der Jahresabschlüsse entscheiden die Verwaltungsräte der BBZ.

 

Es gibt zwischenzeitlich 2 festgestellte Jahresabschlüsse (2012 und 2013) mit folgenden wesentlichen Eckwerten

 

 

Ergebnisplan

2012

2013

Summe

1

BBZ Norderstedt

 

 

 

- Erträge

3.890.552,78 €

3.996.554,84 €

 

- Aufwendungen

(inkl. Finanzergebnis)

3.729.089,48 €

3.775.920,04 €

 

- Jahresergebnis

161.463,30 €

220.634,80 €

382.098,10 €

2

BBZ Bad Segeberg

 

 

 

- Erträge

4.059.763,38 €

4.725.829,98 €

 

- Aufwendungen

(inkl. Finanzergebnis)

3.728.029,84 €

4.726.214,93 €

 

- Jahresergebnis

331.733,54 €

- 384,95 €

331.348,59 €

 

 

Die dargestellten Jahresüberschüsse wurden gem. GemHVO-Doppik den Rücklagen der BBZ zugeführt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der BKS-Ausschuss stimmt

 

  1. dem Wirtschaftsplan 2015 des BBZ Bad Segeberg AöR in der vom Verwaltungsrat am 18.11.2014 beschlossenen Fassung

 

  1. dem Wirtschaftsplan 2015 des BBZ Norderstedt AöR in der vom Verwaltungsrat am 28.10.2014 beschlossenen Fassung

 

       zu und

 

  1. nimmt die Jahresabschlüsse 2013 beider BBZ

 

      zur Kenntnis.

 

  1. Der BKS-Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt,

 

  1. dem BBZ Bad Segeberg AöR zum Wirtschaftsplan 2015 die dort näher
    beschriebenen Zuschussbedarfe in Höhe von

4.207.100,00 € (laufende Zuschüsse) und

484.100 € (investive Zuschüsse)

 

  1. dem BBZ Norderstedt AöR zum Wirtschaftsplan 2015 die dort näher
    beschriebenen Zuschussbedarfe in Höhe von

3.398.200,00 € (laufende Zuschüsse) und

522.800,00 € (investive Zuschüsse)

 

im Rahmen des Haushalts des Kreises Segeberg 2015 zu gewähren.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Sind dem Beschlusstext zu entnehmen; Zuschüsse sind über TP 233 Teil des Haushalts.

       Die Veränderungen zum Haushaltentwurf sind ergänzend in der Drucksache
       DrS 2015/010 dargestellt

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

Anlage/n: