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Vorlage - DrS/2015/072  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung für das Jugendamt des Kreises Segeberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Stankat, Manfred
Federführend:Jugendamtsleitung Bearbeiter/-in: Stankat, Manfred
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
26.03.2015 
12. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage I SatzungJAalt  
Anlage II SatzungJA_neu_final  

Sachverhalt:

 

Der Kreis Segeberg hat als örtlicher Träger der Jugendhilfe ein Jugendamt gemäß § 69 Abs. 3 SGB VIII errichtet. Gemäß § 47 Abs. 3 JuFöG ist für das Jugendamt eine Satzung zu erlassen. Auch Vorschriften des früheren Jugendhilferechts sahen eine Satzungspflicht für Jugendämter vor. Dem ist der Kreistag bisher durch Satzungsbeschlüsse vom  01.04.1958, 20.04.1978, 28.04.1994 und 15.09.1998 nachgekommen. Die darauf beruhende gültige Satzung für das Jugendamt des Kreises Segeberg (Anlage I) ist nunmehr an die zwischenzeitlich mehrfach geänderte Rechtslage anzupassen.

 

Die Verwaltung  legt daher den Entwurf einer Neufassung der Satzung für das Jugendamt als Anlage II mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vor. Die Neufassung berücksichtigt:

 

  • Eine Aktualisierung diverser Bezugsvorschriften aus dem SGB VIII und aus dem JuFöG.
  • Die Eingrenzung der Zuständigkeit des Kreisjugendamtes, soweit  kreisangehörige Städte selbst örtlicher Jugendhilfeträger gemäß § 47 JuFöG geworden sind, wie im Kreis Segeberg die Stadt Norderstedt.
  • Definition von Aufgaben des (dualen) Jugendamtes, seines Jugendhilfeausschusses und seiner Verwaltung des Jugendamtes gemäß §§ 70 und 71 SGB VIII.
  • Die Zusammensetzung und Wahl des Jugendhilfeausschusses.
  • Das Mindestquorum „ein Fünftel der Stimmberechtigten“  für den Antrag auf Einberufung einer Sitzung gemäß § 71 Abs. 3 SGB VIII, statt bisher „ein Drittel“.
  • Diverse redaktionelle Änderungen und Herstellung eines übersichtlichen Satzungsaufbaus.

Da sich die Neufassung trotz ähnlichem Regelungsinhalt in Aufbau und Form von der alten Fassung erheblich unterscheidet, werden beide Fassungen als Anlagen übersandt und auf die Anfertigung einer Synopse verzichtet.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Erlass der Satzung für das Jugendamt des Kreises Segeberg in der von der Verwaltung vorgelegten Neufassung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage I SatzungJAalt (48 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage II SatzungJA_neu_final (48 KB)      
Stammbaum:
DrS/2015/072   Neufassung der Satzung für das Jugendamt des Kreises Segeberg   Jugendamtsleitung   Drucksache
DrS/2015/072-1   Neufassung der Satzung für das Jugendamt des Kreises Segeberg - hier: Ursprungsvorlage und Ergänzung   Jugendamtsleitung   Drucksache