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Vorlage - DrS/2015/078  

 
 
Betreff: HU-Bau - Neubau einer Einfeld-Sporthalle im FÖZ Kaltenkirchen (Janusz-Korczak-Schule) und Erweiterung um zwei Klassenräume
- Aufhebung eines Sperrvermerks
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Backhaus, Thorsten
Federführend:Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg" Bearbeiter/-in: Backhaus, Thorsten
Beratungsfolge:
Werkausschuss Entscheidung
31.03.2015 
12. Öffentliche Sitzung des Werkausschusses zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
DrS_2015_078_Anlage_1_DrS_2014_085  
DrS_2015_078_Anlage_2  

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 08.03.2012 den Bedarf für eine Einfeld-Sporthalle
15 x 27 m für die Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen anerkannt und genehmigt. Die Maßnahme wurde in den Wirtschaftsplan 2013 aufgenommen.

Im Wirtschaftsplan 2014 der ISE wurde die Maßnahme zurückgestellt.

Zur Historie des geplanten Bauvorhabens sowie der zwischenzeitlich erfolgten Abstimmungen und Prüfungen vgl. im Einzelnen die dieser DrS als Anlage 1 beigefügte DrS/2014/085.

Im Wirtschaftsplan 2015 der ISE wurde die Maßnahme erneut ausgewiesen. Für das Jahr 2015 wurden Mittel i.H.v. TEUR 200 sowie für 2016 eine Verpflichtungsermächtigung (VE) über TEUR 1.500, insgesamt TEUR 1.700 eingeworben. Aufgrund fehlender HU-Bau wurde das Bauvorhaben mit einem Sperrvermerk versehen, der nach Vorliegen der HU-Bau vom Werkausschuss aufgehoben werden kann.

Mit vorliegender DrS/2015/078 wird für die Janusz-Korczak-Schule die ausstehende HU-Bau für den Bau einer Einfeldsporthalle vorgelegt.

In der Anlage 2 ist ein Erläuterungsbericht für die Maßnahme sowie eine Baubeschreibung und die Kostenberechnung beigefügt.

Nach der Kostenberechnung (Anlage 2.3) belaufen sich die die Gesamtkosten der Maßnahme auf EUR 2.095.100. Darin enthalten sind aus Gründen der Vollständigkeit die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppe (KG) 600 – Ausstattung (Matten, Sport- und Spielgeräte) i.H.v. EUR 64.350, die keine Baukosten für die Immobilie darstellen und in den Zuständigkeitsbereich des FD Schule fallen und von diesem über den Haushalt des Kreises für das Haushaltsjahr 2016 einzuwerben wären. Im Weiteren sind unter der KG 700 – Baunebenkosten eigene Arch./Ing.-Leistungen mit EUR 168.950 veranschlagt. Bei diesen Kosten handelt es sich um Personal- und Sachkosten, die keiner Dauerfinanzierung bedürfen.

Der Finanzierungsbedarf für das Bauvorhaben stellt sich damit wie folgt dar:

 

EUR

Gesamtkosten der Maßnahme mit allen Kostengruppen nach DIN 276

2.095.100

KG 600 – Ausstattungsgegenstände (Zuständigkeit beim Kreis)

-64.350

KG 730 – eigene Arch.-Ing.-Leistungen (aktivierungsfähig)

-168.950

Fremdfinanzierungsbedarf

1.861.800

 

Gegenüber dem Kostenanschlag im Wirtschaftsplan (TEUR 1.700) ergibt sich ein voraussichtlicher Mehrbedarf an Fremdfinanzierungsmitteln i.H.v. rd. TEUR 162.

Die gegenüber der Maßnahme „Einfeld-Sporthalle im FÖZ-Norderstedt“ höheren Kosten resultieren im Wesentlichen daraus, dass neben der Errichtung der Halle zwei weitere Klassenräume mit zusammen rd. 110 qm geschaffen werden können, die derzeitige Container-Zwischenlösungen beseitigen können.

Die zeitliche Inanspruchnahme der Fremdfinanzierungsmittel erfolgt voraussichtlich entsprechend den Angaben im Wirtschaftsplan 2015 der ISE (2015: TEUR 200; Rest in 2016 als VE). Der o.g. Finanzierungsmehrbedarf von TEUR 162 soll, sofern sich Einsparungen bei dieser Maßnahme nicht erzielen lassen oder dieser durch Kompensation bei anderen Maßnahmen aus dem Bauprogramm 2015 nicht erreicht werden kann, über einen Nachtrag eingeworben werden.

 

Der Werkausschuss wird gebeten, den im Wirtschaftsplan 2015 der ISE für das Bauvorhaben „Neubau einer Einfeld-Sporthalle im FÖZ Kaltenkirchen“ enthaltenen Sperrvermerk aufzuheben und der Erweiterung des Gebäudes um zwei Klassenräume zuzustimmen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss hebt den im Wirtschaftsplan 2015 der ISE für das Bauvorhaben „Neubau einer Einfeld-Sporthalle im FÖZ Kaltenkirchen“ enthaltenen Sperrvermerk auf der Grundlage der dieser Drucksache (DrS/2015/078) als Anlage beigefügten Kostenberechnung auf und stimmt der Erweiterung des Gebäudes um zwei Klassenräume zu.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2015 der ISE mit insgesamt TEUR 1.700 mit einem Sperrvermerk versehen enthalten. Mit Aufhebung des Sperrvermerks kann die Investition begonnen und können die entsprechenden Finanzierungsmittel aufgenommen bzw. entsprechende Verpflichtungen in 2015 für 2016 eingegangen werden.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich DrS_2015_078_Anlage_1_DrS_2014_085 (79 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich DrS_2015_078_Anlage_2 (498 KB)      
Stammbaum:
DrS/2015/078   HU-Bau - Neubau einer Einfeld-Sporthalle im FÖZ Kaltenkirchen (Janusz-Korczak-Schule) und Erweiterung um zwei Klassenräume - Aufhebung eines Sperrvermerks   Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"   Drucksache
DrS/2015/078-1   HU-Bau - Neubau einer Einfeld-Sporthalle im FÖZ Kaltenkirchen (Janusz-Korczak-Schule) und Erweiterung um zwei Klassenräume   Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"   Drucksache