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Vorlage - DrS/2015/125  

 
 
Betreff: Projekt Reduzierung der Kosten der Unterkunft im SGB II
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Giesecke, Jörn
Federführend:Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
11.06.2015 
15. Öffentliche Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Sitzung des Sozialausschuss am 26.01.2015 wurde gemeinsam durch das Jobcenter und der Kreisverwaltung das Projekt „Verringerung der Kosten der Unterkunft im Rechtsgebiet SGB II“ vorgestellt. Ziel dieser Maßnahme, die das Jobcenter mit eigenem Personal durchführen möchte, ist es, durch eine intensivere Betreuung von Personen, die lediglich Anspruch auf Kosten der Unterkunft haben, Wege zu finden, die die Finanzierung des Lebensunterhaltes inkl. Unterkunftskosten unabhängig vom Leistungsbezug ermöglichen (Vorlage DrS/2015/019).

 

Die Fraktionen haben in der Sitzung weiteren Informationsbedarf angemeldet, so dass eine Entscheidung über das Projekt in der Sitzung am 11.06.2015 getroffen werden soll.

 

  1. Auswirkung des FAG:

Bei Erstellung der Vorlage DrS/2015/019 waren die Auswirkungen der Regelungen des FAG Schleswig-Holstein, das zwischenzeitlich zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist, noch nicht bekannt. In der Sitzung am 26.01.2015 wurden dazu Erläuterungen gegeben, die nachfolgend zusammengefasst werden:

 

Entsprechend der Regelung des § 9 des FAG bestimmt sich die Schlüsselzuweisung des Landes an die Kreise u. a. anhand der Personen, die im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II lebten. Die im Gesetzestext genannte „Soziallastenmesszahl“ von 3.411 € (§ 9 Abs. 4 FAG) wirkt sich zu 85 % auf die Schlüsselzuweisung aus (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FAG). Demzufolge verringert sich die Schlüsselzuweisung um 2.899 € jährlich je Person, die in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und keine Leistungen nach dem SGB II mehr benötigt.

 

Eine Bedarfsgemeinschaft im Bestand des Jobcenters Kreis Segeberg besteht durchschnittlich aus 1,9 Personen. Sofern also im Rahmen des Projektes im Jahr 2016 genau 58 weniger Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II benötigen, verringert sich die Schlüsselzuweisung um 58 * 1,9 * 2.899,00 € = 319.469,80 €.

 

Diesem Betrag sind die Verwaltungskosten gegenüber zu stellen, die durch die Verringerung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nicht mehr entstehen.

 

Aus der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die durchschnittlich im Jahr 2014 Leistungen nach dem SGB II erhalten haben (7.717) und der Gesamtverwaltungskosten, die sich aus der Abrechnung des Jobcenters für 2014 ergeben (11.625.853,58 €), errechnen sich Verwaltungskosten je Bedarfsgemeinschaft in Höhe von 1.506,53 € jährlich. Aufgrund der Regelung des § 46 Abs. 3 SGB II trägt der Kreis einen Anteil an den Gesamtverwaltungskosten des Jobcenters in Höhe von 15,2 %. Mithin beträgt der Anteil des Kreises an den durchschnittlichen Verwaltungskosten je Bedarfsgemeinschaft 228,99 € jährlich.

 

Sofern also im Jahr 2016 genau 58 Bedarfsgemeinschaften weniger Leistungen benötigen, verringern sich die von Kreis Segeberg zu tragenden Verwaltungskosten des Jobcenters um 13.281,42 €.

 

  1. Änderung des Wohngeldgesetzes zum 01.01.2016:

Der Gesetzgeber plant zum 01.01.2016 eine Änderung des Wohngeldgesetzes (WOGG), die u. a. eine erhebliche Erhöhung des Wohngeldes beinhaltet (die Erhöhungen liegen zwischen 18 % und 28 % im Vergleich zu den derzeit gültigen Werten). In der Folge dürfte eine unbestimmte Anzahl an Personen, die derzeit Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II erhalten, zukünftig leistungsberechtigt nach dem WOGG sein. D. h. ein Teil der Zielgruppe des Projektes scheidet ohnehin aus dem Leistungsbezug aus, ohne dass der Kreis Segeberg finanziell belastet wird.

 

  1. Wirtschaftlichkeitsberechnung:

Nach Mitteilung des Kreises Plön, in dem ein entsprechendes Projekt bereits seit 2009 umgesetzt wird, beträgt der Anteil der Bedarfsgemeinschaften, die durch die intensive Betreuung keine Leistungen mehr benötigten und auch in der Folgezeit keinen erneuten Antrag gestellt haben, ca. 30 Prozent.

 

Das Projektkonzept des Jobcenter Kreis Segeberg geht davon aus, dass zeitgleich max. 80 Personen von zwei Beratungskräften innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten betreut werden können, d. h. 160 Personen im Jahr. Aufgrund der Erfahrungen des Kreises Plön würden demzufolge 53 Personen jährlich dauerhaft aus dem Leistungsbezug ausscheiden.

 

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Seite 3 der Vorlage DrS/2015/019 basiert auf den durchschnittlichen Kosten aller Bedarfsgemeinschaften, die im Jobcenter Kreis Segeberg Leistungen erhalten. Die durchschnittlichen Unterkunftskosten der Bedarfsgemeinschaften, die lediglich finanzielle Unterstützung bei den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung benötigen, dürften tatsächlich geringer sein (s. auch die Beantwortung der Frage 13 der schriftlichen Anfrage der Fraktion „Die Linke“ vom 26.02.2015). Zwar liegen hierfür keine auswertbaren Daten vor, es ist aber davon auszugehen, dass die bisher angenommene Anzahl von 58 Bedarfsgemeinschaften, die erfolgreich im Rahmen des Projektes betreut werden müssen, damit die Maßnahme wirtschaftlich ist, nicht ausreichend sein dürfte.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Planungen und Vorbereitung für das Projekt „Verringerung der Kosten der Unterkunft im SGB II“ werden vorläufig eingestellt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

Anlage/n: