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Vorlage - DrS/2015/127  

 
 
Betreff: Jugend im Kreistag
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:1. Andrasch, Elke
2. Heinze, Jan Hauke
Federführend:Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
11.06.2015 
15. Öffentliche Sitzung des Sozialausschusses zurückgestellt   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Rahmen des Planspiels „Jugend im Kreistag“ wurden am 18. November 2014 mehrere Beschlüsse gefasst, welche in einer nachgehenden Beratung in die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen könnten.

Im Folgenden finden Sie die Beschlüsse aus „Jugend im Kreistag“, sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zur rechtlichen Einordnung und ggf. Vorschläge zum weiteren Umgang.

  1. Mehr Inklusion von geistig Behinderten in Schulen

Hiermit fordern wir mehr Fachkräfte für geistig Behinderte in Integrationsklassen. Deren Aufgaben liegen darin den Schülern ihren Alltag zu erleichtern. Wir finden, dass geistig behinderte Schüler/innen und nicht geistig behinderte Schüler/innen voneinander lernen.

 

  1. Inklusion von Behinderten an Schulen

Wir beantragen die Inklusion von körperlich Behinderten an allen allgemein bildenden Schulen. Dafür sollen entsprechende Hilfsmittel für die Behinderten zur Verfügung gestellt werden. Zu den Hilfsmitteln gehören Laptops, die mit Vorleseprogrammen und entsprechender Tastatur für Blinde ausgestattet sind, für Taubstumme sollen Sozialarbeiter bereitgestellt werden, die zwischen dem betroffenen Schüler/der betroffenen Schülerin und den Lehrkräften vermitteln. Zudem soll an den Schulen Gebärdensprache in Form von freiwilligen AGs angeboten werden um allen Schülern die Kommunikation mit Taubstummen zu ermöglichen. Wir wünschen uns des Weiteren integrative Sportangebote für alle Schüler.

 

  1. Antrag auf verbesserte Umstände in Asylheimen

Hiermit stellen wir einen Antrag auf, verbesserte Umstände in Asylheimen in den folgenden Punkten:

Hygiene

Beschäftigung/Freizeitgestaltung

Ehemalige Asylbewerber helfen jetzigen Asylbewerbern

Wir stellen uns unter dem Punkt Hygiene vor, dass es bessere Umstände in den sanitären Anlagen gibt. Unser Lösungsvorschlag ist, dass die Bewohner in den Asylheimen sich selber um die Hygiene kümmern wie Toilettensäuberung oder ähnliches. Dafür sollen die Putzmittel gestellt werden.

Unser letzter Vorschlag ist, die Freizeitgestaltung und die Beschäftigung der Asylbewerber. Sie können ihre Interessen und Stärken neu entdecken, in dem sie verschiedene Angebote testen. Dabei setzt man sich in Verbindung mit den Sportverbänden aus der Umgebung.

Ehemalige Asylbewerber bitten, jetzigen Asylbewerbern zu helfen. Unter anderem mit der Sprache.

 

  1. Antrag auf verbesserte Umstände in Asylheimen

Hiermit stellen wir einen zweiten Antrag auf, verbesserte Umstände in Asylheimen in den folgenden Punkten:

Psychologische Betreuung 

Bildung

Des Weiteren fordern wir psychologische Betreuung für die Asylbewerber in den Heimen, falls sie traumatische Erlebnisse hinter sich haben. Ein weiterer Aspekt ist die Bildung. Darunter stellen wir uns vor, dass Deutsch-Grundkurse angeboten werden, um sich besser integrieren zu können.

Zu 1.: Sofern die Teilhabe eines/r Schülers/in am Schulunterricht durch das Vorliegen einer (drohenden) Behinderung gefährdet ist, unabhängig ob körperlich, geistig oder seelisch, so besteht ein individueller Rechtsanspruch auf Gewährung entsprechender Leistungen auf Grundlage der §§ 53, 54 SGB XII bzw. § 35a SGB VIII zur Kompensation dieser Einschränkungen. So gewährt der Kreis Segeberg aktuell für ca. 250 Schüler/innen eine Assistenzleistung im Rahmen des Schulbesuches (umgangssprachlich „Schulbegleitung“). Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um individuelle Leistungen, welche per Bescheid den Antragstellern gewährt worden sind. Durch diese Praxis sieht die Verwaltung das Antragsbegehren, eine Beschulung auch von geistig behinderten Schüler/innen zu ermöglichen, als erfüllt an.

Sofern der Antrag auf die Bereitstellung von weiteren Assistenzkräften an Schulen ohne Einzelfallbezug abzielt, so wäre dieses eher dem Feld der „Schulsozialarbeit“ zuzuordnen. Die Schulsozialarbeit liegt aktuell in der Zuständigkeit und somit auch in der organisatorischen Hoheit der Schulträger. Dort könnte ggf. auch eine inhaltliche Schwerpunktsetzung zu Gunsten der Integration geistig behinderter Schüler/innen vorgenommen werden. Eine (teilweise) Refinanzierung der Aufwendungen der Schulträger erfolgt aktuell zumindest teilweise über Landesmittel (vgl. Drs/2015/069).

Zu 2.: Hier kann zunächst auf die bereits zu 1.) erwähnten individuellen Leistungsansprüche verwiesen werden, welche in gleichem Umfang für körperlich wie auch geistig behinderte Schüler/innen gelten.

Die Beschulung von hörgeschädigten Schüler/innen erfolgt aktuell durch das Landesförderzentrum Hören in Schleswig. Dort werden ca. 150 hörgeschädigte Schüler/innen stationär in einem Internat beschult. Darüber hinaus erfolgt zudem eine dezentrale landesweite Beratung von Eltern und Lehrkräften.

Für sehbehinderte oder blinde Schüler/innen erfolgt aktuell eine dezentrale Beratung und Unterstützung durch das Landesförderzentrum Sehen, ebenfalls in Schleswig angesiedelt. Bei blinden Schüler/innen erfolgt auch eine direkte Mitwirkung der Fachkräfte des Landesförderzentrums im Unterricht.

Die unmittelbar für die Beschulung ggf. notwendigen Hilfsmittel werden über die Schule zur Verfügung gestellt. Hier kann keine aktuelle Regelungslücke erkannt werden, welche eine Mangelversorgung von sehbehinderten oder blinden Schüler/innen bedeuten würde.

Die im Antrag geforderte Beschulung vor Ort von körperbehinderten Schüler/innen ist somit grundsätzlich möglich bzw. sogar vorgesehen. Sofern für die Ermöglichung der Beschulung zusätzliche Leistungen, z.B. eine sozialpädagogische Betreuung, notwendig sein sollte, so erfolgt eine Gewährung stets im Einzelfall auf Grundlage der §§ 53, 54 SGB XII.

Die Frage der an Schulen angebotenen Arbeitsgruppen obliegt den einzelnen Schulen. Bezüglich des Wunsches nach integrativen Sportangeboten ist nicht klar, ob hier zusätzliche Angebote ergänzend zum regulären Sportunterricht gewünscht sind oder eine inhaltliche Veränderung des regulären Sportunterrichtes gewünscht ist. Es wird davon unabhängig eine Weiterleitung an das Schulamt empfohlen mit der Bitte um dortige Information an die Schulleitungen.

Zu 3. und 4.: Die Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende des Kreises Segeberg in Schackendorf wird zurzeit saniert. Durch die Sanierung soll insbesondere die Hygiene in den sanitären Einrichtungen, aber auch im Haus insgesamt verbessert werden. Die Asylsuchenden hatten auch in der Vergangenheit die Möglichkeit, gegen eine geringe Vergütung Arbeiten im Hause zu übernehmen.

Die Anregungen zur Beschäftigung, Freizeitgestaltung und zu ehrenamtlichen Deutschkursen werden aufgegriffen. Für die Gemeinschaftsunterkunft wird  bis zum Jahresende ein umfassendes Konzept entwickelt, das gerade diese Punkte berücksichtigen wird.

Die psychologische Betreuung von Asylsuchenden ist an gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden, da sie nur durch ausgebildete Fachkräfte erfolgen kann.

 

 

Anlage/n: