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Vorlage - DrS/2015/140  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Die LINKE zur Beschlussfassung über die neue KOSOZ Satzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Fraktion Die LINKE
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Harder, Frederike
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
11.06.2015 
15. Öffentliche Sitzung des Sozialausschusses zurückgezogen   
Hauptausschuss Vorberatung
30.06.2015 
30. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
02.07.2015 
15. Öffentliche Sitzung des Kreistages zurückgezogen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Weil niemand die Existenz der Koordinierungsstelle mit einer Etatmitverantwortung von insgesamt mehreren 100 Mio. € an Eingliederungshilfen grundsätzlich anzweifelt, und Verbesserungen stets willkommen sind, sind die in der DrS/2015/082 formulierten Empfehlungen in Ausschüssen und Kreistag einstimmig verabschiedet worden.

Allerdings sind in den vergangenen Jahren umfangreiche Debatten über die KOSOZ erfolgt. Sie betrafen insbesondere die Spannungsfelder zwischen: - Individuellen Rechtsansprüchen der Betroffenen - Interessen der beauftragten Träger - und knapper Haushaltslage der Gebietskörperschaften. - Abgrenzung von Selbstverwaltung und Verwaltungshandeln. - Divergierenden Positionen von Landkreisen und kreisfreien Städten.

Um die allseitig geforderte Transparenz herzustellen, und um die Empfehlungen des Landkreistages nachvollziehen zu können, sieht die linke Kreistagsfraktion es als geboten an, nicht nur die o.a. beantragten Grundlagen und Überlegungen auf 3 Seiten zu verkürzen, sondern den Ausschüssen/dem Kreistag auch den vollen Wortlaut zur Verfügung zu stellen..

 

Beschlussvorschlag:

Die neue KOSOZ-Satzung wird erst dann beraten/ beschlossen, wenn spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Beratungs-/ Beschlusstermin allen Ausschussmitgliedern/ Abgeordneten die vollständigen Vorüberlegungen der KOSOZ zu alternativen Organisations-/Rechtsformen für die Koordinierungsstelle Soziale Hilfen vom 06.10.2014 sowie die Rechtsgutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Marcus Arndt zugeleitet worden sind.