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Sachverhalt: Die Schulkonferenz der „Moorbek-Schule, Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung“ in Norderstedt hat gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 23 SchulG[1] am 06.07.2015 einen Vorschlag für eine Namensänderung der Schule beschlossen: „Schule am Hasenstieg, Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung“. Anlass ist die permanente Verwechslung der Schule mit dem Berufsbildungszentrum Norderstedt (BBZ NO), das sich in unmittelbarer Nachbarschaft in der Moorbekstraße befindet. Die Moorbek-Schule liegt in der Straße Hasenstieg. Die nähere Begründung hierzu ist dem beigefügten Antrag der Schule zu entnehmen.
Gemäß § 10 Abs. 2 SchulG kann der Kreis Segeberg als Schulträger der Bezeichnung einer Schule einen Zusatz, insbesondere einen Namen hinzufügen. Dieses gilt auch für Änderungen des Namens. Als Namen kommen grundsätzlich Personennamen, Traditionsnamen und örtliche Bezüge in Betracht. Der Namenszusatz darf nicht zu Verwechslungen mit anderen Schulen führen, § 10 Abs. 2 S. 4 SchulG.
[1] Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24.01.2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276) Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss, der Kreistag möge beschließen, den Namen der „Moorbek-Schule, Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung“ in „Schule am Hasenstieg, Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung“ umzubenennen.
Finanzielle Auswirkungen:
Geringfügig, die Verwaltung geht von max. 1.000 € aus. Sind im HH 2015 enthalten.
Bezug zum strategischen Management:
Anlage: Antrag der Schulkonferenz der Moorbek-Schule
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