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Sachverhalt: Der Kunst- und Kulturpreis und Jugend-Kunst- und Kulturpreis 2015 wird für Leistungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst verliehen. Kunst- und Kulturschaffende können ihre Beiträge bis zum 30.09.2015 einreichen. Die Preisträger/innen müssen durch Geburt, Leben oder Wirken mit dem Kreis Segeberg verbunden sein. Für den Jugend-Kunst- und Kulturpreis gilt eine Altersgrenze bis 25 Jahre. Beide Preise sind mit je 3.000 € dotiert und werden in einer Preisverleihung durch den Kreistag des Kreises Segeberg verliehen.
Die Auslobung des Kunst- und Kulturpreises und Jugend-Kunst- und Kulturpreises erfolgte bereits über die Homepage des Kreises Segeberg. Außerdem wurden am 01.07.2015 zwei Pressemitteilungen herausgegeben, um auf den Wettbewerb und die beiden Kulturpreise aufmerksam zu machen. Erste Beiträge wurden bereits eingereicht.
Die Jury fällt ihre Entscheidung mit einfacher Mehrheit in nicht-öffentlicher Sitzung.
Vor der BKS-Ausschusssitzung sind jeweils die Jurymitglieder aus dem Kreis der im Kreistag vertretenen Fraktionen zu bestimmen.
Auswahlkriterien: Die darstellende Kunst wird durch Wort, Gesang oder Bewegung durch Einzelpersonen oder eine Gruppe zum Ausdruck gebracht. In der Darstellung soll übervermittelt werden, wie wertvoll Kreativität und Schaffenskraft sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft sind.
Wünschenswert ist, dass sich die kulturelle Vielfalt des Kreises Segeberg in den eingereichten Beiträgen wiederspiegelt.
Zeitlicher Ablauf:
08.09.2015Beschlussfassung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport zu den Jurymitgliedern und dem zeitlichen Ablauf
Mitte September Information der Jurymitglieder über den weiteren Ablauf
30.09.2015Ende der Bewerbungsfrist 11.11.2015Präsentation der Bewerbungen (je nach Anzahl der Bewerbungseingänge ggf. noch an einem zweiten Termin), anschließend Entscheidung der Jury
Ende OktoberInformation der Bewerber und Preisträger
1. KT-Sitzung 2016Preisverleihung zur Kreistagssitzung
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt auf der Grundlage der „Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und Jugend-Kunst- und Kulturpreises“ als unabhängige und sachverständige Jurymitglieder (Fachrichter/innen) Frau Voicu-Pohl (Musikschule Norderstedt), Frau Braun (VJKA) und Frau Krüger (Freie Märchenerzählerin), sowie je einen Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen (Sachrichter/innen) als Jury zu benennen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführung entsprechend des Ablaufplanes zu gewährleisten.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Anlage/n:
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