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Vorlage - DrS/2016/163  

 
 
Betreff: Bericht zur Bewilligung von Schulbegleitungen nach §§ 35a SGB VIII bzw. §§ 53, 54 SGB XII
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Heinze, Jan Hauke
Federführend:Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Heinze, Jan-Hauke
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
29.09.2016 
24. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
06.10.2016 
21. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Leistungen für Schüler/innen mit behinderungsbedingten Teilhabeeinschränkungen im Schulunterricht stellen nach wie vor ein erhebliches Leistungsfeld sowohl in der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII als auch in der Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII dar.

 

Bereits seit Jahren war dabei die Abgrenzung von individuellen und behinderungsbedingten Unterstützungsbedarfen und Leistungen im schulischen Kernbereich ein Konfliktfeld zwischen Jugend- bzw. Sozialhilfeträger und Schule. Seitens der Schulen wurde dabei regelmäßig darauf verwiesen, dass keine Ressourcen zur Kompensation der Unterstützungsbedarfe von behinderten Schüler/innen bestehen würden.

 

Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 wurde durch das Land Schleswig- Holstein landesweit die Installierung von 315 Vollzeitstellen „Schulassistenz“ an allen Grundschulen zugesagt. Tatsächlich erfolgte der überwiegende Teil der Anstellungen erst zum zweiten Schulhalbjahr. Für das erste Schulhalbjahr floss eine entsprechende Kompensation für Leistungen an Grundschulen an den Kreis Segeberg in Höhe von 444.785,- EUR. Diese Mittel flossen zusätzlich zu den in Rahmen des Moratoriums ohnehin vorgesehenen 263.055,- EUR für Leistungen an weiterführenden Schulen. Inwieweit weitere Zahlungen für das zweite Halbjahr an Grundschulen zu erwarten sind kann gegenwärtig noch nicht gesagt werden.

 

Durch die Einbringung dieser zusätzlichen Ressource für die Unterstützung teilhabeeingeschränkter Schüler/innen wurde eine Entlastung für den Jugend- bzw. Sozialhilfeträger in erheblichem Umfang erwartet. Entsprechend wurden die Haushaltsansätze im Bereich SGB VIII um 500.000,- EUR und im Bereich SGB XII ebenfalls um 500.000,- EUR reduziert.

 

Bedauerlicherweise hat das zweite Schulhalbjahr offenbart, dass die an den Grundschulen installierten Schulassistenzen bestenfalls geringfügigste Auswirkungen auf die Leistungsgewährung nach §§ 53, 54 SGB XII bzw. § 35a SGB VIII haben.

Es ist bisher nicht gelungen, ein zwischen Jugendamt und Schulamt/Schulen einheitliches Verständnis über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Schulassistenzen vor Ort herzustellen. In der Konsequenz kann im Rahmen der Hilfeplanung durch die pädagogischen Fachkräfte des Kreises die Ressource Schulassistenz faktisch nicht eingeplant bzw. berücksichtigt werden. Auch bestehen bis dato keine validen Aussagen zum Umfang der Schulassistenzen an einzelnen Schulen.

Aus diesem Grunde ist es nach wie vor erforderlich, dass Leistungen des Jugend- und Sozialhilfeträgers in massivem Umfang im Kernbereich der schulischen Aufgaben erbracht werden müssen. Die Alternative zu dieser Handhabung wäre ein Rückzug auf die originären Aufgaben des Jugend- und Sozialhilfeträgers. Der Konflikt würde somit auf dem Rücken der Schüler/innen mit Unterstützungsbedarf ausgetragen werden. Dieses ist seitens der Verwaltung zu keinem Zeitpunkt als gangbare Lösung betrachtet worden. Jedoch konnte aus diesem Grunde bislang keine Entlastung auf der Ausgabenseite erreicht werden.

Es konnten lediglich nicht auskömmliche Kompensationszahlungen (siehe oben) vereinnahmt werden.

 

Auch für das kommende Schuljahr ist keine signifikante Veränderung absehbar. Es bleibt lediglich zu hoffen, dass seitens der kommunalen Spitzenverbände eine erneute und umfangreichere pauschale Kompensation durch das Land Schleswig- Holstein verhandelt werden kann. Hierüber würde in den kommenden Sitzungen laufend  berichtet werden.

Die aktuellen Zahlen lauten:

 

 

         2015 (Stichtag 31.12.2015)

           1. Halbjahr 2016

Fallzahl

Aufwendungen

Fallzahl

Aufwendungen

SGB VIII

96 (44 an GS)**

1.176.050 EUR*

103 (46 an GS)

1.260.206 EUR

SGB XII

153  (76 an GS)

1.933.809 EUR

162 (79 an GS)

1.377.743 EUR

*Bei den Ausgaben SGB VIII ist anzumerken, dass es hier durch das starke Aufkommen von umA im III. und IV. Quartal 2015 zu Verzögerungen bei der Rechnungsbegleichung gekommen ist. Insofern konnte Auszahlungen nicht periodengerecht gebucht werden.

** GS= Anzahl der Maßnahmen an Grundschulen

 

 

Anlage/n: