Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der im Mai 2015 vom Land Schleswig-Holstein initiierte Flüchtlingspakt macht deutlich, dass Integration eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Wir alle – Behörden, Institutionen, Organisationen und EinwohnerInnen – müssen jede Anstrengung unternehmen, damit Integration bereits vom ersten Tag an gelingt. Nur so stellen wir sicher, dass jeder Flüchtling und jede(r) Asylsuchende die Chance erhält, ein eigenverantwortliches Leben innerhalb unserer Gesellschaft führen zu können.
Die Flüchtlingswelle 2015 hat gezeigt, dass es dem Kreis Segeberg mit Unterstützung der Politik auf allen Ebenen gelungen ist, sich auf die Herausforderungen einzustellen – sowohl in der hauptamtlichen Verwaltung als auch im ehrenamtlichen Engagement. Dennoch gibt es Handlungsbedarf, der in einem ersten Schritt in diesem Konzept dargestellt wird.
Das vorliegende Konzept ist eine erste Zusammenfassung der bisherigen Arbeit der Koordinierungsstelle zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen. Für eine gelungene Integration der Flüchtlinge im Kreis Segeberg ist die stetige Anpassung an die jeweiligen Entwicklungen unverzichtbar. Die künftige Weiterentwicklung wird eingebettet in einen Kreislauf, in den die Politik des Kreises maßgeblich einbezogen wird.
Die Politik hat die Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltung der Integration im Kreis Segeberg zu beteiligen. Anregungen fließen in die im dritten Quartal 2017 fertigzustellende Fortschreibung ein.
Beschlussvorschlag:
Sozial- und Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag, folgenden Entschluss zu fassen: Das vorliegende Konzept ist Grundlage für die Fortführung der integrationsorientierten Arbeit und soll auf der Bilanzkonferenz der Landesregierung zum Flüchtlingspakt am 09.11.2016 vorgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
Handlungskonzept integrationsorientierte Aufnahme Gremienlandschaft
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