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Vorlage - DrS/2016/183  

 
 
Betreff: Sanierung der Zufahrtsstraße zum Förderzentrum "Trave-Schule"
hier: Übernahme von Anliegerbeiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Ebert, Stefan
Federführend:Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg" Bearbeiter/-in: Ebert, Stefan
Beratungsfolge:
Werkausschuss Vorberatung
04.10.2016 
20. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
11.10.2016 
45. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
13.10.2016 
21. Öffentliche Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Das Förderzentrum Trave-Schulewird durch die Burgfeldstraße erschlossen. Sowohl im Rahmen der Schülerbeförderung als auch durch die eigenständige Benutzung der vorhandenen Straße durch die Schüler, Eltern und Schulangehörigen ist festzustellen, dass die Nutzung des Straßenkörpers durch den ungenügenden Zustand (Schlaglöcher, Aufbrüche, Absackungen) nicht mehr gefahrlos erfolgen kann. Die beförderten, teils schwer beeinträchtigten Kinder werden beim Transport auch in Fahrzeugen erheblichen Erschütterungen ausgesetzt. Hinzu kommt, dass eine Trennung des Fahrstreifens zu einem Gehwegbereich nicht vorhanden ist.

Die Stadt Bad Segeberg, als Straßenbaulastträger gemeindeseitig für die Unterhaltung der Straße zuständig, begegnete dem Zustand der Straße meist durch Flickender entstehenden Löcher, die jedoch nach kürzester Zeit wieder aufbrechen, so dass eine Sanierung/Erneuerung des Straßenkörpers unumgänglich erscheint. Hierzu gab und gibt es div. Verhandlungen, Abstimmungen und Planungen, die unter Beteiligung aller fachlichen Beteiligten im Rahmen der Abwägung aller Möglichkeiten vorangetrieben wurde. Insgesamt ist festzustellen, dass dieser Bereich der Straße im Grunde ausschließlich der Erschließung der Schule sowie vereinzelter landwirtschaftlicher Flächen dient. In Einzelfällen wird der Bereich auch von Fußgängern genutzt.

Aktuell: Die Stadt Bad Segeberg vertrat bislang die Auffassung einer anderen Priorisierung ihrer Straßenbaumaßnahmen, jedoch konnte im Rahmen div. Ortstermine und Verhandlungen nunmehr erreicht werden, dass die Stadt ihre Aufgabe und Verpflichtung in diesem Bereich erkannt und die Bereitschaft erklärt hat, eine Sanierung/Herstellung des betreffenden Straßenbereichs im Jahr 2017 durchzuführen. Hierzu wird der komplette Straßenbelag erneuert incl. ggfls. erforderlichem Auf-/Unterbau und ein optisch durch ein Tiefbord getrennter Gehbereich geschaffen. Dieser Bereich ist KEIN offizieller Gehwegbereich, da dieser bei Begegnungsverkehr überfahrbar sein muss, jedoch wird durch die optische Trennung zumindest den Verkehrsteilnehmern das Bedürfnis einer besonderen Achtsamkeit signalisiert. Andere Maßnahmen wie eine Verbreiterung der Straße und Schaffung eines tatsächlichen Gehweges oder Querungshilfen wie Mittelinseln und Verkehrsberuhigungen scheitern am erforderlichen, aber trotz div. Bemühungen nicht umsetzbaren Grunderwerb benachbarter Flächen sowie an naturschutztechnischen Vorgaben (Knick) oder nicht realisierbaren verkehrsrechtlichen Anordnungen.

Die Stadt rechnet mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 150.000 für die Maßnahme. Da es sich um eine Anliegerstraße handelt, wäre der Kreis/die ISE als größter Anlieger mit einem Ausbaubeitrag zur Höhe von ca. 95.000 direkt beteiligt, weitere Anlieger mit einem Anteil von ca. 32.500. Die Stadt selber trägt 15 %, mithin 22.500.

Da die übrigen Anlieger aufgrund der fast ausschließlich landwirtschaftlichen Nutzung bzw. der Funktion als Ausgleichsflächen für den Autobahnbau wenig Interesse an einer Sanierung aufbringen dürften (Ablehnung einer Beteiligung für die Bund-Flächen durch den LBV wurde bereits mitgeteilt) und um diesbezügliche zu erwartende Verzögerungen für die dringend erforderliche Sanierung zu vermeiden, empfiehlt und erwartet die Stadt Bad Segeberg, dass der Kreis/die ISE die Kosten der übrigen Anlieger ebenfalls übernimmt, so dass einer kurzfristigen Umsetzung nichts entgegen stehen dürfte. Anderenfalls wird die Stadt die wie vor beschriebene Maßnahme nicht umsetzen. Insgesamt wird der Kostenanteil des Kreises somit auf rund 130.000 geschätzt. Die Stadt hat das Vorgenannte im Rahmen der erforderlichen Beteiligungen in deren Ausschüssen vorgelegt und eine positive Beschlussfassung liegt seit dem 19.07.2016 vor. Einen öffentlich-rechtlich begründeten Anspruch auf Erstattung der übrigen Anliegeranteile besteht seitens des Kreises / der ISE nicht.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, dass der Kreis im Rahmen der Straßensanierung die insgesamt anfallenden Anliegerbeiträge, die zurzeit auf rund130.000,- geschätzt werden übernimmt, damit die Maßnahme realisiert wird, deren Notwendigkeit zwingend und dringend erforderlich ist.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

130.000 €
 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

Anlage/n: