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Vorlage - DrS/2016/189-1  

 
 
Betreff: ISE Reintegration in Aufbaustruktur Kreisverwaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
  Bezüglich:
DrS/2016/189
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Schramm, Gernot
Beratungsfolge:
Werkausschuss Vorberatung
Hauptausschuss Vorberatung
11.10.2016 
45. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
13.10.2016 
21. Öffentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
ISE_Betriebssatzung_Aufhebungssatzung  
Organigramm_Kreisverwaltung_inkl FB V Immobilienverwaltung neu 01.01.2017  

Sachverhalt:

Die in der Vorlage DrS/2016/189 enthaltene Darstellung des Sachverhaltes zur Rückführung der Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg (ISE) in die Aufbaustruktur der Kreisverwaltung Segeberg bleibt unverändert.

 

Mit dieser Änderungs-Vorlage DrS/2016/189-1 wird lediglich der Beschlussvorschlag gegenüber der Ursprungsvorlage präzisiert und neu gefasst, um den formalrechtlichen Anforderungen vollständig zu genügen:

 

  • Zu Beschlussvorschlag 1. neu

Damit eine Reintegration des Eigenbetriebes ISE rechtswirksam erfolgen kann, muss unter anderem die betreffende Betriebssatzung des Eigenbetriebes formgerecht durch einen sog. "actus contrarius" in Form einer Satzung aufgehoben werden (vgl. hierzu OVG Schleswig aus seinem Beschluss vom 18.05.1999, 2 L 185/98, NVwZ-RR 2000, 313 = NordÖR 1999, 287).

 

Dem Kreistag wird daher nach § 23 Nr. 2 Kreisordnung ergänzend mit der Anlage 1 ein Entwurf einer formgerechten Aufhebungssatzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

  • Zu Beschlussvorschlag 2. neu

Nach § 51 Abs. 3 Kreisordnung legt der Landrat seinen Vorschlag zur Verwaltungsgliederung und Vorschlag zur Änderung der Verwaltungsgliederung dem Kreistag vor. Der Kreistag kann dem Vorschlag widersprechen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Kreistagsmitglieder. Widerspricht der Kreistag dem Vorschlag des Landrates, so hat dieser dem Kreistag einen neuen Vorschlag vorzulegen.

 

Der Beschlussvorschlag war entsprechend neu zu fassen. Zur besseren Übersicht der beabsichtigten neuen Verwaltungsgliederung wird das neue Organigramm dieser Änderungsvorlage DrS/2016/189-1 als Anlage 2 beigefügt.

 

  • Zu Beschlussvorschlag 3. neu

Der Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 aus der Ursprungsvorlage DrS/2016/189 bleibt als Beschlussvorschlag 3. neu bestehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

  1. Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 wird die jetzige Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg (ISE) als rechtlich unselbstständiger Eigenbetrieb aufgelöst und organisatorisch in die Aufbaustruktur der Kreisverwaltung Segeberg reintegriert. Die Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung des Kreises Segeberg für den Eigenbetrieb „Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg“ (Aufhebungssatzung) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen (sog. „actus contrarius“).

 

  1. Dem im Sachverhalt zu dieser Vorlage DrS/2016/189-1 und als Anlage 2 dargestellten Vorschlag zur Änderung der Verwaltungsgliederung (Reintegration des Eigenbetriebes ISE in die Aufbaustruktur der Kreisverwaltung Segeberg als neuem Fachbereich V „Immobilienverwaltung“ mit den drei zugeordneten Fachdiensten „Kaufmännisches Gebäudemanagement“, „Technisches Gebäudemanagement“ und „Infrastrukturelles Gebäudemanagement“) wird nicht widersprochen (§ 51 Abs. 3 KrO).

 

3.Der jetzige Werkausschuss bleibt als Bauausschuss nach erfolgter Reintegration erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Änderungen in der Hauptsatzung des Kreises Segeberg vorzubereiten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Anlage/n:

Anlage 1ISE_Reintegration_Aufhebungssatzung (Entwurf)

Anlage 2Organigramm_Kreisverwaltung_inkl. FB V Immobilienverwaltung neu 01.01.2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich ISE_Betriebssatzung_Aufhebungssatzung (119 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Organigramm_Kreisverwaltung_inkl FB V Immobilienverwaltung neu 01.01.2017 (26 KB)      
Stammbaum:
DrS/2016/189   ISE Reintegration in Aufbaustruktur Kreisverwaltung   Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"   Drucksache
DrS/2016/189-1   ISE Reintegration in Aufbaustruktur Kreisverwaltung   Gremien, Kommunikation, Controlling   Drucksache