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Sachverhalt: Die in der Vorlage DrS/2016/189 enthaltene Darstellung des Sachverhaltes zur Rückführung der Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg (ISE) in die Aufbaustruktur der Kreisverwaltung Segeberg bleibt unverändert.
Mit dieser Änderungs-Vorlage DrS/2016/189-1 wird lediglich der Beschlussvorschlag gegenüber der Ursprungsvorlage präzisiert und neu gefasst, um den formalrechtlichen Anforderungen vollständig zu genügen:
Damit eine Reintegration des Eigenbetriebes ISE rechtswirksam erfolgen kann, muss unter anderem die betreffende Betriebssatzung des Eigenbetriebes formgerecht durch einen sog. "actus contrarius" in Form einer Satzung aufgehoben werden (vgl. hierzu OVG Schleswig aus seinem Beschluss vom 18.05.1999, 2 L 185/98, NVwZ-RR 2000, 313 = NordÖR 1999, 287).
Dem Kreistag wird daher nach § 23 Nr. 2 Kreisordnung ergänzend mit der Anlage 1 ein Entwurf einer formgerechten Aufhebungssatzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Nach § 51 Abs. 3 Kreisordnung legt der Landrat seinen Vorschlag zur Verwaltungsgliederung und Vorschlag zur Änderung der Verwaltungsgliederung dem Kreistag vor. Der Kreistag kann dem Vorschlag widersprechen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Kreistagsmitglieder. Widerspricht der Kreistag dem Vorschlag des Landrates, so hat dieser dem Kreistag einen neuen Vorschlag vorzulegen.
Der Beschlussvorschlag war entsprechend neu zu fassen. Zur besseren Übersicht der beabsichtigten neuen Verwaltungsgliederung wird das neue Organigramm dieser Änderungsvorlage DrS/2016/189-1 als Anlage 2 beigefügt.
Der Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 aus der Ursprungsvorlage DrS/2016/189 bleibt als Beschlussvorschlag 3. neu bestehen.
Beschlussvorschlag: Der Werkausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
3.Der jetzige Werkausschuss bleibt als Bauausschuss nach erfolgter Reintegration erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Änderungen in der Hauptsatzung des Kreises Segeberg vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Anlage 1ISE_Reintegration_Aufhebungssatzung (Entwurf) Anlage 2Organigramm_Kreisverwaltung_inkl. FB V Immobilienverwaltung neu 01.01.2017
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