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Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 08.12.2016 die Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehrzentrale beschlossen (vgl. DrS/2016/217). Nach der Bekanntmachung der Satzung wurde festgestellt, dass ein Wert fehlerhaft (Zahlendreher) ist: Lehrgang MP-Feuer Geräte (Ziffer B 1.17.) Die Satzung ist daher rechtswidrig. Der Fehler kann beseitigt werden, indem er durch Nachholung von Verfahrensver-handlungen ungeschehen gemacht wird. Das Satzungsverfahren ist ab dem zur Fehlerhaftigkeit führenden Rechtsverstoß (Beschlussverfahren) mit neuer Ausfertigung und Bekanntmachung zu wiederholen. Daher ist eine Nachtragssatzung mit rückwirkender Kraft zum 01.01.2017 zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag des Kreises Segeberg, die in der Anlage 1 beigefügte 1. Nachtragssatzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehrzentrale zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
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