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Vorlage - DrS/2017/084  

 
 
Betreff: Bericht zu den Strukturen der KOSOZ und Umsetzung der politischen Anmerkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Frau Rohwer
Federführend:Eingliederungshilfe für Erwachsene Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
18.05.2017 
28. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Positionspapier_EGH_v4  

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat am 10.12.2015 folgenden Beschluss gefasst (DrS 2015/082-2) (Auszug):

 

1. Der Kreistag stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Errichtung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise und zur Ausgliederung der Stabsstelle KOSOZ des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf das gemeinsame Kommunalunternehmen Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise Anstalt des öffentlichen Rechts (KOSOZ-Vertrag)

und

dem ihm beigefügten Entwurf einer Organisationssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise Anstalt des öffentlichen Rechts (Satzung) zu.

 

3. Der Kreistag weist das Mitglied und die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der AöR gemäß § 19 Abs. 1 KrO i. V. m. § 25 Abs. 1 GO an, im Verwaltungsrat der Organisationssatzung zuzustimmen.

 

Des Weiteren werden das Mitglied und die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates angewiesen, nach zwei Jahren Laufzeit (in 2018) eine Evaluation des Ergebnisses zu beantragen.

 

Bericht:

Die Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise ist zum 30.05.2016 in die Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts (KOSOZ AöR) überführt worden und hat ihren Dienstsitz von Rendsburg nach Kiel verlegt.

Seit dem 05.12.2016 befindet der Sitz der KOSOZ AöR sich in der 4. Etage in der Hopfenstraße 2d in 24114 Kiel.

Die KOSOZ sowie die entsprechenden Gremien haben ihre Arbeit aufgenommen.

 

Gem. Organisationssatzung wurde neben dem Vorstand der Verwaltungsrat gewählt, sowie ein Beirat installiert.

 

Der Vorstand ist wie folgt besetzt:

Ingo Degner, stellvertretender Vorsitzender des Landkreistages, Dieter Harrsen, Landrat des Kreises Nordfriesland, Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des sh Landkreistages

Am 30. Mai 2016 trat in Kiel der Verwaltungsrat des neuen Kommunalunternehmens zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Wahlergebnisse:

Verwaltungsrat: Vorsitzender: Jan Peter Schröder, Landrat des Kreises Segeberg

Stellvertretender Vorsitzender: Torsten Wendt, Landrat des Kreises Steinburg

Im Rahmen der Beiratssitzung, die am 31.03.2017 stattfand und an der vom Kreis Segeberg Herr Beeth als Sozialausschussvorsitzender teilnimmt, wurde auch das Positionspapier des Landkreistages bzgl. der künftigen Trägerschaft der Eingliederungshilfe durch den kommunalen Träger befürwortet.

Dieser ist der Anlage beigefügt.

 

Zu der Arbeit der KOSOZ AöR:

Zur DrS 2016/122 wurde folgenden Beschluss gefasst:

Der Kreis Segeberg bevollmächtigt die AöR Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise zum Abschluss von Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen. In der ersten Sitzung des Sozialausschusses im Jahr 2017 hat ein Bericht der Verwaltung zu erfolgen.
 

  • Die für den Kreis Segeberg erfolgten Abschlüsse wurden vor Unterzeichnung mit dem Kreis abgestimmt, zu komplexeren Verhandlungen wurde der Kreis mit zugezogen. Aufgrund der Änderung als AöR sowie des Wechsel des Dienstsitzes nach Kiel, habe einige Mitarbeitende die KOSOZ verlassen. Somit mussten zunächst die vakanten Stellen nachbesetzt werden, was jetzt sukzessive passiert. Aus diesem Grund fanden weniger Verhandlungen statt, als es bei voller Besetzung möglich gewesen wäre. An der bewährten Praxis der Kommunikation vor Abschluss der Verhandlungen hat sich durch Änderung der Rechtsform der KOSOZ nichts geändert.

 

  • Der Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen zur Bildung von Verwaltungsgemeinschaften für die Durchführung von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach dem SGB XII zwischen der KOSOZ AöR und den 4 kreisfreien Städten wurde durch DrS 2017/172 beschlossen.
    Das Land hat die Haushaltsmittel für die Durchführung dieser Aufgabe freigegeben. Entsprechende Personaleinwerbung erfolgt. Frau Erdmann aus der Kreis Dithmarschen wird die Prüforganisation leiten und die Prüfstelle wird ihre Arbeit aufnehmen. Über die weiteren Schritte wird der Sozialausschuss informiert werden.

 

 

Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Positionspapier_EGH_v4 (199 KB)