Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets in der vom Jugendhilfeausschuss am 09.02.2017 beschlossenen Fassung entscheidet der Jugendhilfeausschuss unter Vorlage einer Beschlussvorlage der Jugendamtsleitung nach Abschnitt 4 , Ziffer 10, der Zuwendungsvoraussetzungen und Antragsverfahren, falls die jährliche Fördersumme 10.000 EURO übersteigt. Dies gilt auch bei Verlängerungsanträgen.
Dieses Erfordernis trifft somit auf den bestehenden Eltern-Kinder-Treff am Marktplatz in Wahlstedt zu. Es handelt sich um einen Verlängerungsantrag. Die inhaltliche Begründung ist der Anlage zu entnehmen. Die Unterlage stammt vom Projekt Jugendförderung Wahlstedt, dem Sozialraumträger für den Einzugsbereich der Wahlstedter Dienststelle.
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt in Anwendung der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets vom 09.02.2017, der Förderung des Eltern-Kind-Treffs in Wahlstedt wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Bericht Eltern-Kind-Treff Antrag Fördermittel Veranstaltungen im Treff
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||