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Vorlage - DrS/2017/141  

 
 
Betreff: Zukunftsfähiges Modell einer leistungsorientierten Vergütung und bedarfsgerechten Versorgung in der Kindertagespflege (im Kreis Segeberg)
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Frau Wittig
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
14.09.2017 
26. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
10.10.2017 
55. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
12.10.2017 
26. Öffentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Tagespflege ist wichtiger Bestandteil für die flexible Betreuung von Kindern, insbesondere im U3-Bereich. Die Bedarfe an Betreuungsplätzen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, während sich das Betreuungsverhältnis von Tagespflege zu KiTa-Plätzen von 35,7 % im Jahr 2008 auf 24,4 %  im Jahr 2016 verringert hat. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Kosten für einen Tagespflegeplatz für die Tagespflegepersonen gestiegen sind, die Stundensätze jedoch seit Jahren nicht angepasst wurden. Geht man von einer durchschnittlichen Inflationsrate und gestiegenen Kosten von ca. 3 % jährlich aus, so ist das Vorhalten von Betreuungsplätzen in Verbindung mit der damit einhergehenden Selbständigkeit für die Tagespflegepersonen zunehmend unattraktiver geworden.

Die derzeit gültige Tagespflegerichtlinie des Kreises Segeberg aus dem Jahr 2013 enthält einen einheitlichen Stundensatz in Höhe von 3,50 EUR pro Betreuungsstunde für ein Kind, unabhängig vom Alter des Tagespflegekindes.

Um die Tagespflege attraktiver zu gestalten und so möglichst weitere Tagespflegeplätze zu schaffen wird eine Erhöhung des Stundensatzes für die Betreuung von Tagespflegekindern unumgänglich sein, zumal sich der Kreis Segeberg mit dem geringen Stundensatz im ganz unteren Bereich der Vergütung für Tagespflege landesweit befindet.

Seit fast 5 Jahren ist der Satz von 3,50 EUR nicht erhöht worden, obwohl die Tagespflegepersonen durch gestiegene Miet- und Nebenkosten erhebliche Mehrkosten monatlich erbringen müssen. Die Tagespflegepersonen sind als Selbständige einzustufen und haben ihren Krankenversicherungsschutz sowie die Altersvorsorge aus ihren Einkünften selbst zu leisten. Lediglich die Hälfte der angemessenen Beitragssätze ist erstattungsfähig.

Bedenkt man die in den letzten Jahren  gestiegenen Kosten für Wohnraum (der zum Teil von den Tagespflegepersonen für die Ausübung ihrer Tätigkeit zusätzlich angemietet werden muss), Energie, Fahrt- und Lebenshaltungskosten, so erscheint eine Erhöhung der Stundensätze für die Betreuung unbedingt angemessen. Darüber hinaus ist auch die Ausbildung zur Tagespflegeperson von diesen selbst aufzubringen.

 

Um die Versorgungslage mit Tagespflegeplätzen im Kreis Segeberg weiterhin attraktiv halten zu können, wird vorgeschlagen, künftig einen Stundensatz von 4,00 EUR an die Tagespflegepersonen zu zahlen, die eine Qualifizierung von 160 Theoriestunden geleistet haben und somit nach Bestehen des Kolloquiums als anerkannte Tagespflegeperson arbeiten bzw. sich noch in der Qualifizierung befindet, aber bereits eine vorläufige Erlaubnis zur Betreuung von Tagespflegekindern erhalten hat.

Die jährlichen Mehrkosten dafür würden sich auf ca. 400.000 EUR belaufen.

Für Fachkräfte mit einer Ausbildung als Erzieher/in, SPA oder Pädagogen oder für Kräfte die eine Fortbildung in Frühpädagogik oder (zukünftig) einen Abschluss des 2. Theorieteils nach dem Qualifizierungshandbuch vorweisen, ist die Zahlung eines Stundensatzes von 4,50 EUR vorgesehen.

Die jährlichen Mehrkosten würden sich hierfür auf ca. 270.000 EUR belaufen.

Zusätzlich soll eine Förderung in Randzeiten (vor 7 und nach 18 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen) in Höhe von 2,00 EUR zusätzlich zum jeweiligen Stundensatz erfolgen. Für eine Betreuung über Nacht (in der Zeit von 22 bis 5 Uhr) ist eine Förderung mit einer Pauschale in Höhe von 20,00 EUR vorgesehen. (Rund 10 % der Tagespflegekinder werden in Randzeiten betreut.)

Die jährlichen Mehrkosten würden sich dafür auf ca. 85.000 EUR belaufen.

Eine weitergehende Staffelung der Stundensätze für individuelle Förderung ist nicht vorgesehen.

Ein einmaliger Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.500,00 EUR kann auf Antrag den Tagespflegepersonen gewährt werden, die bereits seit 5 Jahren im Kreis Segeberg tätig sind. Eine gestaffelte Rückforderung erfolgt, wenn der Zeitraum unterschritten wird, mit jeweils 20 % pro Jahr.

Die jährlichen Mehrkosten hierfür würden sich auf ca. 30.000 EUR belaufen. Im ersten Jahr der Einführung wäre allerdings mit einem deutlich höheren Betrag zu rechnen.

Hinsichtlich des 4+1-Modells in der Region West hat der Jugendhilfeausschuss bereits in seiner Sitzung vom 04.05.2017 der Einführung einer 2-jährigen Testphase für eine bedarfsgerechte Versorgung im Rahmen eines Vertretungssystems einstimmig zugestimmt (DrS/2017/059).

Die in der Vorlage zur Drucksache DrS/2017/059 veranschlagten Kosten von jährlich etwa 20.000 EUR sind für 1 Team mit Standort Kaltenkirchen berechnet worden. Kreisweit wären 12 Teams zu berücksichtigen mit 2 Teams pro Region und zusätzlich 2 Teams für Henstedt-Ulzburg und 4 Teams für Norderstedt. Kostenpunkt etwa 240.000 EUR.

Für eine Sicherstellung der Betreuung bei Ausfall von Tagespflegepersonen wurde angedacht, 2 Vertretungskräfte pro Region zu finanzieren. Für 8 Vertretungskräfte, die in Teilzeit selbständig oder angestellt tätig sind, würde die Finanzierung voraussichtlich 130.000 EUR kosten.

Rechnet man jetzt die Vertretung für individuelle Absprachen zwischen Eltern und Tagespflegepersonen sowie die Betreuung in Randzeiten  hinzu, wäre hierfür ein finanzieller Aufwand in Höhe von insgesamt 30.000 EUR zu veranschlagen.

Die jährlichen Mehrkosten für die oben erläuterten Betreuungsmodelle würden insgesamt mit ca. 400.000 EUR zu veranschlagen sein.

Eine Refinanzierung der Ausgaben erfolgt zum Teil durch die Heranziehung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, die pro Betreuungsstunde in der Kindertagespflege einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,20 EUR zu leisten haben, wie auch bisher. Allerdings ist hier noch die Anwendung der Ermäßigungen im Rahmen der Sozialstaffel zu berücksichtigen. Eine Erhöhung des Kostenbeitragssatzes ist nicht geplant, um dem Motto des Kreises Segeberg, als familienfreundlicher Standort zu gelten, Rechenschaft zu tragen und die finanziellen Unterschiede zwischen Tagespflege und Kindertagesstätten nicht noch größer werden zu lassen.

Durch die o. g. Änderungen soll eine leistungsorientierte Vergütung für die Tagespflegepersonen sowie eine bedarfsgerechte Versorgung der Familien mit Kindertagespflegeplätzen im Kreis Segeberg gewährleistet werden. Der Auf- und Ausbau der Kindertagespflege soll auch dazu dienen, Engpässe durch fehlende Krippenplätze zu kompensieren und somit mögliche finanzielle Nachteile des Kreises zumindest teilweise abzuwenden, die dadurch entstehen, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte Forderungen aus Verdienstausfall gegenüber dem Kreis Segeberg geltend machen können.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Änderung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege sowie den Aufbau eines Vertretungssystems für die Kindertagespflege (4+1-Modell für die Region West als 2-Jahres-Projekt) mit zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.200.000 EUR p. a. mit Wirkung zum 01.01.2018.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Jährlich insgesamt ca. 1.200.000,00 EUR

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 361

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 3612100

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

x

Ja; Darstellung der Maßnahme

        Hauptziele des Kreises:

  • die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität seiner Einwohner und Einwohnerinnen unter Beachtung der Grundsätze der Inklusion, der Gleichstellung aller Menschen und der Herausforderungen der demografischen Entwicklung,
  • die Förderung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren („familienfreundlicher Kreis“)

5. Demografie und Soziale Sicherheit

Der Kreis Segeberg

5.1 stärkt sein Image als „familienfreundlicher Kreis“, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen.

Er wird deshalb u. a.

-          ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln und

-          den Ausbau der Ganztagsbetreuung unterstützen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

x

Nein

       (derzeit nicht)

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

Die Belange von Menschen mit Behinderungen sind derzeit durch die o. g. Maßnahme nicht berührt. Sollten sich im weiteren Verlauf Berührungspunkte ergeben, wird die Maßnahme entsprechend angepasst.

 

x

Ja

 

 

Anlage/n:

 

 

Stammbaum:
DrS/2017/141   Zukunftsfähiges Modell einer leistungsorientierten Vergütung und bedarfsgerechten Versorgung in der Kindertagespflege (im Kreis Segeberg)   Kita, Jugend, Schule, Kultur   Drucksache
DrS/2017/141-1   Erlass einer Satzung über die Förderung von Kindern in Tagespflege zur Umsetzung einer leistungsgerechten Vergütung und bedarfsgerechten Versorgung in der Kindertagespflege   Kita, Jugend, Schule, Kultur   Drucksache