Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Seit 11.12.2003 besteht im Kreis Segeberg der Beschluss des Kreistages, eine/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung zu bestellen. Die Ausgestaltung der Aufgaben und Rechte der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgt durch die Geschäftsordnung für die/den Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg. Die Geschäftsordnung wurde durch die DrS 2016/031 geändert. Aufgrund von Hinweisen von der Kommunalaufsicht des Landes wurden in die Geschäftsordnung aktuelle Änderungen eingearbeitet.
Die überarbeitete Geschäftsordnung ist beigefügt. Die Änderungen gegenüber der gültigen Fassung sind kenntlich gemacht.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Geschäftsordnung für die/den ehrenamtliche/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufwandsentschädigung gem. Entschädigungssatzung
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Geschäftsordnung für die/den Beauftragten für Menschen mit Behinderung im Kreis Segeberg
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