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Vorlage - DrS/2017/182  

 
 
Betreff: Geschäftsordnung für die/den Ehrenamtliche/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Frau Rohwer
Federführend:Eingliederungshilfe für Erwachsene Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
05.10.2017 
31. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
10.10.2017 
55. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
12.10.2017 
26. Öffentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
GO_Behb_2017_mit Änderungen_neu  
GO_Behb_2017_neu  

Sachverhalt:

 

Seit 11.12.2003 besteht im Kreis Segeberg der Beschluss des Kreistages, eine/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung zu bestellen. Die Ausgestaltung der Aufgaben und Rechte der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgt durch die Geschäftsordnung für die/den Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg. Die Geschäftsordnung wurde durch die DrS 2016/031 geändert.

Aufgrund von Hinweisen von der Kommunalaufsicht des Landes wurden in die Geschäftsordnung aktuelle Änderungen eingearbeitet.

 

Die überarbeitete Geschäftsordnung ist beigefügt. Die Änderungen gegenüber der gültigen Fassung sind kenntlich gemacht.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Geschäftsordnung für die/den ehrenamtliche/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg in der von der Verwaltung vorgelegten Form.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

Aufwandsentschädigung gem. Entschädigungssatzung

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

x

Ja; Darstellung der Maßnahme

Siehe strategische Ziele des Kreises Segeberg, insbesondere im Bereich Demografie und Soziale Sicherheit Nrn. 5.3, 5.5, 5.7, 5.10

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

x

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

x

Ja

 

 

Anlage/n:

Geschäftsordnung für die/den Beauftragten für Menschen mit Behinderung im Kreis Segeberg

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich GO_Behb_2017_mit Änderungen_neu (80 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich GO_Behb_2017_neu (74 KB)