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Betreff: |
Antrag zur Übernahme der Kosten des ÖPNV der kreisangehörigen Kommunen - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Drucksache |
Verfasser/in: | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Federführend: | Gremien, Kommunikation, Controlling |
Bearbeiter/-in: | Steltzer-Werblow, Kerstin |
Beratungsfolge: |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2
ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz empfiehlt dem Kreistag zu beschließen : - Der Kreis übernimmt rückwirkend ab dem 1. Jan. 2018 die Kosten des ÖPNV der kreisangehörigen Kommunen. Zur Finanzierung der Übernahme sind in den Nachtragshaushalt 2018 ca. 2 Mio € einzustellen.
- Die Übernahme der Finanzierung gilt für den Leistungsstand des Jahresfahrplans 2018 und bezieht sich auch auf die ÖPNV-Leistungen in örtlicher Aufgabenträgerschaft unter der Voraussetzung, dass diese auf den Kreis zurückübertragen wird (hierbei nimmt der Stadtverkehr Kaltenkirchen wegen seiner Nicht-Integration in den HVV eine Sonderrolle ein, die zuvor zu klären wäre; ebenso müsste die Angebotsgestaltung überarbeitet werden).
- Für die Finanzierung von zukünftigen Weiterentwicklungen, die über dieses Leistungsniveau hinausgehen, sind auf Grundlage des Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) Kriterien zu definieren.
Finanzielle Auswirkungen: | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten | | |
| Mittelbereitstellung | | Teilplan: | | In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: | | In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: | | | |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | | in Höhe von | | Euro | | (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | | | | |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | | Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: | | | | | | Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: | | | | |
Bezug zum strategischen Management: | Ja; Darstellung der Maßnahme | | | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen: Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
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