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Sachverhalt: Budgeteckwertebeschluss für das
Haushaltsjahr 2006 Beschlussvorschlag: Der Kreistag stellt die Eckwerte für
das Budget des Jahres 2006 wie folgt fest: a) Das Budget des
Kreises Segeberg für das Haushaltsjahr 2006 weist auf der Basis der
vorliegenden Zahlen nach dem jetzigen Planungsstand für den
Verwaltungshaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 5.747.900 EUR aus.
Darin eingearbeitet ist bereits der Haushaltserlass des Innenministeriums für 2006
vom 08. September 2005 hinsichtlich der allgemeinen Finanzierungsmittel (Anlage
1) sowie eine Erhöhung der allgemeinen Kreisumlage um 5 Punkte auf nunmehr
36 Punkte, wie bereits im Finanzplan des letzten Jahres vorgesehen. b) Der Vermögenshaushalt
sieht eine Kreditaufnahme (ohne Umschuldung) nach jetzigem Planungsstand in
Höhe von 11.239.700 EUR vor. Darin enthalten sind ordentliche
Tilgungsleistungen von 3.562.000 EUR, so dass eine Nettoneuverschuldung in Höhe
von 7.677.700 EUR eintritt (Anlage 2). Die Eckwerte der Produktgruppen (Anlage
3) werden zur Grundlage der durchzuführenden Detailplanung erklärt. Um
sowohl den Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt als auch die Neuverschuldung
möglichst zu reduzieren, sind Verwaltung und Fachausschüsse aufgefordert, die
einzelnen Positionen nochmals auf Notwendigkeit und Kassenwirksamkeit zu
überprüfen bzw. zu hinterfragen. Verschiebungen innerhalb der
Einzelbudgets sind zulässig. Begründung: Allgemeines zum Verfahren
Im Rahmen des beim Kreis Segeberg
eingesetzten Budgetierungsverfahrens ist es erforderlich, einen
Budgeteckwertebeschluss zu fassen. Der Eckwertebeschluss ist Grundlage
für die Detailplanungen in den Produktgruppen/Produkten in Zusammenarbeit mit
den Fachausschüssen. Diese Detailplanungen wiederum münden in den
Haushaltsbeschluss des Kreistages im Dezember 2005. Verwaltungshaushalt
Die Gesamteinnahmen
der Produktgruppen L – 9 (58.332.900 EUR) einschließlich der allgemeinen
Finanzierungsmittel (91.734.400 EUR) betragen derzeit 150.067.300 EUR.
Diese Zahlen beruhen auf dem Haushaltserlass sowie im Wesentlichen auf den
Vorgaben der Finanzplanung einschließlich der Erhöhung der Kreisumlage. Die Gesamtausgaben
betragen 155.815.200 EUR. Darin enthalten ist der Fehlbetrag des Jahres
2004, der spätestens nach 2 Jahren zu veranschlagen ist, in Höhe von 6.634.000
EUR und die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen
Tilgung von 3.562.000 EUR. Auf die Produktgruppen L – 9 entfallen 141.523.000
EUR und auf Zinsleistungen 4.096.200 EUR. Somit errechnet sich ein Fehlbetrag
von 5.747.900 EUR. In den Ausgaben sind die Einsparungen aus dem
Haushaltskonsolidierungskonzept vom 07.04.2005, soweit die Vorschläge schon
kassenwirksam realisiert werden konnten, sowie die Einsparungen aus dem Projekt
“Große kreisangehörige Stadt Norderstedt” eingerechnet. Veränderungen in den
allgemeinen Finanzierungsmitteln sind in den Erläuterungen zur Anlage 1
dargestellt. VermögenshaushaltDie Einnahmen
nach derzeitigem Planungsstand der Produktgruppen betragen 5.054.400 EUR, die
Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe der ordentlichen Tilgung 3.562.000
EUR sowie die Umschuldungskredite 21.458.000 EUR. Diesen Gesamteinnahmen
mit 30.074.400 EUR stehen Gesamtausgaben von 41.314.100 EUR
gegenüber, wovon 16.294.100 EUR auf die Produktgruppen entfallen, 3.562.000 EUR
an ordentliche Tilgungsleistungen sowie 21.458.000 EUR an Umschuldungskredite
gezahlt werden müssen. Der Kreditbedarf beträgt demnach 11.239.700
EUR. Abzüglich der ordentlichen Tilgung von 3.562.000 EUR verbleibt eine Nettoneuverschuldung
von 7.677.700 EUR. Entwicklung der ProduktgruppenbudgetsWie der Anlage
4 einschließlich der Begründungen zu entnehmen ist, gibt es in den Verwaltungshaushalten
der Produktgruppen L, 3, 6, 8 und 9 Verbesserungen gegenüber der
Finanzplanung 2006. Die Produktgruppen 1 und 2 wurden durch Umorganisationen
zur neuen Produktgruppe 1 Jugend, Familie, Soziales zusammengelegt und das neue
Produkt 17 Soziale Sicherung geschaffen. Lediglich für die Produktgruppen 1 und
7 sind Mehrbelastungen ausgewiesen. In dem Vermögenshaushalt sind
ebenfalls gegenüber der Finanzplanung Einsparungen bei den
Produktgruppen 7, 8 und 9 vorgesehen. In den
weiteren Budgetberatungen zum Haushalt 2006 ist darüber zu entscheiden, ob zur
Verringerung des Defizits des Kreises Segeberg ·
der Anregung des Innenministeriums zur Absenkung des
Schwellenwertes von 130 v.H. auf 110 v.H. für die Berechnung der
zusätzlichen Kreisumlage gefolgt wird. Dadurch würden Mehreinnahmen
i.H.v. rd. 2,554 Mio. EUR erzielt werden, die von der Stadt Norderstedt mit
2,519 Mio. EUR und der Gemeinde Wittenborn mit zusätzlich 0,035 Mio. EUR
erbracht werden müssten (Anlage 5). ·
eine weitere Anhebung der Kreisumlage um 1 Punkt
auf dann 37 Punkte erfolgen soll, wodurch eine zusätzliche Einnahmeverbesserung
von rd. 1,8 Mio. EUR eintreten würde. Die endgültige
Festsetzung des Hebesatzes für die allgemeine Kreisumlage
und des für die Erhebung der zusätzlichen Kreisumlage maßgeblichen
Vomhundertsatz nach § 28 Abs. 5 FAG (Schwellenwert) erfolgt auf der
Grundlage aktualisierter Daten mit dem Beschluss der Haushaltssatzung 2006 durch
den Kreistag am 15.12.2005. Im Zusammenhang mit dem Anhörungsverfahren nach
§ 28 FAG wird die Verwaltung zusammen mit den Gemeinden dann vorliegendes
aktuelles Zahlenmaterial aufbereiten. Finanzielle Auswirkungen:
Eckwert für die finanzielle
Ausgestaltung des Kreishaushaltes 2006
Anlage/n: Anlage 1: Allgemeine
Finanzierungsmittel mit Erläuterungen Anlage 2: Ist-Schuldenstand Anlage 3: Budgeteckwert 2006 –
Verteilung auf die Produktgruppen Anlage 4: Budgeteckwerte
2006/Abweichungen zur Finanzplanung einschl. Erläuterungen Anlage 5: Auswirkungen der veränderten
Hebesätze auf die Kreisumlage
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