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Vorlage - DrS/2018/130  

 
 
Betreff: Förderung der Musikschule Norderstedt ab 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Schernau, Klaus
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Schernau, Klaus
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
28.08.2018 
2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
25.09.2018 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
27.09.2018 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Schreiben der Stadt Norderstedt, Dezember 2017  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit Schreiben von Anfang Dezember 2017, versehentlich datiert auf den 16.08.2017, hat die Stadt Norderstedt um eine anteilige Erhöhung des Kreiszuschusses für die Musikschule Norderstedt gebeten. Das Schreiben ist dieser Vorlage beigefügt. In dem Schreiben wird auf eine Erhöhung der Zuwendung für die Kreismusikschule Segeberg von 645.000 EUR im Jahr 2017 auf 753.800 EUR für 2018 verwiesen. Eine im Verhältnis gleiche Erhöhung - wie in der Vergangenheit üblich - wird von der Stadt Norderstedt für die Musikschule Norderstedt angestrebt. Mit dem Jahresabschluss 2017 ist es dem VJKA erstmals möglich, die Kosten für die Kreismusikschule unter der neuen Kostenstellenlegung getrennt darzustellen. Das bereits im Dezember 2017 vorgetragene Anliegen der Stadt Norderstedt kann die Verwaltung daher erst jetzt abschließend prüfen.

 

Die Verwaltung merkt an, dass die von der Stadt Norderstedt genannten Zahlen die Gesamtförderung für beide Musikschulen für die Jahre 2017 und 2018 gemäß Teilplan 263 darstellen. Die Erhöhung der Planung um 108.800 EUR stellt sich wie folgt dar: Die Zuwendung an die Kreismusikschule ist in diesem Teilplan um 93.800 EUR angehoben worden. Dabei handelt es sich um Mittel für die ehemalige zweite Geschäftsführung des VJKA. Die neue Struktur des VJKA ab 2017 sieht nur noch eine Geschäftsführung vor. Die ehemals zweite Geschäftsführung ist in Person weiterhin für die Leitung der Kreismusikschule zuständig. In der Planung 2018 sind daher die entsprechenden Finanzmittel in den Teilplan 263 - Musikschulen - verschoben worden. Der Jahresabschluss 2017 weist für die Kreismusikschule eine Inhaltsförderung in Höhe von 422.900,- EUR auf. Die Kosten für die Leitung der Kreismusikschule sind in diesem Betrag bereits enthalten.

 

Die weitere Erhöhung um 15.000 EUR betrifft den Kreiszuschuss für Entgelte der Musikschule Norderstedt. Die von beiden Musikschulen gewährten Ermäßigungen der Entgelte aus sozialen Gründen werden jährlich in Form einer Spitzabrechnung vom Kreis erstattet und sind nicht Gegenstand der aktuellen Diskussion.

 

Das Schreiben der Stadt Norderstedt hat die Verwaltung zum Anlass genommen, die Höhe der Inhaltsförderung der Musikschule Norderstedt zu überprüfen. Seit 2013 erfolgt erstmals eine Pro-Kopf-Förderung der beiden Musikschulen (DrS/2013/025). Eine ermittelte Förderquote pro Jugendeinwohner stellt sicher, dass die Inhaltsförderung für beide Musikschulen im Kreis Segeberg bezogen auf das jeweilige Einzugsgebiet im gleichen Umfang erfolgt. Seitdem erhält die Musikschule Norderstedt eine jährliche Inhaltsförderung in Höhe von 135.000 EUR und die Kreismusikschule (VJKA) in Höhe von 415.000 EUR.

 

Ab 2017 ist die Förderung des VJKA und somit auch der Kreismusikschule geändert worden (DrS/2016/175). Die Inhaltszuwendungen steigen seitdem jährlich um 2,0 % als pauschaler Ausgleich von Kostensteigerungen. Im Rahmen des vorgegebenen Budgets sind dem VJKA zudem Verschiebungen innerhalb der Aufgabenfelder möglich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Rechnungsergebnis der Kreismusikschule als Grundlage für die Förderung des Musikschule Norderstedt für das jeweilige Folgejahr zu nehmen. Die Förderquote wird dabei weiterhin wie oben dargestellt festgelegt. Die jeweils aktuellen Zahlen für die Jugendeinwohner der Stadt Norderstedt und des Restkreises werden berücksichtigt. Dies bedeutet eine jährliche Änderung, in der Regel ein kontinuierlicher Anstieg, der Förderhöhe für die Musikschule Norderstedt. Unter Umständen ist auch eine Reduzierung der Förderung möglich. Dies ist aus Sicht der Verwaltung jedoch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.

 

Darstellung der Berechnung anhand der Förderung für das aktuelle Jahr:

 

Die Förderquote für das Kreisgebiet ohne Norderstedt ermittelt sich aus dem o.g. Jahresabschluss dividiert durch die Zahl der Jugendeinwohner in dieser Region. Im Jahr 2018 beträgt diese Förderquote 12,30 EUR je Jugendeinwohner (422.900 EUR Kreismittel 2017, 34.394 Jugendeinwohner, Stand 31.12.2016).

 

Die Zahl der Jugendeinwohner in Norderstedt zum 31.12.2016 beträgt 11.908. Bei einer Förderquote von 12,30 EUR je Jugendeinwohner berechnet sich für 2018 eine Förderung in Höhe von 146.500 EUR und somit eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 11.500 EUR.

 

Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, soweit der auf diese Weise berechnete Anstieg umgerechnet zukünftig nicht mehr als 2 % beträgt, diese Erhöhung ohne erneute politische Befassung umzusetzen, um die Arbeit der politischen Gremien und der Gesamtverwaltung zu vereinfachen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, die Musikschule Norderstedt ab dem Jahr 2018 mit einem Betrag in Höhe von 146.500  EUR zu fördern. Dieser Betrag liegt 11.500 EUR über der ursprünglichen Planung.

 

Die Höhe dieser Förderung wird zukünftig jährlich neu berechnet. Grundlage der Berechnung ist der Jahresabschluss des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) für die Inhaltszuwendung des Vorjahres an die Kreismusikschule. Die Höhe der Förderung für die Musikschule Norderstedt wird aus dem Verhältnis der Jugendeinwohner des Restkreises und der Stadt Norderstedt  ermittelt. Somit wird eine gleiche finanzielle Förderung beider Musikschulen im Kreis Segeberg sichergestellt.

 

Soweit der auf diese Weise berechnete Anstieg umgerechnet nicht mehr als 2 % beträgt, schlägt die Verwaltung vor, dies ohne erneute politische Beschlussfassung umzusetzen. Bei einer errechneten Erhöhung oberhalb dieses Rahmens oder bei einer errechneten Absenkung der Förderung ist eine Beratung und Beschlussfassung der politischen Gremien erforderlich.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Ab 2018 ergeben sich zusätzliche Kosten in Höhe von jährlich 11.500 EUR. Ab 2019 wird eine jährliche Erhöhung des Förderbetrages von 2% eingeplant.

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 263

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 2631100.5312300000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von  

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

X

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

3612100.5331000000

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlage/n:

Schreiben der Stadt Norderstedt, Dezember 2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Schreiben der Stadt Norderstedt, Dezember 2017 (353 KB)      
Stammbaum:
DrS/2018/130   Förderung der Musikschule Norderstedt ab 2018   Kita, Jugend, Schule, Kultur   Drucksache
DrS/2018/130-1   Förderung der Musikschule Norderstedt - Anpassung ab 2019   Kita, Jugend, Schule, Kultur   Drucksache
DrS/2018/130-2   Musikschule Norderstedt: Institutionelle Förderung bis einschließlich des Jahres 2027   Kita, Jugend, Schule, Kultur   Drucksache