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Vorlage - DrS/2018/159  

 
 
Betreff: Evaluation der Neuausrichtung der Gemeinschaftsunterkunft in Warder; Projekt Förderung für Geflüchtete nach Abschluss des Asylverfahrens mit Bleibeperspektive im Übergang in selbst angemieteten Wohnraum
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Frau Andrasch
Federführend:Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
20.09.2018 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
25.09.2018 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
27.09.2018 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Bericht Diakonie  
Stand 13 08 18 - Zwischenbericht Neuausrichtung GU Warder  
Bewohnerliste anonymisiert Stand 13.08.18  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Historie

Die Entscheidung für Warder wurden von der Politik und der Verwaltung des Kreises zu einem Zeitpunkt getroffen als es darum ging, die Unterbringung von Flüchtlingen in der Kreissporthalle zu verhindern und alle Verantwortlichen in großer Sorge waren, nicht mehr genügend Betten, Container usw. bereitstellen zu können. Im September 2015 standen die Städte, Ämter und Gemeinden hinsichtlich der Bereitstellung von Wohnraum für Asylsuchende „mit dem Rücken an der Wand“.

Sowohl von den Kommunen als auch von der Politik des Kreises wurde die Forderung erhoben, dass der Kreis seine Ausgleichsfunktion wahrnehmen möge. Die Verwaltung hatte die Aufgabe, geeignete Objekte für den Kreis zu finden.

In diesem Rahmen wurde auch die zum Verkauf anstehende Gastwirtschaft in Warder geprüft und als geeignet bewertet.

Nach einem sehr langen und strittigen Verfahren erfolgte am 13.07.2017 die Anerkennung der Gemeinschaftsunterkunft in Warder ab 01.04.2016 bis zum 31.12.2017. Das Land erstattete in dieser Zeit ein jährliches Nutzungsentgelt i. H. v. 185.824,-€ zuzüglich tatsächlich entstandener Nebenkosten und der Personalkosten für insgesamt 2,25 Vollzeitstellen. Vom Land wurde eine Anerkennung für 2018 ausgeschlossen.

Beschlüsse der Politik:

-         Änderung der Ausrichtung der GU für Geflüchtete in Warder (DrS/2017/126)

Beschluss vom 22.06.2017:“ Die Verwaltung wird beauftragt, für die Gemeinschaftsunterkunft in Warder ein Konzept zu entwickeln mit der Zielsetzung, für die anerkannten Geflüchteten eine wirksame Unterstützung bei der Suche nach eigenem Wohnraum und die Stärkung der eigenen Kompetenzen als Mieter/in anzubieten. Die Kommunen sind in diesen Prozess einzubinden. Weiterhin sind die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen.“

 

Das Konzept wurde zur Sitzung

-         des Sozialausschusses am 21.09.2017 und des Hauptausschusses am 10.10.2017 (DrS/2017/126/1) vorgelegt und beschlossen:

Dem Konzept zur Neuausrichtung der Gemeinschaftsunterkunft (GU) für Geflüchtete in Warder und der vorgeschlagenen Finanzierung wird zugestimmt.

Die Evaluierung und die Berichterstattung erfolgen im II. Quartal 2018 ein Zwischenbericht erfolgt schon im Frühjahr 2018.

 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 08.03. erfolgte ein erster mündlicher Bericht. Eine Evaluierung und eine Berichterstattung erfolgen aufgrund der eingeschränkten Sitzungstermine im II. Quartal nunmehr im III. Quartal.

 

Vertragliche Grundlagen :

I. Vertrag über den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft in Rohlstorf (OT Warder) des Kreises Segeberg sowie die Betreuung der dort untergebrachten Personen zwischen dem Kreis Segeberg und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. vom 08.11.2016

Vertragsgegenstand und Inhalte (in Stichworten)

 

-         Personal: 3 Vollzeitstellen und Hausmeister vom Kreis

-         Aufgaben der Johanniter: Verantwortlichkeit für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung

-         Kosten: Tagessatz für die Hausleitung 295,- € und für die Betreuungskräfte jeweils 215,- €  für die tatsächlichen Betreuungstage , somit 14.500,- € im Monat bei 20 Betreuungstagen

-         Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen, wenn die vertragsgegen-ständliche Einrichtung aufgelöst werden soll

 

II. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag vom 08.11.2018 zwischen dem Kreis Segeberg und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

 

Aufgabe:

-         Wohnungskompetenztraining in der Gemeinschaftsunterkunft einschließlich der Nachsorge nach Anmietung einer Wohnung (Unterstützung bei der ordnungsrechtlichen Anmeldung, bei der Suche nach einem Kindergarten-platz usw.)

 

Kosten: 13.932,- € im Jahr

Vertragslaufzeit: Diese Vergütung wird jeweils 12 weitere Monate gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2020, sofern der Auftraggeber nicht bis zum 31.10. d. J. erklärt, die Leistung „Wohnkompetenztraining“ nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen.

 

III. Vertrag über die Erbringung von Leistungen der Wohnungslosenberatung –Vermittlung in Wohnraum zwischen dem Kreis Segeberg und dem Diakonischen Werk Altholstein

Vertragsgegenstand und Zielgruppe (in Stichworten)

 

-         Vermieter- und Wohnraumakquise

-         Kommunikator zwischen Mieter und Vermieter

-         Begleitarbeit in der Nachbarschaft

-         Durch Öffentlichkeitsarbeit Vorbehalte abbauen

-         Gewinnung ehrenamtlicher Unterstützer

-         Schaffung von Begleitgremien

 

Kosten: 43.100,- € im Jahr für die Laufzeit des Vertrages

Vertragslaufzeit: Der Vertrag tritt zum 01.01.2018 in Kraft und endet zum 31.12.2018. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht bis zum 30.09. des Jahres schriftlich gegenüber dem Vertragspartner gekündigt wird.

 

Evaluierung des Projektes

Der Vorlage sind als Anlagen beigefügt:

-         Anlage 1 Bericht der Diakonie Altholstein vom 13.08.2018

-         Anlage 2 Bericht der Johanniter vom 13.08.2018

-         Anlage 3 Bewohnerliste der Gemeinschaftsunterkunft Warder vom 13.08.2018; In den Monaten Juli und August 2018 konnten die vom Landesamt zugewiesenen Asylsuchenden weder in die Kommunen verteilt werden noch in der Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf aufgenommen werden. Es sind somit 25 Personen im laufenden Verfahren in Warder, die kurzfristig umverteilt werden müssen.

Das Projekt ist erfolgreich. Es gelingt, Menschen nachhaltig in Wohnraum zu vermitteln. Erfolgsfaktoren sind viel Überzeugungsarbeit und auch eine intensive Nachsorge. Zum Jobcenter besteht ein direkter Kontakt, so dass Schwierigkeiten, z. B. Bereitstellung von Mietkautionen, Erstausstattung der Wohnungen, sehr schnell geklärt und überwunden werden können. Alle Beteiligten arbeiten mit sehr viel Engagement und helfen somit, den Menschen mit einem Bleiberecht in Deutschland den Weg einer guten Integration zu ermöglichen. Das Projekt sollte im Jahr 2019 fortgesetzt werden.

 

Kosten

Aus Verträgen gem. Aufstellung                       231.032,- € im Jahr

 

Erstattung an den FB V und Kosten für den laufenden Betrieb                insgesamt                                                       290.380,- € im Jahr.

 

Der Betrag von 290.380,-€ setzt sich wie folgt zusammen:

Zinsen, Tilgung (Werte vom Fachdienst  Finanzen - nur kalkulatorischen Kosten, tatsächliche Zahlungen werden nicht erbracht)   77.424,- € im Jahr

Bauunterhaltung  (FB V Immobilienverwaltung)  53.400,- € im Jahr

Nebenkosten (Vorjahreswerte für Heizung,

Strom, Wasser, Hausmeister, Waschmaschinen,

Reparaturen, usw.)                                         159.556,- €

 

Einnahmen

Aus Mitteln des Landes (Kommunalpaket III) stehen dem Kreis seit 2017 jährlich 239.700,- € zur Förderung der Integration von Geflüchteten zur Verfügung. Von diesem Betrag werden 80.000,- € für die Kosten des Projektes in Warder eingesetzt (Vorlage DrS/2017/126-1). Das sind die Verträge II und III, Fahrdienst und zusätzliche Büroausstattung für die Beratungsleistungen gem. Vorlage.

Aufgrund der aktuellen Belegung im Monat August von 74 Personen können Mieteinnahmen in Höhe von 20.348,52 € monatlich erzielt werden. Da eine durchschnittliche Belegung im Jahr von 60 Personen realistisch ist, stehen den Ausgaben von 290.380,- € Einnahmen in Höhe von ca. 198.000,- € im Jahr gegenüber.

 

Perspektiven

Es zeichnet sich ab, dass ein langfristiger Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft in Warder, über das Jahr 2019 hinaus, mit erheblichen Investitionen des Kreises (Heizung, Elektroleitungen usw.) verbunden sein würde.

Aus fachlichen Überlegungen sollten die Beratungsleistungen als Regelangebot kreisweit etabliert werden. Im nächsten Jahr erfolgt die Ausschreibung der Beratungsleistungen für den Bereich der  Wohnungsnotlagenberatungen ab dem Jahre 2020. Es ist sinnvoll, das Projekt in die Fläche zu geben und somit ein kreisweites Angebot zu schaffen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, im Jahr 2019 eine Verwertung des Gebäudekomplexes in Warder vorzubereiten, die Ausschreibung der Beratungsleistungen für die Wohnungsnotlagenberatung um die Projektkosten für ein kreisweites Angebot zu ergänzen und alle laufenden Verträge in Bezug auf die Gemeinschaftsunterkunft in Warder zum 31.12.2019 zu kündigen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft in Warder mit dem Ziel, Menschen mit Migrationshintergrund und einem Bleiberecht in Deutschland beim Übergang in selbst angemieteten Wohnraum zu unterstützen, wird bis zum 31.12.2019 fortgeführt.

 

Die Beratungsleistungen für Geflüchtete nach Abschluss des Asylverfahrens mit Bleibeperspektive im Übergang in selbst angemieteten Wohnraum werden über die Ausschreibung der Beratungsleistungen der Wohnungsnotlagenberatung ab 2020 kreisweit etabliert. Dafür sind 120.000,- € (zwei Vollzeitstellen und Sach-kosten bei dem nach der Ausschreibung zu beauftragenden Träger) ab 2020 zur Verfügung zu stellen. Die Vorlage DrS/2018/128  zur Sitzung des Hauptaus-schusses am 25.09.2018 und des Kreistages am 27.09.2018 wird entsprechend ergänzt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahre 2019 eine andere Verwendung des Gebäudekomplexes in Warder bzw. den Verkauf vorzubereiten und der Politik vorzuschlagen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Ab dem Jahr 2020 sind zusätzlich zum in der zur Vorlage DrS /2018/128 dargestellten Bedarf 120.000,- € im Jahr für die Wohnungsnotlagenberatung zur Verfügung zu stellen; gleichzeitig entfallen die Betreuungskosten für die Gemeinschaftsunterkunft in Warder.

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

      - 5.10 Der Kreis Segeberg fördert und unterstützt in Zusammenarbeit mit

               den Städten und Gemeinden, Vereinen, Kita-Trägern und Schulen die

              Integrations- und Migrationsarbeit

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bericht Diakonie (334 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Stand 13 08 18 - Zwischenbericht Neuausrichtung GU Warder (640 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Bewohnerliste anonymisiert Stand 13.08.18 (48 KB)      
Stammbaum:
DrS/2018/159   Evaluation der Neuausrichtung der Gemeinschaftsunterkunft in Warder; Projekt Förderung für Geflüchtete nach Abschluss des Asylverfahrens mit Bleibeperspektive im Übergang in selbst angemieteten Wohnraum   Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration   Drucksache
DrS/2018/159-1   Projekt Förderung für Geflüchtete nach Abschluss des Asylverfahrens mit Bleibeperspektive im Übergang in selbst angemieteten Wohnraum   Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration   Drucksache