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Vorlage - DrS/2018/216  

 
 
Betreff: Antrag auf Fortsetzung der Förderung durch das Bundesprogramm "Bildung integriert"
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Herr Lorenzen
Federführend:Jugendamtsleitung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
06.11.2018 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
04.12.2018 
6. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
06.12.2018 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Juni 2015 erhielt die Verwaltung durch den Kreistag den Auftrag (DrS/2015/099), einen Antrag für das Bundesprogramm „Bildung integriert“ zu stellen. Dieser beinhaltete die Förderung je einer 0,5 VZS für die Aufgabenbereiche Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring.

 

Nach Förderbescheid des BMBF zum 01.02.2016 konnten die beiden Stellen ausgeschrieben und zum 01.08.2016 besetzt werden. Die Stelle Bildungsmanagement wurde durch die zu diesem Zeitpunkt unbesetzte Stelle Bildungsplanung, ebenfalls 0,5 VZS, zu einer 1,0 VZS ausgebaut.

 

Die erste Förderperiode des Bundesprogrammes „Bildung integriert“ endet nach drei Jahren Laufzeit zum 31.07.2019. Das BMBF hat für das Bundesprogramm „Bildung integriert“ nun eine anschließende zweite Förderperiode bekannt gegeben. Somit ist es möglich, über einen Fortsetzungsantrag, beide Stellen bis zum 30.06.2021 zu verlängern. Die Stellen wurden im Fachbereich III direkt beim Jugendamtsleiter (51) angesiedelt und erweitern dort das Planungsteam.

 

Beide Stellen, Bildungsmanagement auf der einen und Bildungsmonitoring auf der anderen Seite, ergänzen sich gegenseitig und agieren trotzdem unabhängig voreinander. Durch die Vielzahl von neuen Inhalten die durch diese beiden Stellen beim Kreis Segeberg vorangebracht werden konnten, war es möglich einen übergreifenden Bildungsbegriff über viele Themen und Altersgruppen (0-99) hinweg mit Inhalten zu besetzen und mit neuen Ideen zu versehen.

 

Der Aufbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagement, so der Auftrag des Bundesprogrammes an den Kreis Segeberg, ist ebenso auf den Weg gebracht, wie die Gestaltung gelingender Übergänge im Rahmen der Jugendberufsagentur Kreis Segeberg, die Verhinderung bildungsbiographischer Brüche durch die Produktionsschule Segeberg, die Entwicklung einer kooperativen Fachkräftestrategie, die Beförderung der „Qualität im offenen Ganztag“, das Vorantreiben der Digitalisierung an den Schulen im Kreis und die Förderung des lebenslangen Lernens. Dies sind nur einige Meilensteine aus den ersten zwei Jahren Bildungsmanagement.

 

Die Schaffung von Transparenz in den Übergängen, die Visualisierung der Bildungslandschaft im Kreis Segeberg, die nutzerfreundliche Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung, die Mitentwicklung einer integrierten Sozialplanung und der Aufbau einer softwaregestützten Monitoring-Datenbank sind erste Ergebnisse des Bildungsmonitorings.

 

In Wiedergabe der bereits im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ausführlich berichteten  Aufgabenfelder von Bildungsplanung, Bildungsmanagement  und Bildungsmonitoring ist zusammenzufassen:

 

Aufgabenfelder Bildungsplanung – 0,5 VzS
 

          Schulentwicklungsplan (SEP) allgemeinbildende Schulen (§ 51 Schulgesetz)

          Schulentwicklungsplan Förderschulen (freiwillig)

          Neu: Schulentwicklungsplan Berufliche Schulen (freiwillig - externe Vergabe, Ausschreibung, Vergabe, Betreuung der Berichtserstellung)

          Neu: Schulentwicklungsplan Digitalisierung (freiwillig - Konzept inkl. Absprachen Land/Bund, Erfassung Bedarfe, Zusammenarbeit Schulträger, Berichterstattung)

          Produktionsschule Segeberg (§ 13 SGB VIII – Umsetzung, Gremien Abrechnung und Controlling) – Verlängert bis 2021

          Jugend stärken im Quartier (Abwicklung und Abrechnung eines 2017 eingestellten ESF-Bundesprogrammes)

          Kreis- und Landesgremien: AG Schulentwicklungsplanung des MBWK, Wirtschaftsbeirat Produktionsschule, Handlungskonzept PLUS

 

Aufgabenfelder Bildungsmanagement – 0,5 VzS
 

          Akquise/Fortsetzung von Programmen (Qualität vor Ort, Kita Einstieg, Bildung integriert, Produktionsschule)

          Neu: Kita Einstieg (Konzept und Umsetzungsplanung) Durchführung 51/ FD 51.10 (Frau Kristoffersen)

          Qualität vor Ort (Konzept und Umsetzungsplanung) Durchführung 51/ FD 51.10 (Frau Kristoffersen)

          Impakt Integration (Unterstützung bei der Umsetzung, fachliche Begleitung)

          Neu: Bildungslandkarte der Außerschulische Lernorte (Zusammenarbeit mit Aktivregionen, Konzept, Umsetzung, Abrechnung, Vernetzung Lernorte im Kreis)

          Neu: Integrierte Sozialplanung (intern, Konzeptbearbeitung, Umsetzung)

          Neu: Digitalisierung (Konzept, Planung einer Förderlinie, Planung Fachveranstaltungen, Koordination Umsetzung und Zusammenarbeit IQSH/ MBWK und Vorträge

          Bildungsportal Kreis Segeberg (Konzept, Umsetzung, Gestaltung, Pflege, Abrechnung) ab 2019 Überführung in neues Design und neue Inhalte

          Bildung integriert (Umsetzung, Berichterstattung, Kongresse, Vorträge, wissenschaftliche Begleitung, Abrechnung)

          Neu: Qualität im offenen Ganztag (Konzept, Umsetzung, Gremien, Abrechnung, Dialogprozess, Absprachen Kreis-Land, Fachveranstaltungen, Vorträge)

          Jugendberufsagentur Kreis Segeberg (Konzeption, Akquise Förderung, Aufbau/Entwicklung, Koordination, Gremien, Abrechnung, Erstellung Homepage, Vernetzung und Vorträge)

          Neu: Kooperative Fachkräfte Strategie (Konzept, Koordination, Umsetzung, Gremien, Vernetzung Hochschulen)

          Landesarbeitsgruppen: u.a. JBA, Ganztag, LKT UAG Bildung, MBWK Berufs- und Studienorientierung + Arbeitsausschuss Land u. Region, FAG Bildung Metropolregion, Transferagentur Nord-Ost Vernetzung/Fortbildung, Bildung integriert - Fachveranstaltungen 

 

Aufgabenfelder Bildungsmonitoring – 0,5 VzS
 

          Erhebung, Sortierung und Analyse aller bildungsrelevanten Daten im Kreis Segeberg sowie die Entwicklung eines Indikatorenkatalogs

          Verständnis und Motivation schaffen für den Aufbau, die Nutzung und die Pflege einer gemeinsamen Datengrundlage der Fachplanungen im Fachbereich

          Kontaktaufbau und –pflege zu den verwaltungsinternen, kreisangehörigen und externen Datenlieferern (z.B. Fachplanungen, Schulamt, Kommunen, statistische Ämter)

          Ausarbeitung eines Daten- und Softwarekonzepts für das Bildungsmonitoring sowie Ausschreibung, Anschaffung und Inbetriebnahme einer Monitoring-Software

          Erstellung der kreiseigenen Schulentwicklungsplanungen zusammen mit der Bildungsplanung

          Berichterstattung: z. B. Kurzberichte, Ad-Hoc-Auswertungen, Präsentationen und redaktionelle Mitarbeit am neuen Bildungsportal des Kreises Segeberg (ab 2019)

          Integrierte Sozialplanung (Konzepterstellung, Umsetzung, Monitoring, gemeinsames Datennutzungskonzept)

          „Bildung integriert“ (Umsetzung, Berichterstattung, Kongresse, wissenschaftliche Begleitung, Abrechnung) und Weiterbildung im Rahmen der Veranstaltungen der Transferagentur Nord-Ost

          Gremienarbeit

Weiterentwicklung der Stellen Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring

 

Wie sich an den Aufgaben deutlich erkennen lässt, sind die Tätigkeiten und Inhalte in ihrem Bearbeitungsumfang nicht mehr vollständig von den zur Verfügung stehenden Stellenanteilen von je 0,5 VZS zu bewältigen. Dies betrifft im besonderen Maße die Stelle Bildungsmanagement und im etwas geringeren Umfang die Stelle Bildungsmonitoring. Somit ergeben sich bei beiden Stellen fortwährende Stundenmehrbelastungen ohne Möglichkeit der Entlastung oder Abgabe von Inhalten an andere MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung. 

 

Deshalb strebt die Verwaltung nach Möglichkeit an, die Stelle Bildungsmanagement (jetzt 0,5 VZS) auf 1,0 VZS  sowie die Stelle Bildungsmonitoring (jetzt 0,5 VZS) auf 0,75 VZS zu erweitern und somit den realen Inhaltsanteilen und Bedarfen der Aufgabenfelder anzupassen.

 

Im Rahmen der erneuten Antragstellung für das Bundesprogramm „Bildung integriert“ sollte daher nicht nur eine Fortsetzung, sondern auch eine Erweiterung der Förderung angestrebt bzw. erreicht werden. Erste Rücksprachen mit der Förderungsstelle des Bundes lassen erwarten, dass eine Fortsetzung und ggfs. auch eine Erweiterung der Förderung als 50%-Anteilsförderung für zwei weitere Jahre vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2021 realisiert werden können.

 

Die Verwaltung empfiehlt, einen entsprechenden Förderungsantrag zu stellen und nach Vorlage eines Förderbescheids im 1. Halbjahr 2019 über dessen weitere personalwirtschaftliche Umsetzung in den Gremien zu beraten und zu entscheiden. Insofern ergeben sich aus dieser Beschlussvorlage zunächst keine Änderungsbedarfe für den Haushalts- und Stellenplan des Jahres 2019.

 

Eine Verstetigung der Stellen wird auch nach dem evtl. Auslaufen der Förderung ab dem Jahr 2021 durch den FB III angestrebt

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Fortsetzung der durch das Bundes-programm „Bildung integriert“ geförderten Stellen Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring beim BMBF über den 31.07.2019 hinaus zu beantragen. Die Antragstellung soll auch die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Erweiterung des geförderten Stellenumfangs berücksichtigen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:3639

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

       5.7: setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs- und

           Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein

      5.11: verstärkt die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter der Bundesagentur

              für Arbeit,

      6.4: setzt sich dafür ein, dass der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt

             wirkungsorientiert organisiert wird.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: