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Vorlage - DrS/2018/244  

 
 
Betreff: Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes für kreiseigene Liegenschaften
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:1. Birnbaum, Heiko
2. Guder, Sabrina
Bezüglich:
DrS/2016/102
Federführend:Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz Bearbeiter/-in: Birnbaum, Heiko
Beratungsfolge:
Bauausschuss Kenntnisnahme
20.11.2018 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Kenntnisnahme
21.11.2018 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt-Natur- und Klimaschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Abschlussbericht KSTK-Liegenschaften_2018-10-29_vorab V  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Sitzung am 30.06.2016 hat der Kreistag beschlossen, die Erstellung eines „Klimaschutzteilkonzeptes für eigene Liegenschaften“ mit dem Ziel, ein langfristig angelegtes Steuerungsinstrument (Energiemanagement, Block 1) zur Senkung der Energiekosten sowie Treibhausgasemissionen in den Kreiseigenen Liegenschaften zu implementieren. Das Teilkonzept beinhaltet eine energetische Gebäudebewertung und zeigt Handlungsbedarf und Potentiale zur Optimierung und gibt an, welche Klimaschutzmaßnahmen technisch und wirtschaftlich am effektivsten umzusetzen sind (Block 2). (DrS/2016/102)

Dieses Klimaschutzteilkonzept ist nun fertiggestellt (s. Anhang) und wird dem Ausschuss für Umwelt- Natur- und Klimaschutz sowie dem Bauausschuss in den Sitzungen am 20.11 und 21.11.2018 vorgestellt.

Der Beschluss beinhaltete ebenfalls die Schaffung einer geförderten Personalstelle im FB V, um die Umsetzung des Konzeptes zu begleiten und die enthaltenen Maßnahmen zu bewerten und zu koordinieren. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden mit dem Budget des FB V beantragt (DrS/2018/255).

Für die Personalstelle ist eine Förderung in Höhe von 65% vorgesehen. Zwingend notwendiger Bestandteil des Förderantrages ist ein Beschluss des Kreistages zur Umsetzung des Konzeptes mit den darin enthaltenen Maßnahmen. Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber PtJ ist diese Vorgabe mit dem vorliegenden Beschluss vom 30.6.2016 erfüllt.

Die Förderung muss zwingend bis zum 31.12.2018 beantragt werden, da sich ab Januar 2019 die Förderbedingungen ändern.

Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem Konzept bedarf es jeweils eines gesonderten Beschlusses. Die Maßnahmen stehen jeweils unter Haushaltsvorbehalt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abschlussbericht KSTK-Liegenschaften_2018-10-29_vorab V (8121 KB)      
Stammbaum:
DrS/2016/102   Erstellung einer energetischen Bestandsaufnahme und eines Sanierungsfahrplans für die kreiseigenen Liegenschaften (Klimaschutzteilkonzept Liegenschaften)   Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz   Drucksache
DrS/2018/244   Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes für kreiseigene Liegenschaften   Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz   Bericht der Verwaltung