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Sachverhalt: FB V - 11.60
Teilplan 1116 - Gebäudemanagement FD 11.60 - Technisches Gebäudemanagement
Hinweis:
Erläuterungen:
Mit Beschluss des Kreistages vom 30.06.2016 zur DrS 2016/102, vorgelegt durch den Fachdienst Kreisplanung, wurde der Erstellung einer energetischen Bestandsaufnahme und eines Sanierungsfahrplans für die kreiseigenen Liegenschaften „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften und Portfoliomanagement“ zugestimmt. Das Klimaschutzteilkonzept wird zum 31.10.2018 vorliegen. Die Auswahl, Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen aus diesem Konzept stellt eine qualitative und quantitative Veränderung in der Aufgabenwahrnehmung im Fachdienst dar und gibt Anlass für den Stellenmehrbedarf. Für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzteilkonzept kann die Schaffung einer Stelle gefördert Die Förderung ist begrenzt auf 2 Jahre und kann um 1 Jahr verlängert werden. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 65%, in der Verlängerung 40%. Der Antrag auf Förderung kann frühestens mit Vorliegen des Teilkonzeptes, also ab 01.11.18 gestellt werden, die Antragstellung erfolgt durch den Fachdienst Kreisplanung. Die Besetzung der Stelle kann erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides erfolgen, somit etwa April/Mai 2019.
Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Aufnahme der Stelle 0.11160.0068 in den Stellenplan 2019 vorbehaltlich der Zusage der Fördermittel.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Klimaschutzteilkonzept - siehe Drucksache 2018/244 – UNK
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