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Sachverhalt: In der Vorlage DrS/2018/177 für die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses (01.11.2018), des Hauptausschusses (29.11.2018) und des Kreistages (06.12.2018) wurde umfassend die Entwicklung der Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) und die bisherige Bezuschussung erläutert.
Die im Jahr 2015 mit Vorlage DrS/2015/118 unbefristet beschlossene Institutionelle Förderung umfasst: 25.200 EURPersonalkosten Bildungsreferent/-in 06.800 EURPersonalkosten Verwaltungskraft / Minijob 03.000 EURVerwaltungskosten
Die Stelle der Bildungsreferentin war seit 01.02.2018 vakant, konnte aber ab 01.08.2018 wieder besetzt werden. Die neue Mitarbeiterin hat sich inzwischen in ihr Aufgabenfeld eingearbeitet, einen Juleica-Grundkurs geplant und durchgeführt und u.a. auch eine AG bei der Aktion „Jugend im Kreistag“ betreut.
Der KJR hat 2018 begonnen in einem Arbeitskreis eine Neufassung seiner Satzung auszuarbeiten, die voraussichtlich noch vor den Sommerferien beschlossen werden soll.
Bis zum Jahresende 2018 war u.a. deshalb eine endgültige Abstimmung über den Vertragsentwurf mit dem KJR noch nicht möglich, so dass die Beratung über diese Angelegenheit verschoben werden musste. Es kann nun der abgestimmte Vertragsentwurf (siehe Anlage) zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die bereits seit 2015 unbefristet gewährte Institutionelle Förderung des Kreisjugendringes Segeberg e.V. (KJR) in Höhe von 35.000 EUR jährlich, in einem Vertrag gemäß beiliegendem Entwurf verbindlich festzuschreiben.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage: Vertragsentwurf zur weiteren Institutionellen Förderung des Kreisjugendringes Segeberg e.V.
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