Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Beschlussvorschlag: Die SPD-Fraktion, die WI-SE-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE beantragen, der Sozialausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Personen mit geringem Einkommen.
Antragsberechtigt sind Personen, die entsprechend der Altersgrenze von SGB V § 24a Abs. 2 S.1 keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse haben, einen Wohnsitz im Kreis Segeberg haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB II oder b) laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII oder c) laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem AsylBLG oder d) laufender Bezug von Leistungen nach § 6a BKKG oder e) laufender Bezug von Leistungen nach BAFöG oder f) laufender Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder g) laufender Bezug von Wohngeld oder h) geringes Einkommen
Für die Ermittlung von „geringem Einkommen“ wird für die/den Antragsteller/in ein doppelter Regelsatz, dazu der einfache Regelsatz für die weiteren Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, die Kosten der Unterkunft sowie ein pauschaler Aufschlag von 10 % berücksichtigt.
Die mit Sperrvermerk versehenen Mittel werden in Höhe von 30.000 € freigegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
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