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Vorlage - DrS/2019/195  

 
 
Betreff: Erhöhung der laufenden Förderung für den Träger der Erziehungsberatung und der Suchtberatung am Standort Bad Bramstedt für die Jahre 2019 und 2020 aufgrund der Mieten für das neue Familienbüro
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Stankat, Manfred
Federführend:Jugendamtsleitung Bearbeiter/-in: Stankat, Manfred
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
12.09.2019 
7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
24.09.2019 
14. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
26.09.2019 
8. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit Kenntnisnahme
30.09.2019 
7. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Mit dem Umzug des Familienbüros Bad Bramstedt in neue Räumlichkeiten entstehen der therapiehilfe Hamburg e.V.  als Träger der Erziehungsberatung und der Suchtberatung in der Region Nord erstmals Aufwendungen für Mieten. Diese kann der Träger nicht aus den vertraglich beauftragten Jahresbudgets aufbringen und begehrt eine Erhöhung des Budgets für die Restdauer der Vertragslaufzeit.

 

Sachverhalt:

Das Familienbüro Bad Bramstedt hat im Juli 2019 neue, vom Kreis angemietete Räumlichkeiten in dem Büroneubau Altonaer Str. 2 bezogen. Dies war erforderlich, weil die Räume des bisherigen Familienbüros am Bleeck 15 zu klein für die dort eingesetzten MitarbeiterInnen und Angebote geworden waren; außerdem hat die Stadt Bad Bramstedt seit einigen Jahren geltend gemacht, die Büroflächen am Bleeck in unmittelbarer Nachbarschaft des Rathauses selber nutzen zu wollen.

 

Das Familienbüro vereint auf Wunsch des Kreises die örtliche Außenstelle des Kreisjugendamtes, ein Frontoffice sowie die Präsenzzeiten sämtlicher vom Kreis beauftragten Beratungsangebote unter einem Dach. Darunter auch die zuletzt im Jahr 2014 mittels Ausschreibungen an den Träger therapiehilfe hamburg e.V. für die Jahre 2015 bis 2020 vergebenen Leistungen der Suchtberatung und der Erziehungsberatung, welche  arbeitstäglich von eigenem Personal des Trägers vor Ort im Familienbüro durchgeführt werden. Dafür benötigt der Träger drei Büroräume zur alleinigen Nutzung zzgl. Nebenräume. 

 

Am alten Standort des Familienbüros standen entsprechend große Büroflächen für die Sucht- und die Erziehungsberatung nicht zur Verfügung. Deshalb gab es dort Misch- und Doppelnutzungen der Büros, für die der Kreis keine Untermieten oder Nebenkosten beansprucht hat.

 

Am neuen, wesentlich größeren Standort des Familienbüros sind nun von allen externen Nutzern kostendeckende Untermieten zu zahlen; und zwar für die jeweils angemieteten Büroflächen sowie auch für die darauf anteilig entfallenden Gemeinschaftsflächen des Familienbüros. Die seit dem 01.07.2019 monatlich vom Träger therapiehilfe Hamburg e.V. an die Immobilienverwaltung des Kreises zu zahlende Untermiete beträgt inkl. aller Nebenkosten 1.575,08 Euro.

 

Die Mietzahlungen konnten bei Abschluss der Verträge im Jahr 2014 nicht in die Bemessung der beauftragten Budgets einfließen, sind also nicht eingepreist. Der Träger erklärt zudem, dass er den aus neuen Mieten entstehenden Mehraufwand weder vollständig noch in wesentlichen Teilen aus den vom Kreis beauftragten Budgets erwirtschaften könne; er weist darauf hin, dass man sich nun zum Ende der zunächst fünfjährigen, jetzt sechsjährigen Vertragslaufzeit am oberen Limit des Kostenaufwands für die beauftragte Leistungserbringung im Rahmen der jährlichen Festbudgets befinde.

 

Die für die Region Nord (Familienbüros Bad Bramstedt und Bornhöved) vereinbarten Budgets betragen für die Jahre 2015 bis 2020:

 

  • für die Suchtberatung jährlich 165.780,03 Euro
  • für die Erziehungsberatung jährlich 168.816,00 Euro

 

Der Träger beantragt vollständige Kostenübernahme der zusätzlich ab dem 01.07.2019 zu zahlenden Mieten in Höhe von monatlich 1.575,08 bzw. jährlich 18.900,96 Euro durch den Kreis als Auftraggeber für die Jahre 2019 und 2020. Die Beträge verteilen sich je zur Hälfte auf die Aufträge Erziehungsberatung und Suchtberatung. Der Träger sichert zu, in Erfüllung der vertraglich ohnehin vereinbarten Endabrechnungen, bis zum 31.12.2020 ggfs. zu viel erhaltene Förderungen an den Kreis zurückzuzahlen.

 

In die bereits neu ausgeschriebenen Budgets und Verträge für die Jahre 2021 bis 2025 wurden Mietzahlungen in realistischer Höhe eingepreist.

 

Es handelt sich bei diesem Vorgang nicht um eine wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrages während der Vertragslaufzeit im Sinne des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da sich der beauftragte Leistungsumfang für den Auftragnehmer nicht verändert und jeder andere Anbieter vom Standortwechsel des Familienbüros in gleicher Weise betroffen gewesen wäre. Eine wettbewerbliche Benachteiligung anderer Anbieter liegt somit nicht vor.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die vertragliche Förderung des Kreises der therapiehilfe Hamburg e.V. für Leistungen der Erziehungsberatung und der Suchtberatung im Familienbüro Bad Bramstedt (Region Nord) wird wegen der erstmals vom Träger zu zahlenden Mieten ab dem 01.07.2019 bis zum 31.12.2020 um monatlich bis zu 1.575,08 Euro erhöht.

Die überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2019 in Höhe von bis zu 9.500 Euro wird hiermit genehmigt. In den Haushaltentwurf 2020 sind zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 18.900 Euro aufzunehmen

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Für das Jahr 2019 bis zu 9.500 Euro zusätzlich

Für das Jahr 2020 bis zu 18.900 Euro zusätzlich

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:367, Sonstige Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

X

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung im Jahr 2019

 

in Höhe von

 

bis zu 9.500 Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

1.6   Der Kreis Segeberg entwickelt die Sozialraumorientierung fort.

1.7   Der Kreis Segeberg setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs- und Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: