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Zusammenfassung: Aufgrund des Ausscheidens des Landes Schleswig-Holstein aus der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Kreis Segeberg, Stadt Norderstedt und Land Schleswig-Holstein zum 31.12.2020 sind Änderungen am Gesellschaftsvertrag der VGN GmbH zu veranlassen, die sich insbesondere auf die Änderung des Gesellschaftszwecks (Entfall des A2-Geschäfts) und Vorgaben aus der Novellierung der Gemeindeordnung (§ 102 Abs. 2) beziehen.
Sachverhalt: Gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe c) der Hauptsatzung des Kreises Segeberg ist - im Einklang mit § 23 Nr. 17.c) der KrO SH - abweichend davon der Hauptausschuss für Änderungen des Gesellschaftsvertrages von Beteiligungen zuständig, die sich auf Gesellschaften beziehen, an denen der Kreis mit weniger als 75% beteiligt ist. Dies ist vorliegend der Fall, da es sich bei der VGN GmbH um eine 25%-ige Beteiligung des Kreises Segeberg handelt.
Zu den historischen und rechtlichen Hintergründen wird auf die DrS/2019/080 bis 080-2 verwiesen.
Ausgangspunkt für die Neufassung des Vertrags war der Mustergesellschaftsvertrag des Innenministeriums des Landes Schleswig- Holstein, an dem sich der erstellte Entwurf maßgeblich orientiert. Insofern wurden die gem. § 102 Abs. 2 enthaltenen Vorschriften berücksichtigt. Des Weiteren war im Wesentlichen in § 2 „Zweck und Gegenstand des Unternehmens“ die explizite Aufnahme der Zweckbindung hinzuzufügen. Alle weiteren vorgenommenen Änderungen des Gesellschaftsvertrags sind der Synopse in Anlage 2 zu entnehmen.
Gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde ist gem. § 108 Abs. 1 eine „wesentliche Änderung der Satzung“ anzuzeigen. Daher wurde die Kommunalaufsichtsbehörde am 14.08.2020 vorab um Prüfung und Rückmeldung zum beiliegenden Entwurf gebeten. Gem. Mitteilung vom 18.08.2020 hat die KAB keine Anmerkungen oder Änderungshinweise.
Beschlussvorschlag: Der in der Anlage 1 befindlichen Neufassung des Gesellschaftsvertrags der Verkehrsgesellschaft Norderstedt GmbH (VGN) wird zugestimmt.
Herr Landrat Schröder als Gesellschaftervertreter wird beauftragt, in einer Gesellschafterversammlung der VGN den notwendigen Beschlüssen zur Neufassung des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Anlage 1: VGN Gesellschaftsvertrag Neufassung_Entwurf Anlage 2: VGN Gesellschaftsvertrag Neufassung_Synopse
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