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Vorlage - DrS/2020/249  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan 2021 WKS GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:WKS GmbH
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Schmitt, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur Vorberatung
18.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
26.11.2020 
Sitzung des Hauptausschusses -HAUSHALT- ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
03.12.2020 
14. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_WKS WP 2021 für AR_2020.11.03  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Die WKS GmbH beantragt auf Basis des beiliegenden Wirtschaftsplans eine Verlust-Ausgleichszahlung für das Jahr 2021 in Höhe von 907.600,- €.

 

Sachverhalt:

1. Anspruch auf Verlustausgleich

Gem. § 14 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit Ziffer 4.1 und 4.2 Betrauungsakt erhält die WKS GmbH jährlich eine Kapitaleinlage zum Verlustausgleich vom Kreis Segeberg zur Erbringung von DAWI-Leistungen gem. Ziffer 3.2 Betrauungsakt. Die Höhe der Kapitaleinlage wird jährlich im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans der WKS GmbH im Vorhinein festgelegt. Die Berechnung der Nettokosten ergibt sich gem. Ziffer 7.2 Betrauungsakt aus der Differenz der in Verbindung mit der Erbringung von DAWI-Tätigkeiten anfallenden Kosten und den gesamten Einnahmen.

 

2. Wirtschaftsplan / Aufsichtsrat / Haushaltsberatungen

Gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) (9) Gesellschaftsvertrag beschließt die

Gesellschafterversammlung auf Empfehlung des Aufsichtsrates über den

Wirtschaftsplan und die fünfjährige Finanzplanung.

Der Wirtschaftsplan ist gem. § 13 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag i.V.m. Ziffer II. 3.2

des Betrauungsaktes spartenorientiert (Koordinierungsstelle, Netzwerkbildung,

Standortmarketing, Projektentwicklung und -trägerschaft) zu gliedern.

Die Geschäftsführung der WKS GmbH hat dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am

03.11.2020 den Wirtschaftsplan 2020 zur Empfehlung für die Beschlussfassung

in der Gesellschafterversammlung vorgelegt.

Auf Empfehlung des Aufsichtsrates beantragt die Geschäftsführung der WKS

GmbH die Verlustausgleichszahlung gem. Wirtschaftsplan, welche Eingang in den TP 5712 findet.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 (vgl. DrS/2019/324)

beschlossen, jährlich über die Höhe der Verlustausgleichszahlung zur Erbringung von DAWI-Leistungen zu entscheiden. Aufgrund der beschlossenen Verlängerung des Betrauungsaktes (vgl. DrS/2020/101-1) ist die Finanzierung der Gesellschaft bis zum 31.12.2026 abgesichert.

 

Entsprechend Ziffer 4.2 des Betrauungsaktes gilt dabei folgendes:

„Die Höhe und die Zahlung des vom Kreis Segeberg auszugleichenden Verlustes, welcher aus der DAWI-Tätigkeit nach Ziffer II. 3.2 resultiert, erfolgt unterjährig

durch quartalsweise im Voraus zu gewährende „Abschlagszahlungen“ auf der

Grundlage des jährlichen Wirtschaftsplans im handelsrechtlichen und

gesellschaftsvertraglichen Sinne; im 4. Quartal bemisst sich die

„Abschlagszahlung“ nach einer Hochrechnung des Bedarfes der WKS zum

Bilanzstichtag jeweils zum 30.09. eines jeden Jahres.“

 

Der Wirtschaftsplan 2021 enthält gem. 5. (Anlage Werbe- und Reisekosten/Projektkosten, S.14) einen Ansatz über 50 T€ für „Aufgaben aus strategischer Ausrichtung des Aufsichtsrates“. Über die inhaltliche Verwendung dieser Mittel berät der Aufsichtsrat unterjährig im Rahmen seiner Sitzungen.

3. Haushaltsjahr 2021 / Verlustausgleichszahlung

 

Haushaltsjahr 2021

WKS GmbH

Haushaltsentwurf

537.000,-- €

Verlustausgleich WKS GmbH gem. WP 2021 vom 03.11.2020

907.600,-- €

Differenz zum Haushaltsentwurf

370.600,-- €

 

4. Mittelfristplanung ab 2022

 

Plan

2022

2023

2024

Zuweisungen des Kreises Segeberg

910.000,-- €

900.000,-- €

920.000,-- €

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Dem in der Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan 2021 der WKS GmbH wird – vorbehaltlich der Empfehlung des Aufsichtsrates am 03.11.2020 – zugestimmt.

 

2. Der WKS GmbH wird – vorbehaltlich der Empfehlung des Aufsichtsrates am 03.11.2020 – gem. beiliegendem Wirtschaftsplan für 2021 eine

Verlust-Ausgleichszahlung in Höhe von maximal 907.600,- € gewährt.

 

Der Gesellschaftervertreter, Herr Landrat Schröder, wird mit der Herbeiführung

eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses beauftragt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 5712

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja

Ziel 4: Wir schaffen optimale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage 1 Wirtschaftsplan 2021 der WKS GmbH

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_WKS WP 2021 für AR_2020.11.03 (482 KB)