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Zusammenfassung: Die WKS GmbH beantragt auf Basis des beiliegenden Wirtschaftsplans eine Verlust-Ausgleichszahlung für das Jahr 2021 in Höhe von 907.600,- €.
Sachverhalt: 1. Anspruch auf Verlustausgleich Gem. § 14 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit Ziffer 4.1 und 4.2 Betrauungsakt erhält die WKS GmbH jährlich eine Kapitaleinlage zum Verlustausgleich vom Kreis Segeberg zur Erbringung von DAWI-Leistungen gem. Ziffer 3.2 Betrauungsakt. Die Höhe der Kapitaleinlage wird jährlich im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans der WKS GmbH im Vorhinein festgelegt. Die Berechnung der Nettokosten ergibt sich gem. Ziffer 7.2 Betrauungsakt aus der Differenz der in Verbindung mit der Erbringung von DAWI-Tätigkeiten anfallenden Kosten und den gesamten Einnahmen.
2. Wirtschaftsplan / Aufsichtsrat / Haushaltsberatungen Gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) (9) Gesellschaftsvertrag beschließt die Gesellschafterversammlung auf Empfehlung des Aufsichtsrates über den Wirtschaftsplan und die fünfjährige Finanzplanung. Der Wirtschaftsplan ist gem. § 13 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag i.V.m. Ziffer II. 3.2 des Betrauungsaktes spartenorientiert (Koordinierungsstelle, Netzwerkbildung, Standortmarketing, Projektentwicklung und -trägerschaft) zu gliedern. Die Geschäftsführung der WKS GmbH hat dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 03.11.2020 den Wirtschaftsplan 2020 zur Empfehlung für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung vorgelegt. Auf Empfehlung des Aufsichtsrates beantragt die Geschäftsführung der WKS GmbH die Verlustausgleichszahlung gem. Wirtschaftsplan, welche Eingang in den TP 5712 findet. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 (vgl. DrS/2019/324) beschlossen, jährlich über die Höhe der Verlustausgleichszahlung zur Erbringung von DAWI-Leistungen zu entscheiden. Aufgrund der beschlossenen Verlängerung des Betrauungsaktes (vgl. DrS/2020/101-1) ist die Finanzierung der Gesellschaft bis zum 31.12.2026 abgesichert.
Entsprechend Ziffer 4.2 des Betrauungsaktes gilt dabei folgendes: „Die Höhe und die Zahlung des vom Kreis Segeberg auszugleichenden Verlustes, welcher aus der DAWI-Tätigkeit nach Ziffer II. 3.2 resultiert, erfolgt unterjährig durch quartalsweise im Voraus zu gewährende „Abschlagszahlungen“ auf der Grundlage des jährlichen Wirtschaftsplans im handelsrechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Sinne; im 4. Quartal bemisst sich die „Abschlagszahlung“ nach einer Hochrechnung des Bedarfes der WKS zum Bilanzstichtag jeweils zum 30.09. eines jeden Jahres.“
Der Wirtschaftsplan 2021 enthält gem. 5. (Anlage Werbe- und Reisekosten/Projektkosten, S.14) einen Ansatz über 50 T€ für „Aufgaben aus strategischer Ausrichtung des Aufsichtsrates“. Über die inhaltliche Verwendung dieser Mittel berät der Aufsichtsrat unterjährig im Rahmen seiner Sitzungen. 3. Haushaltsjahr 2021 / Verlustausgleichszahlung
4. Mittelfristplanung ab 2022
Beschlussvorschlag: 1. Dem in der Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan 2021 der WKS GmbH wird – vorbehaltlich der Empfehlung des Aufsichtsrates am 03.11.2020 – zugestimmt.
2. Der WKS GmbH wird – vorbehaltlich der Empfehlung des Aufsichtsrates am 03.11.2020 – gem. beiliegendem Wirtschaftsplan für 2021 eine Verlust-Ausgleichszahlung in Höhe von maximal 907.600,- € gewährt.
Der Gesellschaftervertreter, Herr Landrat Schröder, wird mit der Herbeiführung eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Anlage 1 Wirtschaftsplan 2021 der WKS GmbH
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