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Vorlage - DrS/2021/025  

 
 
Betreff: Bericht zur Steigerung der Produktivität im Straßenbau unter Beachtung der Vorschläge der Selbstverwaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Baum, Doris
Federführend:Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau Bearbeiter/-in: Baum, Doris
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur Kenntnisnahme
17.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Kenntnisnahme
03.03.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt-Natur- und Klimaschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Die Vorschläge der Ausschussmitglieder zur Steigerung der Produktivität im Straßen- und Radwegebau wurden von der Verwaltung im Einzelnen aufgenommen und ihre Umsetzbarkeit überprüft.

 

Sachverhalt:

Im Rahmen der Diskussion zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Kreisstraßen/Tiefbau wurden durch die Selbstverwaltung Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität im Straßen- und Radwegebau vorgeschlagen. Nachfolgend wird zu den Vorschlägen im Einzelnen Stellung bezogen.

 

Grunderwerb durch die Gemeinden:

Insbesondere beim Bau neuer Radwege, aber auch beim Neubau von Kreisstraßen und Brücken wird ein zusätzlicher Flächenbedarf geprüft und im Zuge der Planung durch Grunderwerbspläne dokumentiert. Bei den entsprechenden Grunderwerbsverhandlungen werden regelmäßig die betroffenen Kommunen mit eingebunden. Häufig finden erste Sondierungsgespräche durch die jeweiligen Bürgermeister*innen statt. Ferner werden im Zuge von Tiefbaumaßnahmen regelmäßig Gespräche mit den Kommunen geführt und eventuelle Kooperationen besprochen. Diese werden im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis und der Gemeinde einvernehmlich festgelegt. Für den erforderlichen Grunderwerb zum Bau der Radwege entlang der K 4 Weede und der K 91 Negernbötel wurde bereits der Grunderwerb durch die Gemeinden besprochen. Entsprechende Vereinbarungen zwischen Kreis und Gemeinde wurden bereits im Entwurf erstellt. Die abschließende Unterzeichnung steht noch aus.

 

Planung und Umsetzung von Maßnahmen durch die Gemeinde:

Die Unterstützung beim Bau von Radwegen wurde bereits in der Vergangenheit erfolgreich in Anspruch genommen. So wurde der Radweg entlang der K 111 in Großenaspe federführend vom Amt Bad Bramstedt-Land geplant und beauftragt. Die Maßnahme wurde fachlich inhaltlich durch die Kollegen des Tiefbaus begleitet. Entsprechende Vereinbarungen sind aktuell für den Bau eines Radweges entlang der K 96 zwischen Hagen und Hitzhusen in Vorbereitung.

Darüber hinaus erfolgt die Planung und der Bau eines Radweges entlang der K 56 durch die Gemeinde Rohlstorf. Diese Maßnahme wird maßgeblich über die Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur gefördert.

 

Personalsituation:

Zum 01.11.2020 konnte ein erfahrener Techniker für den Bereich Kreisstraßen/Tiefbau eingestellt werden. Die Einarbeitung erfolgt derzeit im Rahmen der Möglichkeiten und unter Beachtung der aktuellen Corona-Einschränkungen sehr vielversprechend. Erste Ausschreibungen für Unterhaltungsmaßnahmen wurde in diesem Zuge bereits vorbereitet und werden in Kürze veröffentlicht.

 

Im Rahmen der in 2020 durchgeführten Organisationsuntersuchung des Teams Kreisstraßen/Tiefbau wurden unter anderem die Struktur bzw. Organisationsform, die Anforderungen und Masse der Aufgaben untersucht und eine Stellenbemessung durchgeführt.

 

Die Organisationsuntersuchung empfiehlt abschließend die Bildung eines eigenen Fachdienstes unter der Voraussetzung einer fachlich starken Führung. Der Empfehlung folgend wurde zwischenzeitlich die Stelle der Fachdienstleitung Tiefbau und Kreisstraßenverwaltung in Vollzeit eingerichtet und im Dezember 2020 ausgeschrieben. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens bleibt insoweit abzuwarten.

 

Bei der Untersuchung wurden ferner hohe Arbeitsrückstände in Form von angemeldeten, dann aber nicht realisierten Maßnahmen insbesondere im Radwegeausbau festgestellt. Ursache hierfür ist unter anderem die seit Anfang 2019 nicht besetzte Sachbearbeitungsstelle mit Teamleitungsaufgaben im Tiefbau. Durch die Verlagerung der Führungsaufgaben auf eine Fachdienstleitung steht diese Stelle nunmehr als Sachbearbeitungsstelle im Tiefbau voll zur Verfügung.

 

Darüber hinaus wurden fehlende fachliche und zeitliche Ressourcen für das Projekt K 12 festgestellt. Dabei wurde besonders die intensive Schnittstellenarbeit zu anderen Teams und Fachdiensten innerhalb der Kreisverwaltung und zu externen Unternehmen hervorgehoben. Zur erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme wurde die Einrichtung einer Projektmanager-Stelle empfohlen.

 

Zur Besetzung der Stelle Sachbearbeitung Tiefbau bzw. Projektmanagement K 12 steht im aktuellen Stellenplan lediglich eine von zwei benötigten Planstellen zur Verfügung. Auf die weitere Vorgehensweise nehmen die Drucksachen DrS/2021/027 und DrS/2021/027-1 inhaltlich Bezug.

 

Kontaktaufnahme zur Technischen Hochschule Lübeck:

Zur möglichen Besetzung freier Stellen im Team Tiefbau wurde Kontakt zur Technischen Hochschule Lübeck aufgenommen. Es ist vereinbart, zukünftige Stellenangebote für den Bereich Tiefbau direkt an der Hochschule auszuhängen bzw. die Studierenden direkt über entsprechende Stellenangebote zu informieren.

 

Prüfung alternativer Beschaffungsformen für Tiefbauleistungen:

Die heute bereits regelmäßig praktizierte Vergabe von Ingenieursleistungen, insbesondere bei Vollausbauten innerorts und Radwegen, wird als sehr praktikabel erachtet. Bei Unterhaltungsmaßnahmen und Vollausbauten außerorts steht der Aufwand für die Vergabe von Ingenieursleistungen und der interne Aufwand an den Schnittstellen oft in keinem guten Verhältnis zu den Vorteilen der Vergabe. Als Gründe für die mangelnde Produktivität der letzten Jahre werden nicht die Beschaffungsform, sondern die Personalfluktuation und auch eine nicht realistische Aufgabenplanung angesehen.

 

Dennoch befasst sich die Fachbereichsleitung mit dem Thema Gesamtvergabe (Planung und Bau durch einen Totalunternehmer), die nach Expertenmeinung im Verkehrswegebau aber eher selten ist. Die Vorteile einer Gesamtvergabe liegen insbesondere in der Abwälzung von Projektrisiken auf den Auftragnehmer und der weitgehenden Vermeidung von Schnittstellen (z. B. bei der Koordination einer Vielzahl von Gewerken im Hochbau). Da wesentliche Realisierungsrisiken im Tiefbau (z. B. Grunderwerb) nicht abgewälzt werden können und der Koordinierungsaufwand verhältnismäßig weniger Gewerke bei den Vollausbauten bereits Bestandteil der vergebenen Ingenieursleistung ist, ist die Übertragbarkeit fraglich. Gegebenenfalls kann die Gesamtvergabe gleich mehrerer Vorhaben Skaleneffekte bringen, allerdings ist Vorbereitung solcher Gesamtvergaben dann mit einem extremen Aufwand in der Vorplanung und der juristischen Vertragsgestaltung verbunden.

 

Es wird weitere externe Beratung zu dem Thema stattfinden. Hierzu wurde der Kontakt zu einem Fachanwalt hergestellt. Sollte die Beratung eine tiefergehende Befassung nahelegen, könnte die Beschaffungsform Gesamtvergabe an einem Beispiel zunächst theoretisch „durchgespielt“ werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: