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Sachverhalt: Die Stadt Norderstedt hat den Zuschlag für die Durchführung
der zweiten Landesgartenschau in Schleswig-Holstein im Jahr 2011 erhalten. Die
Stadt sieht in der Ausrichtung einer Landesgartenschau die besondere Chance,
die Weichenstellung für die nächste Phase einer nachhaltigen Stadtentwicklung
entscheidend bestimmen zu können. Die Durchführung der Landesgartenschau wird in diesem
Zusammenhang als Initialzündung und als künftiger Motor eines langfristig
angelegten, dynamischen Planungsprozesses betrachtet, der insbesondere die
Entwicklung der landschaftlich-strukturell zurzeit sehr unterschiedlichen
Freiflächen um den Kiessee zu einem attraktiven Freizeit- und
Naherholungsgebiet vor allem für die Norderstedter Bevölkerung beinhaltet. Die Durchführung der Landesgartenschau und die nachhaltige
Entwicklung des Natur- und Erholungsraumes Stadtpark sind nicht als
konkurrierende Planungen sondern als aufeinander aufbauende Einheiten zu
betrachten. In diesem Zusammenhang wird die Darstellung eines in sich und auf
den Ort abgestimmten gesamträumlichen Konzeptes erwartet, das einerseits eine
angemessene und dauerhafte landschaftsarchitektonisch-städtebauliche Qualität
schafft und andererseits Gestaltungsräume aufweist, die im Rahmen der
Landesgartenschau 2011 in Norderstedt zeitgemäß und interessant gefüllt werden
können. Der zukünftige Stadtpark soll gleichzeitig ein Ort für
sportliche Aktivität und naturbezogene Erholung sein. Dies stellt nach der
Projektbeschreibung einen weiteren Baustein dar, um Norderstedt und seine
Umgebung als Standort mit besonderer Attraktivität im Süden Schleswig-Holsteins
und in der Metropolregion Hamburg zu etablieren. Mit Schreiben vom 28.02.2008 (mit Ergänzung vom 12.05.2008)
hat die Stadt Norderstedt einen Antrag auf Gewährung einer Kreiszuwendung in
Höhe von 1.100.000 € für das Projekt „Seepark Norderstedt –Teilmaßnahme
Schaffung einer mit regenerativer Energie betriebenen Effektbeleuchtung für den
Rundweg um den See“ gestellt. Um den Bereich des sog. Seeparkes in eine angemessene
Nutzung eines Freizeit- und Erholungsparks umzuwandeln, bedarf es neben Erd-
und Wasserbauprojekten, Verkehrssicherungs- und Wegebaumaßnahmen auch eines
umfangreichen Renaturierungs- und Vegetationsprogramms. Damit schafft man
Aufenthaltsqualitäten in einem ehemals industriell genutzten Bereich. Nach der Projektbeschreibung ist der Rundweg, für den die
Effektbeleuchtung mit innovativer Beleuchtungstechnik (LED, Photovoltaik)
geschaffen werden soll, dabei ein zentrales Element, denn er macht das
Spannungsfeld des Ortes zwischen Natur und industrieller Ausbeutung nachhaltig
erlebbar und stellt auch wegen seiner ganzjährigen Nutzbarkeit eine zusätzliche
Attraktion für Jogger, Walker und Spaziergänger dar. Die Gesamtinvestitionskosten für den Stadtpark betragen lt.
Förderantrag 12.500.000 € (zzgl. den Kosten für Sonderbaumaßnahmen). Auf das
Projekt „Seepark“ entfallen davon voraussichtlich Kosten in Höhe von rund
8.650.000 € (brutto/inkl. MwSt.), für die Förderung vorgesehene Teilmaßnahme
„Schaffung einer Effektbeleuchtung für den Rundweg um den See“ sind Kosten in
Höhe der beantragten 1.100.000,00 € veranschlagt. Das Projekt soll nach dem eingereichten Zeitplan ab dem 3.
Quartal 2008 beginnen und letztlich im 1. Quartal 2011 beendet sein. Wegen der weiteren Einzelheiten zur Projektbeschreibung wird
zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die als Anlage beigefügten
Antragsunterlagen verwiesen. Rechtslage Nach der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes dürfen die Kreise im Rahmen ihrer Ergänzungs- und
Ausgleichsaufgaben unter anderem auch Zuwendungen an die kreisangehörigen
Gemeinden gewähren (vgl. Beschl. v. 24.04.1996, -7 NB 2/95-, BVerwGE 101, 99;
Beschl. v. 28.02.1997, -8 N 1/96-, NVwZ 1998, 63). Das Bundesverwaltungsgericht (aaO) erkennt
hierfür als rechtfertigenden Grund die mangelnde Leistungsfähigkeit einer
Gemeinde zur eigenen Aufgabenerledigung an. Die Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion dient
danach dem Ziel, annähernd gleiche Lebensverhältnisse für die Bürger im
Kreisgebiet zu schaffen, und ist allein darauf gerichtet, solche Aufgaben zu
erfüllen, die ohne das Eintreten des Kreises mangels Leistungsfähigkeit
kreisangehöriger Gemeinden unerledigt blieben (vgl. BVerwG, Beschl. v.
24.04.1996, -7 NB 2/95-, BVerwGE 101, 99). Sie hat einen lastenverteilenden
Effekt und sie soll letztlich eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung
gewährleisten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, DVBl. 1986, 249). Zu einer rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehört
es nach den verfassungs- und kommunalrechtlichen Vorgaben insoweit
auch, dass der Kreis bei der Gewährung von Zuwendungen an die kreisangehörigen
Gemeinden insbesondere deren finanzielle Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Eine Förderung des Projektes „Seepark
Norderstedt“ durch den Kreis im Rahmen seiner Ergänzungs- und
Ausgleichsfunktion ist daher gerechtfertigt, wenn es sich hierbei um ein
Projekt von gemeindeübergreifender und kreispolitischer Bedeutung
handelt, das letztlich nicht nur den Norderstedter Einwohnern/Innen, sondern
gleichermaßen auch einem Großteil der anderen Kreiseinwohner/innen zugute
kommt. Wie oben bereits erwähnt, handelt es sich
bei dem Projekt „Seepark Norderstedt“ um ein Vorhaben im Rahmen der
Landesgartenschau 2011. Die Landesgartenschau verfolgt insbesondere einen strukturpolitischen
Ansatz. Sie ist daher nicht nur als garten- und landschaftsbauliche
Veranstaltung zu verstehen, sondern als Gelegenheit, den erwarteten mehreren
hunderttausenden Besuchern durch ein attraktives Ausstellungs- und
Veranstaltungsprogramm eine innovative und aktive Region zu präsentieren. Sie
wird damit Impulsgeberin für die Stadt und die ganze Region. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine
Großveranstaltung wie die Landesgartenschau in Norderstedt auf Grund ihrer überregionalen
Bedeutung Impulse setzen wird, Anschub leisten wird für weitere Maßnahmen
im Hinblick auf die Ansiedlungsbedingungen und hier insbesondere in der
Verbesserung der sog. weichen Standortfaktoren der Stadt und der Region. Gerade
im immer wichtiger werdenden Dienstleistungssektor orientieren sich Investoren
heute neben den primären Standortbelangen insbesondere an den Rahmenbedingungen
für Wohnen und Arbeiten. Durch die Landesgartenschau wird der Bereich um den
Seepark in seiner städtebaulichen, infrastrukturellen und grünordnerischen Standortqualität
erheblich aufgewertet. Die Landesgartenschau versteht sich als Forum für die
gesamte Region, die sich mit ihren Besonderheiten während und nach der
Landesgartenschau einem großen Publikum präsentieren kann. Die Landesgartenschau ist ein strukturpolitisch
sinnvolles und wichtiges Projekt für die Stadt Norderstedt und für die gesamte
Region, welches als überörtliches Vorhaben mit finanzieller
Unterstützung durch den Kreis im Rahmen seiner Ergänzungs- und
Ausgleichsfunktion realisiert werden sollte. Als Fördergrundlagen kommen im vorliegenden Fall
mangels spezieller Förderrichtlinien die (allgemeinen) Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis
Segeberg vom 29.06.2006 (im folgenden RL genannt) in
Betracht. In
Anwendung der Ziffer 3 der RL könnte grundsätzlich eine Förderquote von bis
zu 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten zu Grunde gelegt werden (ohne
Zuschlag, denn die Stadt Norderstedt hat eine über dem Durchschnitt der
kreisangehörigen Gemeinden liegende Finanzkraft). Die Stadt Norderstedt beantragt mit insgesamt 1.100.000 €
eine Kreiszuwendung von 12,72 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Den verbleibenden und weitaus größeren Anteil an der Gesamtfinanzierung trägt
demgegenüber die Stadt Norderstedt (Eigenanteil/Eigenmittel). Die
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Förderung des Projektes müssten
hierzu im Rahmen der Haushalts- und Budgetberatungen für das Haushaltsjahr 2009
nach politischer Meinungsbildung durch den Kreistag noch geschaffen
werden (Verpflichtungsermächtigung nach § 95 f GO für das Haushaltsjahr 2009 zu
Lasten des Haushaltsjahres 2011).“ Ein Bewilligungsbescheid kann erteilt werden, wenn die
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind. Beschlussvorschlag: „Der Hauptausschuss beschließt, der Stadt Norderstedt
in 2009 für das Haushaltsjahr 2011 eine Kreiszuweisung in Höhe von maximal
1.100.000 Euro für das Projekt „Seepark Norderstedt –Teilmaßnahme Schaffung
einer mit regenerativer Energie betriebenen Effektbeleuchtung für den Rundweg
um den See i. R. der Landesgartenschau 2011“ zu gewähren. Der
Hauptausschuss wird darauf hinwirken, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen
für die Bewilligung von Kreismitteln im Rahmen der Haushalts- und
Budgetberatungen für das Haushaltsjahr 2009 geschaffen werden
(Verpflichtungsermächtigung nach § 95 f GO für das Haushaltsjahr 2009 zu Lasten
des Haushaltsjahres 2011). Die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag. Finanzielle
Auswirkungen:
Bezug
zum strategischen Management:
Anlage/n: Renaturierungs-
und Vegetationsprojekt „Seepark Norderstedt“
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