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Vorlage - DrS/2008/053  

 
 
Betreff: Antrag der Stadt Norderstedt vom 28.02.2008 (mit Neufassung vom 12.05.2008) auf Gewährung einer Kreiszuwendung für das Projekt Seepark Norderstedt –Teilmaßnahme Schaffung einer mit regenerativer Energie betriebenen Effektbeleuchtung für den Rundweg um den See i. R. der Landesgartenschau 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Schramm, Gernot
Federführend:Büro des FB I Beteiligt:Gremien, Kommunikation, Controlling
Bearbeiter/-in: Döring, Petra  Gleichstellungsbeauftragte
   Finanzen und Finanzcontrolling
   FB Zentrale Steuerung
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
23.06.2008 
72. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
09.12.2008 
6. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
11.12.2008 
7. Öffentliche Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Renaturierungs- und Vegetationsprojekt Seepark Norderstedt  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Stadt Norderstedt hat den Zuschlag für die Durchführung der zweiten Landesgartenschau in Schleswig-Holstein im Jahr 2011 erhalten. Die Stadt sieht in der Ausrichtung einer Landesgartenschau die besondere Chance, die Weichenstellung für die nächste Phase einer nachhaltigen Stadtentwicklung entscheidend bestimmen zu können.

 

Die Durchführung der Landesgartenschau wird in diesem Zusammenhang als Initialzündung und als künftiger Motor eines langfristig angelegten, dynamischen Planungsprozesses betrachtet, der insbesondere die Entwicklung der landschaftlich-strukturell zurzeit sehr unterschiedlichen Freiflächen um den Kiessee zu einem attraktiven Freizeit- und Naherholungsgebiet vor allem für die Norderstedter Bevölkerung beinhaltet.

 

Die Durchführung der Landesgartenschau und die nachhaltige Entwicklung des Natur- und Erholungsraumes Stadtpark sind nicht als konkurrierende Planungen sondern als aufeinander aufbauende Einheiten zu betrachten. In diesem Zusammenhang wird die Darstellung eines in sich und auf den Ort abgestimmten gesamträumlichen Konzeptes erwartet, das einerseits eine angemessene und dauerhafte landschaftsarchitektonisch-städtebauliche Qualität schafft und andererseits Gestaltungsräume aufweist, die im Rahmen der Landesgartenschau 2011 in Norderstedt zeitgemäß und interessant gefüllt werden können.

 

Der zukünftige Stadtpark soll gleichzeitig ein Ort für sportliche Aktivität und naturbezogene Erholung sein. Dies stellt nach der Projektbeschreibung einen weiteren Baustein dar, um Norderstedt und seine Umgebung als Standort mit besonderer Attraktivität im Süden Schleswig-Holsteins und in der Metropolregion Hamburg zu etablieren.

 

Mit Schreiben vom 28.02.2008 (mit Ergänzung vom 12.05.2008) hat die Stadt Norderstedt einen Antrag auf Gewährung einer Kreiszuwendung in Höhe von 1.100.000 € für das Projekt „Seepark Norderstedt –Teilmaßnahme Schaffung einer mit regenerativer Energie betriebenen Effektbeleuchtung für den Rundweg um den See“ gestellt.

 

Um den Bereich des sog. Seeparkes in eine angemessene Nutzung eines Freizeit- und Erholungsparks umzuwandeln, bedarf es neben Erd- und Wasserbauprojekten, Verkehrssicherungs- und Wegebaumaßnahmen auch eines umfangreichen Renaturierungs- und Vegetationsprogramms. Damit schafft man Aufenthaltsqualitäten in einem ehemals industriell genutzten Bereich.

 

Nach der Projektbeschreibung ist der Rundweg, für den die Effektbeleuchtung mit innovativer Beleuchtungstechnik (LED, Photovoltaik) geschaffen werden soll, dabei ein zentrales Element, denn er macht das Spannungsfeld des Ortes zwischen Natur und industrieller Ausbeutung nachhaltig erlebbar und stellt auch wegen seiner ganzjährigen Nutzbarkeit eine zusätzliche Attraktion für Jogger, Walker und Spaziergänger dar.

 

Die Gesamtinvestitionskosten für den Stadtpark betragen lt. Förderantrag 12.500.000 € (zzgl. den Kosten für Sonderbaumaßnahmen). Auf das Projekt „Seepark“ entfallen davon voraussichtlich Kosten in Höhe von rund 8.650.000 € (brutto/inkl. MwSt.), für die Förderung vorgesehene Teilmaßnahme „Schaffung einer Effektbeleuchtung für den Rundweg um den See“ sind Kosten in Höhe der beantragten 1.100.000,00 € veranschlagt.

 

Das Projekt soll nach dem eingereichten Zeitplan ab dem 3. Quartal 2008 beginnen und letztlich im 1. Quartal 2011 beendet sein.

 

Wegen der weiteren Einzelheiten zur Projektbeschreibung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die als Anlage beigefügten Antragsunterlagen verwiesen.

 

 

Rechtslage

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes dürfen die Kreise im Rahmen ihrer Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben unter anderem auch Zuwendungen an die kreisangehörigen Gemeinden gewähren (vgl. Beschl. v. 24.04.1996, -7 NB 2/95-, BVerwGE 101, 99; Beschl. v. 28.02.1997, -8 N 1/96-, NVwZ 1998, 63).

 

Das Bundesverwaltungsgericht (aaO) erkennt hierfür als rechtfertigenden Grund die mangelnde Leistungsfähigkeit einer Gemeinde zur eigenen Aufgabenerledigung an.

 

Die Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion dient danach dem Ziel, annähernd gleiche Lebensverhältnisse für die Bürger im Kreisgebiet zu schaffen, und ist allein darauf gerichtet, solche Aufgaben zu erfüllen, die ohne das Eintreten des Kreises mangels Leistungsfähigkeit kreisangehöriger Gemeinden unerledigt blieben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.04.1996, -7 NB 2/95-, BVerwGE 101, 99). Sie hat einen lastenverteilenden Effekt und sie soll letztlich eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung gewährleisten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, DVBl. 1986, 249).

 

Zu einer rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehört es nach den verfassungs- und kommunalrechtlichen Vorgaben insoweit auch, dass der Kreis bei der Gewährung von Zuwendungen an die kreisangehörigen Gemeinden insbesondere deren finanzielle Leistungsfähigkeit berücksichtigt.

 

Eine Förderung des Projektes „Seepark Norderstedt“ durch den Kreis im Rahmen seiner Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion ist daher gerechtfertigt, wenn es sich hierbei um ein Projekt von gemeindeübergreifender und kreispolitischer Bedeutung handelt, das letztlich nicht nur den Norderstedter Einwohnern/Innen, sondern gleichermaßen auch einem Großteil der anderen Kreiseinwohner/innen zugute kommt.

 

Wie oben bereits erwähnt, handelt es sich bei dem Projekt „Seepark Norderstedt“ um ein Vorhaben im Rahmen der Landesgartenschau 2011. Die Landesgartenschau verfolgt insbesondere einen strukturpolitischen Ansatz. Sie ist daher nicht nur als garten- und landschaftsbauliche Veranstaltung zu verstehen, sondern als Gelegenheit, den erwarteten mehreren hunderttausenden Besuchern durch ein attraktives Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm eine innovative und aktive Region zu präsentieren. Sie wird damit Impulsgeberin für die Stadt und die ganze Region.

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass eine Großveranstaltung wie die Landesgartenschau in Norderstedt auf Grund ihrer überregionalen Bedeutung Impulse setzen wird, Anschub leisten wird für weitere Maßnahmen im Hinblick auf die Ansiedlungsbedingungen und hier insbesondere in der Verbesserung der sog. weichen Standortfaktoren der Stadt und der Region. Gerade im immer wichtiger werdenden Dienstleistungssektor orientieren sich Investoren heute neben den primären Standortbelangen insbesondere an den Rahmenbedingungen für Wohnen und Arbeiten. Durch die Landesgartenschau wird der Bereich um den Seepark in seiner städtebaulichen, infrastrukturellen und grünordnerischen Standortqualität erheblich aufgewertet. Die Landesgartenschau versteht sich als Forum für die gesamte Region, die sich mit ihren Besonderheiten während und nach der Landesgartenschau einem großen Publikum präsentieren kann.

 

Die Landesgartenschau ist ein strukturpolitisch sinnvolles und wichtiges Projekt für die Stadt Norderstedt und für die gesamte Region, welches als überörtliches Vorhaben mit finanzieller Unterstützung durch den Kreis im Rahmen seiner Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion realisiert werden sollte.

 

Als Fördergrundlagen kommen im vorliegenden Fall mangels spezieller Förderrichtlinien die (allgemeinen) Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 29.06.2006 (im folgenden RL genannt) in Betracht.

 

In Anwendung der Ziffer 3 der RL könnte grundsätzlich eine Förderquote von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten zu Grunde gelegt werden (ohne Zuschlag, denn die Stadt Norderstedt hat eine über dem Durchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden liegende Finanzkraft).

 

Die Stadt Norderstedt beantragt mit insgesamt 1.100.000 € eine Kreiszuwendung von 12,72 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Den verbleibenden und weitaus größeren Anteil an der Gesamtfinanzierung trägt demgegenüber die Stadt Norderstedt (Eigenanteil/Eigenmittel).

 

Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Förderung des Projektes müssten hierzu im Rahmen der Haushalts- und Budgetberatungen für das Haushaltsjahr 2009 nach politischer Meinungsbildung durch den Kreistag noch geschaffen werden (Verpflichtungsermächtigung nach § 95 f GO für das Haushaltsjahr 2009 zu Lasten des Haushaltsjahres 2011).“

 

Ein Bewilligungsbescheid kann erteilt werden, wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

„Der Hauptausschuss beschließt, der Stadt Norderstedt in 2009 für das Haushaltsjahr 2011 eine Kreiszuweisung in Höhe von maximal 1.100.000 Euro für das Projekt „Seepark Norderstedt –Teilmaßnahme Schaffung einer mit regenerativer Energie betriebenen Effektbeleuchtung für den Rundweg um den See i. R. der Landesgartenschau 2011“ zu gewähren.

 

Der Hauptausschuss wird darauf hinwirken, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Kreismitteln im Rahmen der Haushalts- und Budgetberatungen für das Haushaltsjahr 2009 geschaffen werden (Verpflichtungsermächtigung nach § 95 f GO für das Haushaltsjahr 2009 zu Lasten des Haushaltsjahres 2011). Die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

für 2008: keine finanziellen Auswirkungen

Haushalts- und Budgetberatungen für 2009 durch den Kreistag:

Verpflichtungsermächtigung nach § 95 f GO für das Haushaltsjahr 2009 zu

Lasten des Haushaltsjahres 2011

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Renaturierungs- und Vegetationsprojekt „Seepark Norderstedt“

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Renaturierungs- und Vegetationsprojekt Seepark Norderstedt (478 KB)