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Vorlage - DrS/2017/193-2  

 
 
Betreff: Sportförderung im Kreis Segeberg : Anpassung des Aufgabenübertragungsvertrages zwischen dem Kreis Segeberg und dem Kreissportverband
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Susanne SchleicherBezüglich:
DrS/2017/193
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Schleicher, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
17.08.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport geändert beschlossen   
Hauptausschuss
21.09.2021 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg
23.09.2021 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übungsleiterrichtinie Sport ab 01.01.2019  
Richtlinien investive Sportförderung  
Vertrag Lesefassung nach Beschluss .Nov 2020 - Kopie  
Vertragsentwurf zur DrS 2017 293-2  
Aenderung Vertrag Sportförderung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Der Kreis Segeberg hat gemäß Artikel 13 Abs.3 der schleswig-Holsteinischen Verfassung die Aufgabe der Sportförderung  und hat als Träger der  Jugendhilfe nach dem SGB VIII die Jugendarbeit und damit auch die sportliche Jugendarbeit zu fördern. Der Kreis gewährt im Rahmen der Sportförderung Zuschüsse zu Investitionen und Zuschüsse zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeiten. Die Aufgabe der gesamten Antragsbearbeitung für die Gewährung der Zuschüsse  hat der Kreis per Vertrag an den Kreissportverband übertragen. Der Vertrag muss angepasst werden, u.a. auch die Festlegung der Höhe der Förderung im investiven Bereich für die kommenden Jahre 2022 ff.. Näheres dazu im Sachverhalt  Entwurf  Vertrag s. Anlage, Änderungen sind farblich markiert).

 

Sachverhalt:

Aufgrund des unbefristeten, zuletzt im August 2020 angepassten Vertrages zwischen dem Kreis Segeberg und dem Kreissportverband Segeberg ( s. Anlage3 ) vom 01.11.2011 übernimmt der der Kreissportverband die Aufgabe der gesamten Abwicklung der Sportförderung im Kreis Segeberg.

 

1. Der Kreis gewährt Zuschüsse in folgend genannten Bereichen:

 

1.1 Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit:

 

Der Kreis fördert den Sport aufgrund der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen , zuletzt geändert mit Wirkung ab dem 01.01.2019 ( s. Anlage 1 Übungsleiterrichtlinie )

Der Kreis fördert die Übungsleiter*innen gemäß den Richtlinien mit einer Pauschale in Höhe von 3,00 EUR je geleisteter Übungsstunde. (letzte Anhebung von 2,50 EUR auf 3,00 EUR s. DrS/2017/193 vom 07.12.2017). Die Vereinsmanager*innen erhalten je Lizenz einen Jahresbetrag in Höhe von 123,00 EUR (C-Lizenz), 138,00EUR (B-Lizenz) und 153,00 EUR (A-Lizenz).

Die Fördermittel für die Aus-und Fortbildung betragen  30.000,00 EUR jährlich ( letzte Anhebung von 10.000,00 € auf 30.000,00 € s. DrS /2017/193  vom 07.12.2017

Der Vertrag wurde entsprechend angepasst (s. Anlage 3 Vertrag Lesefassung)

Die vorstehend genannten Fördersummen wurden zeitlich unbefristet beschlossen

 

1.2 Förderung von Investitionen:

 

Der Kreis fördert den Sport aufgrund der Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten vom 01.01.2018 (s. Anlage 2)

Bisherige Förderhöhe gemäß Vertrag: die Höhe der Investitionsförderung wurde seinerzeit  per Aufgabenübertragungsvertrag vom 01.01.2011 mit einer Fördersumme in Höhe von 240.000,00 EUR  für die Jahre 2011,2012 und 2013 befristet festgelegt. Die Fördersumme wurde in gleicher Höhe verlängert für die Jahre 2014,2015,2016 ( s. DrS 2012/148)  Diese Fördersumme wurde für die Jahre von 2017-2019 auf die doppelte Fördersumme in Höhe von 480.000 EUR jährlich angehoben, um den Sanierungsstau abzubauen (DrS/2016/223). Diese verdoppelte Förderung ist bis Ende 2021 verlängert worden (DrS/2017/193). Darüber hinaus ist die Summe in Höhe von 480.000 EUR ein weiteres Mal um 600.000 EUR angehoben worden (Drs/2018/124) auf eine Summe in Höhe von 1.080.000 EUR jährlich, ebenfalls befristet bis Ende des Jahres 2021.

 

2. Antrag des KSV zur Anpassung des Aufgabenübertragungsvertrages zwecks weiterer erhöhter Förderung

im Bereich der Investitionsvorhaben, der Digitalisierung des Sports im Kreis Segeberg, sowie der weiteren Übernahme eines erhöhten Verwaltungskostenzuschusses

 

Der KSV hat mit Schreiben vom 29.06.2021 beantragt, der Kreis möge auch über das Jahr 2021 hinaus eine Summe in Höhe von insgesamt 1.080.000 EUR jährlich (bislang ausschließlich investive Förderung Sportstätten) für die  Sportförderung zur Verfügung stellen. Diese Summe soll für weitere Investitionen sowie für die Finanzierung der Digitalisierung des Sports im Kreisgebiet eingesetzt werden.  Darüber hinaus bittet der KSV den Kreis um die weitere Übernahme des erhöhten Verwaltungskostenzuschusses in Höhe von 72.000,00 EUR ebenfalls über das Jahr 2021 hinaus.

 

2.1. Investitionsvorhaben

 

Trotz der Pandemie wurden 23 Neuanträge für Investitionsmaßnahmen gestellt.

Das Land Schleswig-Holstein startet im Jahr 2021 die Sportentwicklungsplanung u.a. mit dem Ziel der Förderung der Sanierung von Sportstätten. Der Sanierungsstau ist noch nicht abgebaut. Es ist wegen der Verknappung der Rohstoffe mit einer Preissteigerung bei den Sanierungsmaßnahmen zu rechnen.

Aus Sicht des KSV sollte daher auch der Kreis weiterhin erhöhte finanzielle Mittel für Investitionsvorhaben zur Verfügung stellen. Dafür wird eine Summe in Höhe von 1.055.000,00 EUR jährlich benötigt. Die ab dem Jahr 2021 reduzierte Summe wäre unter § 7 (2) in den Vertrag aufzunehmen (s. anl. Entwurf Vertragsänderung)

 

2.2 Digitalisierung:

 

Den verbleibenden Anteil in Höhe von 25.000,00 EUR jährlich würde der KSV zur Digitalisierung der Sportverwaltung für das gesamte Kreisgebiet einsetzen und alle Vereine digital vernetzen. Mit der neuen Software soll dann sowohl ein Sporthallenkataster, als auch ein digitales Antragsverfahrens für die Sportförderung geschaffen werden. Die Digitalisierung wäre als neue Aufgabe in den Aufgabenübertragungsvertrag aufzunehmen. Die Fördersumme wäre unter § 7(c) des Vertrages aufzunehmen Diese neue Aufgabe der Digitalisierung wäre unter § 6 (c) in den Vertrag aufzunehmen. (s. anl. Entwurf  Vertragsänderung)

 

 

2.3 Verwaltungskostenzuschuss:

 

Lt. KSV wird auch weiterhin ein Verwaltungskostenzuschuss in Höhe von 72.000,00 EUR benötigt ( zuletzt von 57.000,00 EUR auf 72.000,00 EUR )angehoben,  befristet  bis 31.12.2021 aufgrund DrS /2018/124 und DrS 2018/275.

Die Erhöhung des Zuschusses um 15.000 EUR  erfolgte seinerzeit im Zusammenhang mit der Verdoppelung und der weiteren Erhöhung der Fördersumme für die Investitionsförderung. Die Mittelerhöhung führte zu einem Anstieg der Anträge. Folglich führte dies zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand.

Mit der Bereitstellung der Mittel gemäß Pkt.2.1 (Investitionsvorhaben) und 2.2. (Digitalisierung) hätte der KSV auch weiterhin einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Ferner beantragt der KSV im Vertrag bezüglich des Verwaltungskostenzuschusses eine prozentuale Steigerung im Durchschnittswert gemäß den Tariferhöhungen festzuschreiben.

Die weitere Übernahme des erhöhten Verwaltungskostenzuschusses sowie die Anpassung aufgrund von Tariferhöhungen wären unter §7(d) in den Vertrag aufzunehmen (s. anl. Entwurf Vertragsänderung).

 

 

3. Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu 2.1 Investitionsvorhaben: Hier ist in jedem Fall ein Beschluss über die Höhe der Mittel ab dem Jahr 2022 erforderlich. Kommt es zu keinem Beschluss für die seitens des KSV beantragten und vorstehend genannten finanziellen Mittel oder Mittel in anderer Höhe, würde sich die Fördersumme auf 0 EURO reduzieren, da alle bisherigen Beschlüsse über die Mittel zeitlich begrenzt wurden.

Aus Sicht der Verwaltung sollte es im Interesse des Kreises sein, mit einer weiterhin hohen Förderung dem Sanierungsstau der Sportstätten abzuhelfen. Eine zeitliche Befristung auf drei Jahre, 2022 bis 2024, sollte hierbei umgesetzt werden.

 

Zu 2.2 Digitalisierung: Sinnvoll ist daneben auch die Umsetzung der Digitalisierung des Sports im Kreis Segeberg. Eine kreisweit zur Verfügung stehende Software führt bei den Vereinen und deren Mitgliedern, als auch beim  KSV und dem Kreis zu einem erheblich reduzierten Verwaltungsaufwand. Über das  Programm könnte ein zeitgemäßes digitales Sportstättenkataster eingerichtet und fortlaufend geführt werden.

 

Eine Onlinebearbeitung der Anträge über die Gewährung der Kreiszuschüsse  ist für alle Beteiligten sinnvoll.

Bei der Bearbeitung von Anträgen aus dem Bereich der Zuschüsse für Übungsleiter*innen, ist es in einem Fall zu Rückforderungen gegenüber einem Verein gekommen. In diesem Zusammenhang sieht der Kreis die Notwendigkeit, das Antragsverfahren bis hin zu der Bewilligung und der Prüfung, ob die öffentlichen Mittel auch innerhalb von Vereinen zweckgebunden eingesetzt werden, umzustellen bzw. neu zu strukturieren. Mit dem KSV ist bereits abgestimmt, wie die Verwendung zukünftig zu prüfen ist und welche Unterlagen die Vereine zwecks Prüfung zur Verfügung stellen müssen. Der Aufwand für die Vereine ließe sich mit der Online-Antragstellung, die es u.a. ermöglicht, Unterlagen hochzuladen, relativ gering halten. Die digitale Übermittlung der Unterlagen würde auch die Bearbeitung der Anträge und der Verwendungsnachweise bei KSV erheblich erleichtern.

Bezüglich der Neustrukturierung des Bewilligungsverfahrens zu den Anträgen auf die Zuschüsse zwecks Entschädigung der Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen sowie der Vorlage der Verwendungsnachweise wird der Fachdienst für den nächsten Ausschuss einen Beschluss über die entsprechenden Anpassungen in den Richtlinien vorbereiten.

Um den Verwaltungsaufwand bis zur Umsetzung der Digitalisierung möglichst gering zu halten, ist mit dem Kreissportverband abgestimmt, dass bis auf weiteres in 10 Prozent der antragstellenden Vereine eine Einzelprüfung je entschädigter Person erfolgen soll. Langfristig ist das Ziel, dass dem KSV die für die Prüfung entsprechenden Unterlagen und Daten für alle entschädigten Personen für die Prüfung digital vorliegen. Die Aufgaben aufgrund der Umstellung des Antragsverfahrens sind folglich im Aufgabenübertragungsvertrag zu definieren. (s Anlage 3 Entwurf Vertragsänderung § 5)

 

Zu 2.3 Verwaltungskostenzuschuss: Kommt es zu keinem Beschluss für die weitere Übernahme des Verwaltungskostenzuschusses in Höhe der seitens des KSV beantragten Summe von 72.000 EUR würde sich die jährliche Summe wieder auf  57.000,00 EUR reduzieren, da diese Höhe im Jahr 2016 unbefristet  (DrS 2016/011-1) beschlossen wurde.

 

Die vorstehend genannte tarifliche Anpassung sollte aus Sicht der Verwaltung in jedem Fall in den Vertrag aufgenommen werden (s. anl. Entwurf Vertragsänderung).

Im Fall der Fortsetzung einer hohen Investitionsförderung und dem damit verbundenen höheren Arbeitsaufwand sollte aus Sicht der Verwaltung auch der Verwaltungskostenzuschuss für den gesamten Zeitraum der erhöhten Förderung übernommen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag:

a) der Kreis fördert ab dem Jahr 2022 die Investitionsvorhaben zwecks Neubau sowie der Verbesserung von Sportstätten mit einer Fördersumme in Höhe von 1.055.000 EUR jährlich, befristet bis einschließlich des Jahres 2024. Der Aufgabenübertragungsvertrag ist entsprechend anzupassen.

 

b) der Kreis fördert ab dem Jahr 2022 die Umsetzung der Digitalisierung des Sports (kreisweite Vernetzung der Vereine mit dem KSV, Sportstättenkataster und Onlineantragsverfahren für die Kreiszuschüsse) im Kreis Segeberg mit einer Fördersumme in Höhe von 25.000  EUR jährlich. Der Aufgabenübertragungsvertrag ist entsprechend anzupassen.

 

c) der Kreissportverband erhält über das Jahr 2021 hinaus befristet bis Ende des Jahres 2024 den erhöhten Verwaltungskostenzuschuss in Höhe von 72.000 EUR. Der Verwaltungskostenzuschuss wird laufend um die tariflichen Erhöhungen angepasst. Der Aufgabenübertragungsvertrag ist entsprechend anzupassen.

 

d) der Anpassung des Aufgabenübertragungsvertrages mit dem Kreissportverband um die redaktionellen Änderungen der DrS 2017/193-2 (s. Anlage Entwurf Anpassung des Vertrages) wird zugestimmt. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten ab 2022 ff.

 

Investitionsvorhaben : 1.055.000 EUR ( Erhöhung von 240.000 EUR um 815.000 EUR) befristet bis einschließlich 2024

      Digitalisierung des Sports: 25.000 EUR ( neu ab 2022)

      Verwaltungskostenzuschuss: 73.000 EUR ( Erhöhung von 57.000 EUR um

15.000 EUR) befristet bis 2024 

 

x

Mittelbereitstellung:

 

x

Teilplan:241

 

72.000 EUR jährlich / Verwaltungskostenzuschuss

Mittel für laufende Zwecke                   Produktkonto : 53177040

 

1.055.000 EUR jährlich/ Investitionsvorhaben Sportstätten

Investitionsmittel                                Produktkonto: 19917500

 

25.000,00 EUR jährlich /Digitalisierung des Sports

 

Mittel für laufende Zwecke

Produktkonto:53171900

 

 

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

EUR

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 

Ja; Ziel 5, für einen erfolgreichen Kinder-und Jugendschutz sorgen

 sowie Ziel 6, ein vielfältiges Kultur, Sport und Freizeitwesen zu fördern

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

x

Ja

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1: Übungsleiterrichtlinien ab 01.01.2019

Anlage 2: Richtlinien investive Sportförderung

Anlage 3: Vertrag Lesefassung nach Beschluss 2020

Anlage 4: Aktueller Vertragsentwurf 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übungsleiterrichtinie Sport ab 01.01.2019 (798 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Richtlinien investive Sportförderung (3158 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Vertrag Lesefassung nach Beschluss .Nov 2020 - Kopie (138 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Vertragsentwurf zur DrS 2017 293-2 (88 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Aenderung Vertrag Sportförderung (181 KB)      
Stammbaum:
DrS/2017/193   Verbesserung der Sportförderung   Kita, Jugend, Schule, Kultur   Drucksache
DrS/2017/193-1   Sportförderung/Änderung der Übungsleiterrichtlinien vom 07.12.2017   Kita, Jugend, Schule, Kultur   Drucksache
DrS/2017/193-2   Sportförderung im Kreis Segeberg : Anpassung des Aufgabenübertragungsvertrages zwischen dem Kreis Segeberg und dem Kreissportverband   Kita, Jugend, Schule, Kultur   Drucksache
DrS/2017/193-4   Sportförderung: Bericht über die Sportförderung im Jahr 2020   Kita, Jugend, Schule, Kultur   Bericht der Verwaltung