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Vorlage - DrS/2021/198  

 
 
Betreff: Vollintegration der assoziierten Mitglieder Kreis Ostholstein, Hansestadt Lübeck und Stadt Neumünster in der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise (ARGE) mit Neufassung des Verwaltungsabkommens über die Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:ARGE
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Schmitt, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur Vorberatung
17.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ACHTUNG ONLINE-SITZUNG ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
02.12.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Entwurf VerwAbk ARGE  
Anlage 2 Synopse VerwAbk ARGE 2012 - 2021  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Der Kreis Ostholstein, die Hansestadt Lübeck und die Stadt Neumünster haben (als bisher assoziierte Mitglieder) die Vollmitgliedschaft in der ARGE Hamburg-Randkreise beantragt.

Außerdem soll ein gemeinsames Projektmittelbudget bei der ARGE Hamburg-Randkreise eingerichtet werden, dessen Idee und Ziel es ist, die finanzielle Beteiligung an Projekten der MRH zu vereinfachen.

Diese Änderungen sowie einige textliche Konkretisierungen erfordern den Abschluss eines neuen Verwaltungsabkommens.

 

Sachverhalt:

Zu 1.: Vollintegration der assoziierten Mitglieder

Anlass & Hintergrund

Der Kreis Ostholstein, die Hansestadt Lübeck und die Stadt Neumünster sind 2012 mit dem Beitritt zur Metropolregion Hamburg (MRH) auch assoziierte Mitglieder der ARGE Hamburg-Randkreise geworden.

Für den Kreis Ostholstein, die Hansestadt Lübeck und die Stadt Neumünster stand die Wahrnehmung der Koordinierungs- und Vertretungsaufgaben im Rahmen der MRH für die kommunalen Träger Schleswig-Holsteins im Mittelpunkt, inkl. der gemeinschaftlichen Finanzierung und Bereitstellung einer Referentenstelle für die Geschäftsstelle der MRH.

Die Möglichkeit der Assoziierung in der ARGE Hamburg-Randkreise wurde bereits für die Kreise Steinburg (2003) und Dithmarschen (2005) als geeignete Beteiligungsform eingerichtet, da die ARGE Hamburg-Randkreise neben der Interessensvertretung in der MRH in vielen weiteren Themenfeldern aktiv ist. Auf diese Weise soll ein Ungleichgewicht zwischen gleicher Beitragszahlung aber ungleicher Leistungsinanspruchnahme vermieden werden.

Die gelebte Kooperation seit 2012 hat jedoch gezeigt, dass assoziierte Mitglieder in der Zusammenarbeit faktisch wie Vollmitglieder behandelt werden. In den Gremien der ARGE Hamburg-Randkreise (Vollsitzung, Landrätesitzung und Koordinatorenrunde) werden alle Mitglieder gleichermaßen gehört und stimmen gemeinsam und gleichberechtigt ab. Die einzige, rein formale Ausnahme bei Abstimmungen besteht in der Möglichkeit, die / den Vorsitzenden der ARGE Hamburg-Randkreise zu stellen und zu wählen. Dies ist nur den Vollmitgliedern vorbehalten.

Mit der Erweiterung der ARGE Hamburg-Randkreise 2012 haben die Kreise Steinburg und Dithmarschen den Wechsel von der Assoziierung zur Vollmitgliedschaft vollzogen. Aufgabenfelder, die lediglich für einen Teil der ARGE-Mitglieder wahrgenommen wurden, sind inzwischen weggefallen. Beispielhaft ist hier die Vertretung im Bereich ÖPNV zu nennen, die seit Anfang der 2000er Jahre verstärkt durch die ARGE-Mitglieder selbst getragen werden. 

Die ARGE Hamburg-Randkreise nimmt für die assoziierten Mitglieder Koordinierungs- und Vertretungsaufgaben über die Angelegenheiten der MRH hinaus wahr. Beispiele hierfür sind die Abstimmung im Bereich regionales Marketing (HMG – Hamburg Marketing GmbH) oder gemeinsame Positionierungen gegenüber dem Land Schleswig-Holstein (Neufassung des Landesplanungsgesetzes, Fortschreibung des Landesentwicklungsplans u.a.).

Eine Kernaufgabe, die in der Vergangenheit zu Ungleichgewichten in der Leistungsinanspruchnahme führte, ist die periodisch anfallende Mitwirkung im Bereich Regionalplanung, die bis 2014 auf den Planungsraum I (Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn) beschränkt war. Mit der Neufassung der Planungsräume sind nun alle ARGE-Mitglieder, ausgenommen der Stadt Neumünster, im Planungsraum III verortet.

Der sachliche Grund für die Assoziierung ist somit entfallen. Die Vollintegration ist verbunden mit der Gleichverteilung der Beitragsleistungen zur Finanzierung der Geschäftsstelle, deren Arbeitsleistungen allen Mitgliedern gleichermaßen zugutekommen (der Stadt Neumünster mit Abstrichen in Punkto Regionalplanung, aber diese Aktivität schlägt nur periodisch zu Buche).

 

In der Landrätesitzung der ARGE Hamburg-Randkreise am 24.11.2020 wurde daher angeregt, die formale Gleichstellung der faktisch gelebten Kooperation anzupassen und somit die anfallenden Kosten gerechter auf alle Mitglieder zu verteilen.

Die Vertreter der assoziierten Mitglieder haben signalisiert, die Vollmitgliedschaft in der ARGE Hamburg-Randkreise zu beantragen. Die sechs aktuellen Vollmitglieder befürworten dies.

 

Was ändert sich?

Der Kreis Ostholstein, die Hansestadt Lübeck und die Stadt Neumünster erhalten das aktive und passive Wahlrecht für den Vorsitz der ARGE Hamburg-Randkreise.

Gleiche Rechte sollten auch mit gleichen Finanzierungspflichten verbunden sein. Die Beitragszahlungen werden für alle Mitglieder auf der Basis von 100 % der Gesamtaufwendungen für die Geschäftsstelle berechnet. Für assoziierte Mitglieder erfolgte die Berechnung auf 70 % der Gesamtaufwendungen.

 

 

Zu 2.: Einrichtung eines Projektmittelbudgets

Anlass & Hintergrund

Für die kommunale Bodenhaftung der Zusammenarbeit in der MRH spielen gemeinsame Projekte eine zentrale Rolle. In der konkreten praktischen Arbeit hat sich immer wieder gezeigt, dass Zusagen zu Eigenanteilen durch die Träger der MRH häufig unterjährig erbeten werden. Dabei handelt es sich um Projekte mit Beteiligung möglichst vieler Träger, um den finanziellen Beitrag für jeden Partner gering zu halten. In der Regel handelt es sich dabei um Beträge von 500 Euro oder 1.000 Euro pro Jahr über drei Jahre je Partner. Bisher wurden diese Mittel aus den bestehenden Haushalten zusammengetragen, teils mit erheblichem Verwaltungsaufwand.

 

Idee und Ziel der Einrichtung eines gemeinsamen Projektmittelbudgets bei der ARGE Hamburg-Randkreise ist es, die finanzielle Beteiligung an Projekten der MRH zu vereinfachen.

 

Umsetzungsvorschlag

Als Höhe des Projektmittelbudgets sind pauschale Beträge von 1.000 bis 3.000 Euro pro Jahr je Mitglied angedacht. Damit könnten je Jahr und Mitglied Projekte mit bis zu 1.000 Euro finanziert werden. Die Projektlaufzeiten liegen in der Regel bei bis zu 3 Jahren (3 x 1.000 Euro = 3.000 Euro).

Es geht ausschließlich um die Finanzierung von Eigenanteilen für Projekte im Rahmen der MRH, die aus den zugehörigen Förderfonds gefördert werden und an denen Kreise und/ oder kreisfreie Städte der ARGE Hamburg-Randkreise beteiligt sind.

Über die Nutzung der Mittel entscheidet die Landrätesitzung, was jedoch eine Beteiligung der politischen Gremien nicht ausschließt. Dort wo Gesprächs- und Austauschbedarf besteht, findet vor der Entscheidung in der Landrätesitzung eine Befassung der politischen Gremien der Kreise und kreisfreien Städte statt. So wird es bisher gehandhabt und ist bewährte Praxis der Zusammenarbeit. Letztlich soll das gemeinsame Projektmittelbudget auch mit Blick auf unterschiedliche Fristen und Gremientermine mehr Flexibilität in der Gesamtabstimmung unter den Partnern der ARGE Hamburg-Randkreise und auch den Partnern in der Metropolregion Hamburg ermöglichen.

In welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Mittel eingezahlt werden entscheidet die Vollsitzung im Rahmen der Haushaltsberatung, je nach Lage des konkreten Mittelabflusses aus dem Projektbudget. Nicht verbrauchte Mittel sollen übertragen werden. Die Geschäftsstelle der ARGE Hamburg-Randkreise erstellt dazu eine Übersicht zur Budgetverwendung und schreibt diese laufend fort.

Die offenen Formulierungen des § 10 im Verwaltungsabkommen ermöglichen auch die Nutzung der Mittel für Projekte, an denen nur ein Teil der ARGE-Mitglieder beteiligt ist. Die Entnahme von Mitteln ist nicht in jedem Jahr durch Mittelbeiträge 1:1 auszugleichen. Innerhalb eines Jahres gleicht dies die Gemeinschaft aus. Die jährliche Übersicht der Budgetverwendung gewährleistet hier Transparenz, so dass über ein bis drei Jahre hinweg ein Gleichgewicht von Mitteleinzahlung und Mittelnutzung sichergestellt werden kann. Dieses Vorgehen ist rechtlich möglich, wenn sich alle einig sind und dies grundsätzlich so vereinbaren. Diese grundsätzliche Vereinbarung wird mit dem § 10 des Verwaltungsabkommens getroffen.

Vor diesem Hintergrund haben die Mitglieder der Landrätesitzung folgenden Vorschlag der Erstbefüllung befürwortet:

Die bisherigen sechs Vollmitglieder werden in 2022 die Beitragsentlastungen durch die Vollmitgliedschaft der assoziierten Mitglieder nutzen, um das gemeinsame Projektmittelbudget erstmalig zu füllen. So kommt ein erstes Projektmittelbudget von 34.200 Euro zusammen.

Eine Budgetierung für die Projektmittel über die 34.200 Euro hinaus ist 2022 nicht erforderlich und eine zusätzliche finanzielle Belastung für das Projektbudget entsteht somit für die ARGE-Mitglieder in 2022 nicht. Das Vorgehen sowie die Konkretisierung der Mittel für die Folgejahre wird mit der Haushaltsplanung 2023 beraten und beschlossen.


Hier die Zahlen dazu: 

Beitragsleistungen im Haushaltsjahr 2022 (alte Planzahlen):

6 Vollmitglieder jeweils  51.500 Euro

Beitragsleistungen im Haushaltsjahr 2022 (alte Planzahlen):

3 assoziierte Mitglieder jeweils  34.300 Euro

Beitragsleistungen im Haushaltsjahr 2022 (bei Aufhebung der Assoziierung):

9 Vollmitglieder jeweils  45.800 Euro

Entlastung

jeweils  - 5.700 Euro

Mehrbelastung

jeweils  + 11.500 Euro

 

Projektmittelbudget 2022 (einmalig)

6 x 5.700,- Euro = 34.200,- Euro

 

 

 

Zu 3.: Neufassung des Verwaltungsabkommens über die Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise

 

Im aktuell vorliegenden Entwurf zur Neufassung des Verwaltungsabkommens finden sich

-          Anpassungen zur Umsetzung der Vollmitgliedschaft der assoziierten Mitglieder und

-          Anpassungen zur Einführung eines Projektmittelbudgets.

Darüber hinaus erfolgen einzelne Konkretisierungen zu bisherigen Regelungen. Hier werden Regelungen aus der gelebten Praxis in das Vertragswerk textlich aufgenommen.

 

Unverändert bleibt der Gremienvorbehalt für alle Entscheidungen im Rahmen der ARGE, die den Organen der Kreise und kreisfreien Städte vorbehalten sind. Beschlussfassungen haben hier nur empfehlenden Charakter. Die Kompetenzen der Kreistage, der Bürgerschaft und der Ratsversammlung sowie ihrer Ausschüsse und auch der Landrätinnen und Landräte sowie (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister als Kreisorgane werden nicht beschränkt.

 

Der § 6 (4) wird ergänzt, um den zweiten Satz zu konkretisieren. So kann die Geschäftsstelle, wenn die Kreise und kreisfreien Städte zustimmen, weitere Leistungen für Dritte gegen Kostenerstattung erbringen. Die Beratung und Zustimmung erfolgt im Rahmen der Landrätesitzung. Je nach Umfang und finanziellen Auswirkungen der Aufgabenerweiterung werden die Landrätinnen und Landräte sowie (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister die Organe der Kreise und kreisfreien Städte einbinden und eine Beschlussfassung durch diese veranlassen.

 

  • Verfahren

Die Neufassung des Verwaltungsabkommens über die Arbeitsgemeinschaft (Anlage) erfordert die Zustimmung der Kreise und kreisfreien Städte.


Bisherige und weitere Prozessschritte

  • Landrätesitzung 28.9.2020: Erste Beratung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff
  • Landrätesitzung am 24.11.2020: Vertiefte Beratung
  • Dez. 2020 – Feb. 2021: Rückkopplung in den Kreisen / kreisfreien Städten
  • Landrätesitzung am 26.02.2021: Positive Signale und Auftrag an die ARGE-Geschäftsstelle, die Anpassung des Verwaltungsabkommens und Befassung der politischen Gremien vorzubereiten
  • Landrätesitzung am 02.06.2021: Abstimmung des Entwurfs zum neuen Verwaltungsabkommen als Grundlage für die Gremienbefassung
  • ab Juni 2021: Gremienbefassung und Einbindung in die Haushaltsberatungen
  • 06.09.2021: Befassung der Vollsitzung: Zustimmung erfolgte einstimmig
  • Dez. 2021: Nach Vorliegen der Beschlüsse aller Kreistage, der Bürgerschaft Lübeck und Ratsversammlung Neumünster Unterzeichnung des neuen Verwaltungsabkommens durch Landrätin, Landräte und (Ober-)Bürgermeister

 

Um das Inkrafttreten des neuen Verwaltungsabkommens zum 01.01.2022 zu ermöglichen, erfolgt mit Blick auf die verschiedenen Terminlagen der neun Partner und notwendigen zeitlichen Vorläufe die Befassung der Vollsitzung und der politischen Gremien der einzelnen Kreise und kreisfreien Städte parallel.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

  1. Der Vollmitgliedschaft des Kreises Ostholstein sowie der Hansestadt Lübeck und der Stadt Neumünster in der ARGE Hamburg-Randkreise wird zugestimmt.
  2. Der Einrichtung eines gemeinsamen Projektmittelbudgets bei der ARGE Hamburg-Randkreise wird zugestimmt.
  3. Dem Abschluss des neuen Verwaltungsabkommens gem. Anlage 1 über die Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise mit Wirkung zum 01.01.2022 wird zugestimmt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 4:

-          Kommunale Entwicklung unterstützen

-          Für Standortsicherung, Erweiterung und Ansiedlung sorgen

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1 Entwurf Verwaltungsabkommen ARGE

Anlage 2 Synopse Verwaltungsabkommen ARGE 2012 - 2021

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Entwurf VerwAbk ARGE (94 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Synopse VerwAbk ARGE 2012 - 2021 (126 KB)