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Vorlage - DrS/2021/231  

 
 
Betreff: Maßnahmenpaket des Kreises Segeberg zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in den Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Herr Krützfeldt
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: David, Henny
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.11.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
16.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
25.11.2021 
Sitzung des Hauptausschusses (HAUSHALT) ACHTUNG NEUER SITZUNGSORT ENTGEGEN DER EINLADUNG ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
02.12.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Kita-Fachkraefte-Radar_2021_-_Schleswig-Holstein  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Der Fachkräftebedarf in Kitas (Erzieher*innen und Sozialpädagogische Assistent*innen) in seiner gesetzlich und fachlich gewünschten Form ist aktuell nicht vollständig gedeckt. Die Mangelsituation wird sich verschärfen. Die Verwaltung schlägt ein Maßnahmenpaket vor, mit dem der Kreis Segeberg einen starken Impuls für die Gewinnung und das dauerhafte Halten von Fachkräften setzt. Dieses Paket wird der Fachdienst 51.10 neben den Berufsbildungszentren, dem Jobcenter und dem Bildungsmanagement des Kreises Segeberg eng mit den Kommunen sowie den Trägern der Kindertagesstätten abstimmen.

Gleichwohl gilt es, den Beruf der/des Erzieher*in und der/des Sozialpädagogischen Asstistent*in wesentlich attraktiver zu gestalten sowie die Ausbildungsbedingungen erheblich zu verbessern. Das hierfür verantwortliche Land Schleswig-Holstein ist aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

Sachverhalt:

Das neue Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) stellt den Kreis Segeberg als verantwortlichen Träger der Jugendhilfe vor neue Herausforderungen. Das „Heft des Handelns“ liegt in den Händen des Kreises, der für eine ausreichende Versorgung mit Plätzen über die Bedarfsplanung verantwortlich ist. Zudem hat er Qualität – so das ausreichende Vorhalten von Fachkräften – wirksam durchzusetzen und dies über Mechanismen des KiTaG, sprich die Steuerung über die finanzielle Förderung, zu lenken und ggf. Fördermittel zu kürzen.

 

Einerseits geht es hier um die weitere Pflege einer guten Partnerschaft, die auf dem „Prinzip der Augenhöhe“ beruht. Auf der anderen Seite hat der Kreis zu kontrollieren und zu regulieren. Ab 2025 sind Finanzierungsvereinbarungen direkt zwischen Kreis und den Trägern der Kindertagesstätten zu schließen, wofür bislang die Standortgemeinden verantwortlich zeichneten. Dieser beschriebene Prozess ist geprägt von Unsicherheiten und fordert sehr viel Fingerspitzengefühl von den Beteiligten, insbesondere dem Kreis, der hier moderiert und lenkt.

 

Mit dem aktiven Tätigwerden zur Reduzierung des Fachkräftemangels kann der Kreis ein Signal für seine Haltung aussenden.

 

Im Fachkräfte-Radar SH 2021 (siehe Anlage) der bundesweit fachlich sehr anerkennten Bertelsmann-Stiftung wird festgestellt:

 

„Der Ausbau des frühkindlichen Bildungssystems ist bundesweit – und auch in Schleswig-Holstein – noch nicht abgeschlossen. Noch immer kann nicht jedem Kind, für das die Eltern eine Betreuung wünschen, ein Platz in der Kindertagesbetreuung angeboten werden. Zudem sind die Rahmenbedingungen in den KiTas oftmals noch nicht kindgerecht, vielfach entsprechen sie auch nicht den Anforderungen an professionelle Arbeitsbedingungen. Eine große Rolle spielt dabei nicht zuletzt das unzureichende Angebot an KiTa-Fachkräften…. So können KiTas ohne qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl ihren Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrag nicht kindgerecht erfüllen – vielmehr können sie oftmals nur noch die Betreuung der Kinder gewährleisten (Klusemann/Rosenkranz/Schütz 2020).“

 

Das Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) macht genaue Vorgaben, wie viele Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen mindestens vorzuhalten sind und trifft Aussagen über deren Ausbildungsvoraussetzungen. Die zahlreichen Rückmeldungen bei der Kindertagesstätten-Aufsicht und erste stichprobenartige Prüfungen und Analysen zur Fachkräftesituation in Kindertagesstätten stimmen den Fachdienst sehr sorgenvoll. Gruppenschließungen nehmen zu. Ausnahmeregelungen für die Reduzierung des seit 01.01.2021 geltenden Fachkräfte-Kind-Schlüssels von 2,0 auf 1,5 Fachkräfte in Ü3-Gruppen (Elementargruppen) werden zum Regelfall. Einrichtungen überlegen zunehmend, Gruppenzeiten aufgrund fehlenden Fachpersonals zu verkürzen. Die Eröffnung neuer Gruppen ist aufgrund der angespannten Fachkräftesituation spürbar erschwert.

 

Folgende weitere Gründe zeigen dringenden Handlungsbedarf auf:

 

  1. Der demographische Wandel setzt sich fort. Überproportional viele Fachkräfte gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand und können nicht adäquat ersetzt werden.
  2. Zunehmender Betreuungsbedarf hat zur Auflage des notwendigen 1.600 Plätze-Programms durch den Kreis – in Fortsetzung des 1.000-Plätze-Programms – geführt. Zusätzlicher Bedarf an Fachkräften geht mit der Umsetzung in den kommenden Jahren einher. Ohne eine Steigerung der Fachkräftekapazitäten (Ausbildung/ Übergang und Verbleib in den Einrichtungen) ist die weitere Umsetzung des 1.600 Plätze-Programms gefährdet.
  3. Hoher Krankenstand und „Abwanderung“: Die belastende Arbeitssituation führt zu hohen Ausfallzeiten. Viele Fachkräfte scheiden nach wenigen Berufsjahren aus den Kitas aus.
  4. Verschärfung der Ausnahmetatbestände für die Anerkennung als qualifizierte Fachkraft: Die neue Personalqualifizierungsverordnung (PQVO) des Landes verhindert Ausnahmen. Noch im letzten Jahr wurden 35 Ausnahmen ausgesprochen. Nach dem neuen Recht war es in diesem Jahr nur in einem Fall möglich, eine Ausnahme auszusprechen. Diese Kräfte fehlen bereits in diesem Jahr.
  5. Andere Branchen mit Fachkräftemangel (z.B. Handwerk, Pflegeberufe) erhöhen durch Anreize die Attraktivität. Sie sind Konkurrenten bei zunehmendem Nachwuchsmangel.
  6. Der gesetzliche Anspruch auf Tagesbetreuung in der Grundschule ab 01.08.2026 lässt eine starke Zunahme der Nachfrage nach ausgebildeten Erzieher*innen und SPA erwarten und würde voraussichtlich die Fachkräfteproblematik im Kita-Bereich weiter beschleunigen.

Die o.a. Bertelsmann-Expertise kommt zu folgendem Schluss:

 

„Land, Kommunen und Träger müssen frühzeitig eine Verantwortungsgemeinschaft bilden, mit dem Ziel, eine langfristige Handlungsstrategie für die Gewinnung und Qualifizierung der Fachkräfte umzusetzen. Speziell auf der Länderebene müssen strukturelle Verbesserungen wie bei der Personalausstattung auch landesgesetzlich verankert werden.“

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in einer ersten Aussprache am 16.09.2021 die Verwaltung gebeten, eine Vorlage zur kommenden Sitzung vorzulegen, die Anreize für eine Ausbildung mit anschließender Tätigkeitsaufnahme als Fachkräfte in einer Kita im Kreis Segeberg schafft. Andererseits soll aufgezeigt werden, zu welchem Handeln das Land aufzufordern ist, um dem von ihm definierten, gesetzlichen Anspruch auf Betreuungsplätze in Mindestqualität gerecht zu werden. In dieser und der weiteren Vorlage des Bildungsmanagements unter der DrS 2021/232 wird dieser Auftrag befolgt.

 

Gespräche des Fachdienstes 51.10 mit den Berufsbildungszentren Bad Segeberg und Norderstedt, mit dem Jobcenter sowie dem Bildungsmanagement des Kreises Segeberg führen zu Vorschlägen für ein „Maßnahmenpaket Kreis Segeberg zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in den Kitas“ für die Jahre 2022 bis 2024. Die folgenden Vorschläge sollen in ein zu erstellendes Konzept eingebunden werden:

 

  1. „Starterpaket Jobcenter“: Das Jobcenter zahlt zu Beginn einer Ausbildung an der Fachschule einen Pauschalbetrag für Bezieher*innen von SGB II-Leistungen in Höhe von 800 €, um damit ausbildungsbedingte Mehrkosten abzufedern (z.B. Anschaffung von neuer Kleidung, Frisörbesuch, technische Ausstattung usw).

 

  1. „Halt Dich an uns fest“-Prämie: Absolvent*innen, die unmittelbar nach Abschluss ihrer Ausbildung als Sozialpädagogische*r Assistent*in bzw. Erzieher*in eine berufliche Tätigkeit in ihrem Ausbildungsberuf in einer Kita im Kreis Segeberg aufnehmen und die Probezeit beendet hat, erhalten eine pauschale Anerkennung.

 

 

  1. „PiA: Da sind wir dabei!“: Kita-Träger, die einen PiA-Ausbildungsplatz (Praxisintegrierte Ausbildung) anbieten, erhalten für jede*n Auszubildende*n eine pauschale Anerkennung für den finanziellen und personellen Aufwand sowie zur Schaffung von weiteren, Identifikation stiftenden und bindenden Anreizen während der Ausbildung (Nutzung vorhandener Freizeitangebote, Förderung von Mobilität usw.).

 

  1. Über weitere Maßnahmen zur besseren Außendarstellung und Wahrnehmung der Berufe Erzieher*in und SPA wird verwiesen auf die DrS 2021/232.

Darüber hinaus wird der Kreis zusammen mit den Standortgemeinden sowie Kita-Trägern erarbeiten, durch welche weiteren begleitenden Maßnahmen das Maßnahmenpaket erweitert und abgerundet werden kann. Die Ergebnisse fließen in das Gesamtkonzept ein.

 

Im ersten Halbjahr 2024 soll die Wirksamkeit des Maßnahmenpaketes sowie die rechtliche und tatsächliche Entwicklung der Fachkräftesituation neu bewertet werden. Dies beinhaltet - neben einer erwarteten Reaktion des Landes SH auf die Fachkräfte-Problematik im Kontext zur erwarteten Qualität - die Evaluation unseres Maßnahmenpaketes. Ziel ist es, die Datenbasis des Kreises zur Fachkräftesituation weiter zu verbessern.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Das Auflegen eines „Maßnahmenpaketes zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in Kindertagesstätten des Kreises Segeberg“ wird begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Quartal 2022 in Abstimmung mit den Kommunen und Trägern von Kindertagesstätten ein Konzept zur Umsetzung in den Jugendhilfeausschuss einzubringen. In die Änderungsliste für den Budgetentwurf 2022 sind Mittel in Höhe von 200.000 € aufzunehmen.

Der Landrat wird gebeten, das Land Schleswig-Holstein aufgrund der prekären Fachkräftesituation in Kindertagesstätten im Kreis Segeberg aufzufordern, unverzüglich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Ausbildungsangebote in Fachschulen und in Kindertagesstätten zu fördern sowie die Attraktivität der Ausbildung für potentielle Erzieher*innen und Sozialpädagogische Assistent*innen signifikant zu erhöhen. Dabei ist auch darauf hinzuwirken, dass die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Förderungsmöglichkeiten, vor dem Hintergrund der Fachkräfteproblematik, überdacht und gegebenenfalls angepasst werden.

Zur Sicherung und Schaffung von optimalen Ausbildungsbedingungen für pädagogische Berufe an beiden BBZ Standorten, ist die Einrichtung einer Fachschule für Pädagogik auch am BBZ Norderstedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen. Der Landrat wird beauftragt, die Umsetzung eines weiteren Fachschulstandortes für Pädagogik in Norderstedt mit den Geschäftsführer*innen der beteiligten BBZ und den Verantwortlichen der beteiligten Ministerien sowie dem Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) zum nächst möglichen Zeitpunkt umzusetzen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

In die Änderungsliste für den Budgetentwurf 2022 werden Mittel in Höhe von 200.000 € aufgenommen. 100.000 € sind für die "Halt-Dich-an uns-fest"-Prämien mit 100 x 1.000 € angesetzt sowie 100.000 € für die "PiA- Da sind wir dabei"-Förderung“ (50 x 2.000 €). Bei der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes mit den beteiligten Partner*innen kann es zu einer abweichenden Verteilung -möglicherweise unter Berücksichtigung weiterer Projekte - kommen. Dies wird ggf. bei der Vorstellung des Gesamtkonzeptes zur Diskussion und Entscheidung gestellt. Weitere Mittel werden nach Vorliegen des Gesamtkonzeptes für die Haushalte 2023 bis 2024 eingeworben. 

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 365 – Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt 3651000                 Konto 53126*

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

x

Ja

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Kita-Fachkraefte-Radar_2021_-_Schleswig-Holstein

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kita-Fachkraefte-Radar_2021_-_Schleswig-Holstein (537 KB)