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Vorlage - DrS/2021/256  

 
 
Betreff: Antrag auf Kulanz des Diakonischen Werks des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH für dessen Erziehungsberatungsstelle im Jahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Fait-Böhme, Sandra
Federführend:FB Jugend und Bildung Bearbeiter/-in: Fait-Böhme, Sandra
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.11.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ACHTUNG ONLINE-SITZUNG geändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
02.12.2021 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Das Diakonische Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH beantragt, dass der Kreis Segeberg auf eine über die corona-bedingte Kulanzregelung hinaus-gehende Rückforderung in Höhe von 26.236,70 EUR verzichtet. Der Träger begründet das Leistungsdefizit, insbesondere im Jahr 2020, mit krankheits-bedingten Ausfällen von Mitarbeiter*innen, einem coronabedingten Rückgang von Beratungsleistungen im 1. Halbjahr 2020 und dem Wegfall der Aufgabe zum 31.12.2020. Die Erziehungsberatung durch das Diakonische Werk des Kirchen-kreises Plön-Segeberg GmbH wurde nach langjähriger Tätigkeit zum 31.12.2020 eingestellt und gemäß Ausschreibungsvergabe von einem anderen Träger übernommen. Damit einhergegangenen sind Kündigungen von Mitarbeiter*innen im Laufe des Jahres 2020. Trotz des Wegfalls der Aufgabe ist im Sinne der Kinder und Familien ein guter Übergang durch das Diakonische Werk des Kirchenkreises Segeberg GmbH zum neuen Träger geschaffen worden.

 

Sachverhalt:

Der Verwendungsnachweis des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH für die Leistungen im Bereich der Erziehungsberatung für den Sozialraum Segeberg Ost ist am 31.05.2021 eingereicht und geprüft worden. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises und der Bitte um weitere Erläuterungen, übersandte der Träger mit Schreiben vom 20.08.2021 ergänzende Erläuterungen.

 

In den Jahren 2015 bis 2017 sind Mehrleistungen in Form von Beratungs-einheiten durch den Träger erfolgt. Seit 2018 sind weniger Beratungsleistungen, als vertraglich vereinbart, erbracht worden.

 

Laut § 6 Abs. 3 des Vertrages über die Erbringung von Leistungen der Erziehungsberatung vom 18.08.20214 zwischen dem Kreis Segeberg und dem Diakonischen Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH über die Erbringung von Leistungen der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII ist geregelt, dass ein nach Ablauf der Vereinbarungszeit bestehendes Guthaben an den Auftraggeber auszuzahlen ist. Ein eventueller Verlust wird vom Kreis Segeberg nicht ausgeglichen. Somit besteht für das Diakonische Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH die vertragliche Verpflichtung zur Rückzahlung der Zuwendung für die nicht erbrachten Leistungen.

 

Der Vertrag über die Erbringung von Leistungen der Erziehungsberatung in der Region Ost des Kreises Segeberg wurde für die Jahre 2015-2019 geschlossen. Der Vertrag ist aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 15.03.20218 bis zum 31.2.2020 verlängert worden. Das Diakonische Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH hat in den Jahren 2015-2020 jährlich Zuwendungen in Höhe von 238.880,52 € für Leistungen der Erziehungsberatung (insgesamt 1.194.042,60 €) erhalten.

 

Es ergeben sich nach den vorgelegten Unterlagen, aufgrund nicht erbrachter Beratungsleistungen, Rückforderungsbeträge in folgender Höhe:

 

Defizit 2015 - 2019                             -20.803,65 €

Defizit 2020                                        -79.313,90 €

Rückforderungsbetrag                        -100.117,55 €

 

Der Kreistag hat am 25.06.2020 eine Kulanzregelung beschlossen, nach der der Kreis auf Antrag einen corona-bedingten förderungsunschädlichen Ausfall (Corona-Kulanzregelung) von Leistungen von bis zu 10 % des jährlichen Zuschusses (238.880,52 €) duldet.

 

100.117,55 € Rückforderungsbetrag                         

-23.880,85 € ./. 10 % Ausfall der jährl. Kreiszuwendung (238.808,52 €)

 76.236,70 € Verbleibender Rückforderungsbetrag    

 

Unter Anwendung der beschlossenen Corona-Kulanzregelung reduziert sich der Rückforderungsbetrag auf 76.236,70 EUR.

 

Das Diakonische Werk des Kirchenkreises Segeberg GmbH beantragt mit Schreiben vom 31.05.2021, ergänzt durch Schreiben vom 20.08.202, darüber hinaus eine weitere Kompensation und erklärt sich bereit, für das Jahr 2020 insgesamt 30.000 EUR und für die Vorjahre 20.000 EUR, somit insgesamt 50.000 EUR, zurückzuzahlen.

 

 76.236,70 €  Verbleibender Rückforderungsbetrag

-50.000,00 €  Rückzahlung Diakonisches Werk

 26.236,70 €

 

Der Kreis würde neben der vom Kreistag beschlossenen Kulanzregelung (10 % Ausfall = 23.880,85 EUR) auf einen weiteren Betrag in Höhe von 26.236,70 EUR verzichten.

 

Das Diakonische Werk erklärt, dass das Defizit der vergangenen Jahre durch längerfristige Erkrankungen von Mitarbeiter*innen entstanden sei, die während der Erkrankung keine Beratungsleitungen erbringen konnten. Weiterhin sei ein großer Teil des Defizits im Jahr 2020 entstanden, da die Nachfrage von Leistungen -insbesondere in den Monaten März bis Mai 2020- stark zurückgegangen sei und durch Telefon- und Videoberatung sowie intensive Kommunikation erst seit Juni 2020 kompensiert werden konnte. Höhere Kosten seien auch bei Präsenzangeboten aufgrund von Hygieneauflagen entstanden.

 

Darüber hinaus stand seit März/April 2020 fest, dass die Beratungsstelle zukünftig nicht mehr durch das Diakonische Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH betrieben wird, so dass sich die Mitarbeiter*innen schon ab Sommer 2020 neu orientierten und zwei von drei Mitarbeiter*innen die Beratungsstelle bereits im Juli bzw. September 2020 verließen. Um trotz der Umstände so viele Beratungsleistungen wie möglich anbieten zu können und einen sanften Übergang für die Familien, die sich in der Beratung befunden haben, zu ermöglichen, sind in den letzten drei Monaten des Jahres 2020 fünf Mitarbeiter*innen des Kinderschutzbundes in Teilzeit beim Diakonischen Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH angestellt worden.

 

Die Aufwendungen, die für die Einstellung und Einarbeitung neuer Mitarbeitender unter Corona-Bedingungen, zur Aufrechterhaltung des Beratungsangebotes und den guten Umgang mit den Familien notwendig waren, überschritten nach Angaben des Trägers 26.000 EUR bei weitem. Aufgrund dieser persönlichen und finanziellen Anstrengungen wurde gemeinsam mit dem neuen Träger ein Übergang gefunden, bei dem das Wohl der Kinder und Familien ein hohes Gewicht hatten.

 

Defizite der vergangenen Jahre seien bisher durch Kirchensteuermittel ausgeglichen worden. Während der Coronapandemie seien auch diese Mittel zurückgegangen. Das Jahresergebnis 2020 sei negativ gewesen und das Diakonisches Werk durch dieses Jahresergebnis bereits sehr stark belastet. Durch eine weitere Rückforderung des Kreises würde sich diese Last noch weiter verstärken, wobei nach Auffassung des Trägers diese Situation nicht in dem aufgezeigten Maße aufgetreten wäre, wenn der Vertrag, wie ursprünglich vereinbart, mit Ablauf des Jahres 2019 beendet worden wäre.

Aufgrund des dargestellten Sachverhalts beantragt das Diakonische Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH nach über 40-jähriger guter Zusammenarbeit, dass sich der Kreis Segeberg mit einer Rückzahlung von 50.000 EUR einverstanden erklärt und auf die Erstattung von 26.236,70 EUR, die über der vom Kreistag beschlossenen Corona-Kulanzregelung liegt- verzichtet.  

 

Demgegenüber muss die Verwaltung darauf hinweisen, dass die Rückforderung der vollen Summe von insgesamt 76.236,70 EUR

  1. den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kreis und Diakonie entspricht
  2. die vom Kreistag beschlossene Kulanzregelung berücksichtigt
  3. den Eintritt eines Präzedenzfalles in der Trägerlandschaft vermeidet
  4. und im finanziellen Interesse des enger werdenden Kreishaushaltes liegt.

 

Der Landrat bittet insoweit um Beratung, Abwägung und Entscheidung des Antrags der Diakonie durch die politischen Gremien.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, dem Antrag des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH vom 31.05.2021, ergänzt durch Schreiben vom 20.08.2021,

a)    zu entsprechen und auf die Rückzahlung der über dem Betrag der beschlossenen Corona-Kulanzregelung liegenden Summe in Höhe von 26.236,70 EUR zu verzichten

oder

b)    unter Hinweis auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kreis und Diakonie sowie zur Vermeidung eines Präzedenzfalles nicht zu entsprechen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Ggfs. Verzicht auf Rückforderungen in Höhe von 26.236,70 EUR bereits ausgezahlter Zuwendungen

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

Anlage/n: