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Zusammenfassung: Es wird angestrebt, die Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaftskammer, dem BBZ Bad Segeberg und dem Kreis Segeberg fortzusetzen. Die vertragliche Grundlage ist aktualisiert worden.
Sachverhalt: Der Vertrag zwischen der Landwirtschaftskammer und dem Kreis Segeberg zur Übertragung und Ausgestaltung der Schulträgerschaft ist zum 01.01.2012 abgeschlossen worden. Zu der Zeit der Vertragsverhandlungen befand sich das Berufsbildungszentrum Bad Segeberg in seiner Errichtung. Um die Errichtung zu ermöglichen, sollte eine einheitliche Schulträgerschaft für die gesamte berufliche Schule Bad Segeberg herbeigeführt werden.
Seitens der Landwirtschaftskammer ist der Vertrag gekündigt worden, um gemeinsam mit dem BBZ und dem Kreis eine Weiterentwicklung des Standorts zu prüfen. Es ist seitens der Landwirtschaftskammer herausgestellt worden, dass ein erhebliches Interesse besteht, die bisherige Zusammenarbeit fortzuführen. Die o.g. einheitliche Schulträgerschaft ist weiterhin von allen Beteiligten angestrebt.
Der jetzt vorliegende Vertragsentwurf, Stand 25.10.2021, ist von allen Beteiligten lediglich um redaktionelle Änderungen aktualisiert bzw. ergänzt worden.
Beschlussvorschlag: Die Schulträgerschaft für die Landesberufsschule für Forstwirte in Bad Segeberg wird ab dem 01.01.2022 weiterhin vom Kreis Segeberg wahrgenommen. Dem beigefügten Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages, Stand: 25.10.2021, zwischen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und dem Kreis Segeberg wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Kreis Segeberg und der Landwirtschaftskammer S-H, Stand 25 10 2021
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