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Vorlage - DrS/2021/295  

 
 
Betreff: Bericht zum Klimaschutzmanagement in den kreiseigenen Liegenschaften
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Lexau, Michaela
Federführend:Liegenschaften und Bauprojekte Beteiligt:Gremien, Kommunikation, Controlling
Bearbeiter/-in: Lexau, Michaela  FB Zentrale Steuerung
   Finanzen und Finanzcontrolling
   Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
   Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
   Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Kenntnisnahme
24.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt-Natur- und Klimaschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Der Bericht gibt einen kurzen Überblick über die Entwicklung des Klimaschutzmanagements in den kreiseigenen Liegenschaften und eine weiterführende Empfehlung.

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Kreistages vom 30.06.2016 zur DrS/2016/102, vorgelegt durch den Fachdienst Kreisplanung, wurde der Erstellung einer energetischen Bestandsaufnahme und eines Sanierungsfahrplans für die kreiseigenen Liegenschaften „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften und Portfoliomanagement“ einschließlich einer geförderten und auf drei Jahre befristeten Personalstelle zugestimmt.

 

Für die Auswahl, Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen aus diesem Konzept wurde ein Stellenmehrbedarf seitens des FD 11.60 gesehen und durch den Beschluss des Kreistages vom 06.12.2018 (DrS/2018/255) bestätigt.     

Für die Schaffung dieser neuen Stelle konnte eine Förderung begrenzt auf zwei Jahre als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 65% in Anspruch genommen werden.

Diese befristete Stelle konnte nur mit sehr großer Verzögerung (um 1 Jahr) zum 01.06.2020 besetzt werden und endet somit am 31.05.2022.

 

Die über den Zuwendungsbescheid mit der Stelle verbunden Aufgaben wurden zum Teil (Aufbau eines Energiemonitoringsystems) bereits vor Besetzung der Stelle mit vorhandenen Personalressourcen begonnen und sind zwischenzeitlich fast abgeschossen.

 

Der Förderplan beinhaltet folgende Tätigkeiten/Aufgaben auf der o.g. 2-jährigen Stelle:

 

  1. Verbesserung der Grundlagen für das Energiecontrolling
  2. Messkonzept: Sichten, Vervollständigen, Nachrüsten fehlender Zähler
  3. Entwicklung und Abstimmung von Sanierungsvorschlägen
  4. Entwicklung eines 5-Jahres-Sanierungsfahrplanes
  5. Ausschreibung Ökostrom
  6. Neuauflage Energiebericht
  7. Beratend begleitende Umsetzung der Maßnahmen aus dem erarbeiteten Sanierungsfahrplan
  8. Fortschreibung Sanierungsfahrplan
  9. Hausmeisterschulungen

 

Zum Teil offen sind noch Nr. 4 und Nr. 8, die aber bis zum Ende der Stellenbefristung fertig gestellt werden.

 

Die Verlängerung der neu geschaffenen Stelle mit einer Zuschussförderung in Höhe von 40 % wäre für ein weiteres Jahr möglich, wenn sich eine Anschlussmaßnahme aus den bisherigen oben beschriebenen Aufgaben generieren ließe. Laut Fördermittelrichtlinie müsste es sich um zusätzliche Aufgaben im Rahmen der fachlichen Beratung bei der Vorbereitung und Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem Klimaschutzteilkonzept für die kreiseigenen Liegenschaften handeln. Aus Sicht des Fachdienstes Technisches Gebäudemanagement sind diese zusätzlichen Aufgaben der fachlichen Beratung nicht entwickelbar.

 

Das Klimaschutzteilkonzept betrachtet fast ausschließlich die Einsparpotenziale für Energieverbräuche zum Heizen von Gebäuden (Einstellungen in den technischen Ausstattungen und Optimierung der Gebäudehülle) und zum geringen Anteil den Energieverbrauch für Beleuchtung.

 

Der Fachdienst verfügt im eigenen Personalbestand über das erforderliche Fachwissen, um die im Klimaschutzteilkonzept vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen bewerten und umsetzen zu können.

Für die tatsächliche Umsetzung von Baumaßnahmen resultierend aus dem Sanierungsfahrplan fehlt es jedoch an den erforderlichen Personalressourcen.

Diese fehlenden Personalressourcen lassen sich nicht aus dem Förderprogramm entwickeln. Hierfür sind Architekten, Versorgungs- und Elektroingenieure erforderlich.

 

Mit dem Aufbau des Energiemonitoringsystems und der Verbesserung der Grundlagen für das Energiecontrolling ist der Klimaschutz in der Kreisverwaltung fest verankert. Jetzt ist es erforderlich, die im Monitoring aufgezeigten Fehleinstellungen und Mängel in der technischen Gebäudeausstattung abzustellen. Auch hierfür ist das Fachwissen vorhanden, nur die Personalkapazitäten nicht ausreichend.

 

Erst mit Vorliegen des sich noch in der Entwicklung befindlichen „5-Jahres-Sanierungsfahrplanes“ lässt sich der tatsächlich zusätzlich erforderliche Personalbedarf in der spezifischen Fachrichtung ermitteln. Dies soll im Zuge der 2022 stattfindenen Organisationsuntersuchung im Fachdiesnt 11.60 berücksichtigt und bemessen werden.

 

Ebenso sollen bis zur Vorstellung des Sanierungsfahrplans weitere Handlungsoptionen des Fachdienstes im Klimaschutz geprüft werden.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
DrS/2021/295   Bericht zum Klimaschutzmanagement in den kreiseigenen Liegenschaften   Liegenschaften und Bauprojekte   Bericht der Verwaltung
DrS/2021/295-1   Bericht zum Klimaschutzmanagement in den kreiseigenen Liegenschaften   Liegenschaften und Bauprojekte   Bericht der Verwaltung
DrS/2021/295-2   Abschlussbericht zum Klimaschutzmanagement in den kreiseigenen Liegenschaften   Liegenschaften und Bauprojekte   Bericht der Verwaltung