Home
 
Kreistag
Ausschüsse
Fraktionen
 
Kalender
Übersicht
 
Übersicht
 
Textrecherche


Bürgerinformationssystem

Vorlage - DrS/2022/207  

 
 
Betreff: Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendgruppenleiter*innen (Juleica-Inhaber*innen) im Kreis Segeberg
- Juleica-Entschädigungsrichtlinien -
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Klimpel, Angela
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Klimpel, Angela
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
03.11.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2022 
Sitzung des Hauptausschusses (Haushalt) ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
01.12.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Antrag des Kreisjugendrings Segeberg e.V. vom 22.09.2022  
Anlage 2: Juleica-Entschädigungsrichtlinien, in Kraft seit 01.01.2019  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Über die Neufassung der Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung ei­ner Entschädigung für Jugendgruppenleiter*innen (Juleica-Inhaber*innen) im Kreis Segeberg wurde im September 2018 im Jugendhilfe- und Hauptausschuss sowie im Kreistag (DrS/2018/119) beraten. Im Wesentlichen ging es um die Auf­nahme der bereits Ende 2017 beschlossenen und seit 01.01.2018 gültigen Erhö­hung der jährlichen Entschädigung von 150 auf 180 EUR.

Am 12.09.2019 wurde mit DrS/2019/146 auch noch die Förderung von Mitarbei­tenden mit Juleica im nichtsportlichen Bereich von Sportvereinen aufgenommen.

Die Förderhöhe ist seit 2018 unverändert. Der Kreisjugendring Segeberg e.V. beantragt jetzt eine Erhöhung von 180 EUR auf 220 EUR.

 

Sachverhalt:

 

1. Juleica-Entschädigungsrichtlinien u. Antragsverfahren

 

Die beigefügten Richtlinien sind aufgrund der o.g. Beschlüsse seit 01.01.2019 in Kraft. Mit Schreiben vom 22.09.2022 beantragt der Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) als Interessenvertretung seiner Mitgliedsvereine/-verbände sowie der in der Jugendarbeit tätigen Jugendleiter*innen eine Anhebung des jährlichen Entschädigungsbetrages von 180 EUR auf 220 EUR ab 01.01.2023.

 

Der KJR ist mit Vertrag (aktuell für 2022-2024) zur Übertragung von Aufgaben zur Förderung der Jugendarbeit vom 30.09.2021 u.a. mit der Bearbeitung der Anträge nach den o.g. Richtlinien betraut. Anträge sind jeweils bis 15.11. d. J. beim KJR einzureichen. Das Verfahren hat sich bewährt.

 

Zur Umsetzung des Änderungsantrages ist eine Änderung von Ziff. 5, Satz 1, der Richtlinien erforderlich.

 

2. Antrag und Begründung

 

Der KJR begründet den Antrag (Anlage 1) wie folgt:

Die allseits steigenden Preise sorgen dafür, dass Ehrenamtliche weniger frei ver­fügbares Einkommen haben, das sie für ihre Jugendarbeit nutzen können. Damit sie ihr Engagement nicht aus Kostengründen aufgeben müssen, wird eine Erhö­hung des Entschädigungsbetrages beantragt.

 

Der Antrag auf Erhöhung des Förderbetrages ist nachvollziehbar. Im Gegensatz zur Sportförderung (siehe auch DrS/2018/119) erhalten die Juleica-Inhaberinnen keine Entschädigung pro geleisteter Betreuungsstunde. Die Ehrenamtlichen sind regelmäßig 1-2 Stunden pro Woche, solche die mehrere Gruppen betreuen aber auch wesentlich mehr Stunden pro Woche im Einsatz. Neben dem zeitlichen Auf­wand werden oft auch Materialien aus Eigenmitteln eingesetzt und es sind z.B. Fahrtkosten zu finanzieren. Oft sind die Jugendleiter*innen selbst noch Schü­ler*innen, in Ausbildung oder Studium und verfügen über keine oder nur geringe Einkünfte. Die Förderung stellt mehr eine Anerkennung für die ehrenamtliche Tätigkeit als einen Ersatz für den tatsächlichen Aufwand dar.

3. Antragssituation

 

Der KJR hat in seinem Antrag die Zahl der Anträge und Kosten für die Jahre 2016 bis 2021 aufgeführt. Dabei ist zu erkennen, dass es von 2018 bis 2021 einen Rückgang der Zahl der Anträge von 127 auf 107 gegeben hat. Diesem Trend soll­te unbedingt entgegengewirkt werden. Sicher hat die Corona-Pandemie eine gro­ße Rolle für diese Entwicklung gespielt. Sie dürfte aber nicht der alleinige Grund sein.

 

Nach Ziff. 7 der Richtlinien wird erwartet, dass sich die jeweils zuständige Ge­meinde, in deren Bereich der*die Jugendgruppenleiter*in tätig ist und die jeweils zuständige Organisation (entfällt bei Mitarbeitenden in Jugendzentren) mit min­destens dem gleichen Betrag beteiligen.

 

Dem KJR ist bekannt, dass die Städte Bad Bramstedt und Kaltenkirchen, die Ge­meinden Henstedt-Ulzburg, Großenaspe und Rickling sowie die Ämter Bornhöved und Bad Bramstedt-Land Entschädigungen gewähren. Bereits nach der letzten Richtlinienänderung wurde allen Kommunen empfohlen diesbezüglich tätig zu werden. Für viele Ehrenamtliche ist die Förderung vom Kreis die einzige Entschä­digung.

 

4. Kosten

 

Nach der Tabelle im Antrag waren die für die Juleica-Entschädigungen angesetz­ten 21.000 EUR pro Jahr in den letzten 3 Jahren auskömmlich. Der KJR beantragt auf Basis von 120 Anträgen einen Erhöhung des Förderbetrages um 5.400 EUR auf 26.400 EUR.

 

Auch für die Jugendförderungsrichtlnie (siehe DrS/2022/2193) liegt ein Ände­rungsvorschlag vor. Nach § 6 Abs. 2 des Aufgabenübertragungsvertrages stehen dem Kreisjugendring zur Bearbeitung verschiedener Aufgaben zur Verfügung:

Betrag aktuell

Förderart

Änderungsantrag

16.500 EUR

Förderung der Jugendarbeit

41.500 EUR

21.000 EUR

Juleica-Entschädigungen

26.400 EUR

16.300 EUR

Ferienpass

16.300 EUR

53.800 EUR

gesamt - Mittel gegenseitig deckungsfähig

83.200 EUR

Aus den beiden Anträgen resultiert bei einer Zustimmung zur Änderung der Richtlinien eine Mehrbedarf i.H.v. insgesamt 30.400 EUR pro Jahr.

 

FAZIT:

 

Die Verwaltung hält den Antrag des Kreisjugendringes Segeberg e.V. für be­gründet und angemessen. Der Förderbetrag in Ziff. Ziff. 5, Satz 1, der Juleica-Entschädigungsrichtlinien sollte ab 01.01.2023 auf 220 EUR/Jahr erhöht werden.

Die daraus resultierende Erhöhung des Mittelbedarfes in Höhe von 5.400 EUR pro ist im Teilplan 362 „Jugendarbeit“ bei der Haushaltsanmeldung für 2023 nachzu­tragen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Änderung von Ziff. 5, Satz 1, der Richtlinien für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendleiter*innen (Juleica-Inhaber*innen) im Kreis Segeberg ab 01.01.2023. Der jährliche Entschädigungsbetrag wird fest­gesetzt auf 220 EUR. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien mit dieser Änderung neu auszufertigen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

5.400 EUR Mehrbedarf für 2023 in Änderungsliste zur Haushaltsanmeldung 2023 zu berücksichtigen (siehe auch DrS/2022/193).

83.200 EUR gesamt in den Haushaltsplanungen ab 2024 zu berücksichtigen.

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 362 „Jugendarbeit“

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 362 11 00 „Außerschulische Jugendarbeit“

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

Anlage 1: Antrag des Kreisjugendrings Segeberg e.V. vom 22.09.2022

Anlage 2: Juleica-Entschädigungsrichtlinien, in Kraft seit 01.01.2019

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Anlage 1: Antrag des Kreisjugendrings Segeberg e.V. vom 22.09.2022 (86 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Anlage 2: Juleica-Entschädigungsrichtlinien, in Kraft seit 01.01.2019 (1555 KB)