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Zusammenfassung: Gem. Beschluss des HA/KT (vgl. DrS/2015/066) wird zu den nachfolgenden Beteiligungen über die Geschäftslage zum Stichtag 30.09.2022 berichtet, die RKiSH gGmbH wurde in 2019 mit in die Berichterstattung aufgenommen. Die finanziellen Kennzahlen zum 30.09.2022 sind der Anlage zu entnehmen. Bei den beiden BBZen deuten sich zum Jahresende erhöhte Zuschussbedarfe an.
Sachverhalt: 1. BBZ Bad Segeberg AöR Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 21.10.2021 seine Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2022 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge des Kreises Segeberg zur Kostenerstattung:
Das prognostizierte Jahresergebnis (rd. -94,6 T€) liegt aufgrund der Energiekostensteigerung aktuell deutlich unter der Wirtschaftsplanung (+5,5 T€)
2. BBZ Norderstedt AöR Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 19.10.2021 seine Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2022 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge des Kreises Segeberg zur Kostenerstattung:
Das prognostizierte Jahresergebnis (rd. -115 T€) liegt aufgrund der Energiekostensteigerung aktuell deutlich unter der Wirtschaftsplanung (+10 T€).
3. WKS GmbH In seiner Sitzung am 02.11.2021 hat der Aufsichtsrat den Wirtschaftsplan 2022 dem Gesellschafter zur Beschlussfassung empfohlen (vgl. DrS/2021/257). Der Wirtschaftsplan sieht nach Beschlussfassung im KT vom 02.12.2021 einen auszugleichenden Jahresfehlbetrag von 950.010,- € vor. Die Aufwendungen bewegen sich im Rahmen der Planansätze. Die WKS geht davon aus, dass die Mittel für 2022 auskömmlich sind.
4. VGN GmbH Es fand eine Erholung der Fahrgastzahlen durch Einführung eines bundesweit gültigen 9-Euro-Tickets statt. Ein Corona-Ausgleich 2022 sowie ein Ausgleich für entgangene Fahrgeldeinnahmen durch das 9-Euro-Tickets sind noch nicht berücksichtigt, da das Antragsverfahren noch läuft. Steigenden Umsatzerlösen stehen Risikopositionen für hohe Energiekosten gegenüber. Die Ergebnisauswirkung ist gem. VGN vernachlässigbar. Die VGN geht zum 30.09. von einem Defizit leicht über Plan (-10 T€) aus, so dass die für den Kreis Segeberg veranschlagte Verlustausgleichzahlung für 2022 in Höhe von 605.000,- € nach der vorliegenden Hochrechnung auf 610.000,- € angepasst wurde.
5. RKiSH gGmbH Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt ausschließlich über die Abrechnung der erbrachten Rettungsdienstleistungen mit den Krankenkassen. Lfd. Zuschüsse durch die beteiligten Kreise sind nicht notwendig. Die RKiSH plant grundsätzlich mit ausgeglichenen Jahresergebnissen. Der hier im Forecast zum Jahresende abgebildete Überschuss wird bei der Erstellung des Jahresabschlusses durch Zuführung in die Entgeltausgleichsrücklage wieder ausgeglichen.
Ursachen:
6. VHH BG GmbH Die Gesellschafterversammlung der VHHBG hat am 01.12.2021 den Wirtschaftsplan für 2022 beschlossen. Da es sich bei der VHHBG um eine Gesellschaft ohne eigenes operatives Geschäft handelt, belaufen sich die gesamten prognostizierten Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2022 auf rd. 3.900,- €. Auf eine Hochrechnung zum Jahresende 2022 wird daher an dieser Stelle verzichtet.
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