Home
 
Kreistag
Ausschüsse
Fraktionen
 
Kalender
Übersicht
 
Übersicht
 
Textrecherche


Bürgerinformationssystem

Vorlage - DrS/2022/267  

 
 
Betreff: Beteiligungen / laufendes Berichtswesen zum 30.09.2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Schmitt, Frank
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Schmitt, Frank
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Kenntnisnahme
29.11.2022 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Berichtswesen Beteiligungen_2022.09.30  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Gem. Beschluss des HA/KT (vgl. DrS/2015/066) wird zu den nachfolgenden Beteiligungen über die Geschäftslage zum Stichtag 30.09.2022 berichtet, die RKiSH gGmbH wurde in 2019 mit in die Berichterstattung aufgenommen. Die finanziellen Kennzahlen zum 30.09.2022 sind der Anlage zu entnehmen. Bei den beiden BBZen deuten sich zum Jahresende erhöhte Zuschussbedarfe an.

 

 

Sachverhalt:

1. BBZ Bad Segeberg AöR

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 21.10.2021 seine Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2022 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge des Kreises Segeberg zur Kostenerstattung:

 

Laufende Kosten

4.844.000,- €

DrS/2021/252-1

investive Mittel

963.200,- €

 

Das prognostizierte Jahresergebnis (rd. -94,6 T€) liegt aufgrund der Energiekostensteigerung aktuell deutlich unter der Wirtschaftsplanung (+5,5 T€)

 

2. BBZ Norderstedt AöR

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 19.10.2021 seine Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2022 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge des Kreises Segeberg zur Kostenerstattung:

 

Laufende Kosten

4.324.800,- €

DrS/2021/252-1

investive Mittel

807.900,- €

 

Das prognostizierte Jahresergebnis (rd. -115 T€) liegt aufgrund der Energiekostensteigerung aktuell deutlich unter der Wirtschaftsplanung (+10 T€).

 

3. WKS GmbH

In seiner Sitzung am 02.11.2021 hat der Aufsichtsrat den Wirtschaftsplan 2022 dem Gesellschafter zur Beschlussfassung empfohlen (vgl. DrS/2021/257). Der Wirtschaftsplan sieht nach Beschlussfassung im KT vom 02.12.2021 einen auszugleichenden Jahresfehlbetrag von 950.010,- € vor. Die Aufwendungen bewegen sich im Rahmen der Planansätze. Die WKS geht davon aus, dass die Mittel für 2022 auskömmlich sind.

 

4. VGN GmbH

Es fand eine Erholung der Fahrgastzahlen durch Einführung eines bundesweit gültigen 9-Euro-Tickets statt. Ein Corona-Ausgleich 2022 sowie ein Ausgleich für entgangene Fahrgeldeinnahmen durch das 9-Euro-Tickets sind noch nicht berücksichtigt, da das Antragsverfahren noch läuft.

Steigenden Umsatzerlösen stehen Risikopositionen für hohe Energiekosten gegenüber. Die Ergebnisauswirkung ist gem. VGN vernachlässigbar.

Die VGN geht zum 30.09. von einem Defizit leicht über Plan (-10 T€) aus, so dass die für den Kreis Segeberg veranschlagte Verlustausgleichzahlung für 2022 in Höhe von 605.000,- € nach der vorliegenden Hochrechnung auf 610.000,- € angepasst wurde.

 

5. RKiSH gGmbH

Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt ausschließlich über die Abrechnung der erbrachten Rettungsdienstleistungen mit den Krankenkassen. Lfd. Zuschüsse durch die beteiligten Kreise sind nicht notwendig. Die RKiSH plant grundsätzlich mit ausgeglichenen Jahresergebnissen. Der hier im Forecast zum Jahresende abgebildete Überschuss wird bei der Erstellung des Jahresabschlusses durch Zuführung in die Entgeltausgleichsrücklage wieder ausgeglichen.

 

Ursachen:

  • Umsatzerlöse: Die Einsatzzahlen steigen seit Beginn des Jahres stetig an und wir setzten seit dem 01.01.2022 die neuen Entgelte um.
  • sonst. Betriebl. Erträge: Die Abweichung resultiert im Wesentlichen aus den sonstigen Erträgen, da sich hier die Auflösung von Rückstellungen auswirken und diese Erfahrungsgemäß erst im letzten Quartal des Jahres aussagekräftig sind.
  • Aufwand f.R.-H.-B.-Stoffe: Der Mehraufwand resultiert im Wesentlichen aus dem sonst. Med. Sachbedarf (Masken, Schutzausrüstung, Handschuhe, Desinfektionsmittel), da der Bedarf hier aufgrund der Pandemie nach wie vor sehr hoch ist, ebenso unterliegen die Preise für diese Produkte starken Schwankungen.
  • Aufwand für bezogene Leistungen:  Die Abweichung resultiert im Wesentlichen aus Verzögerungen in der Umsetzung geplanter Projekte. Die Projekte werden in den sonstigen Kosten geplant die Umsetzung erfolgt dann aber in den inhaltlich richtigen Kostenarten.
  • Abschreibungen: Einige geplante Investitionen (Fahrzeuge/med. Gerät) haben sich aufgrund von Lieferverzögerungen und nicht rechtzeitiger Fertigstellung nach hinten verschoben. Fahrzeuge konnten nicht wie geplant bei Ausbauhersteller abgeholt werden.
  • Zinsaufwand: Der Plan ist zu hoch angesetzt. Es wurden alle Darlehen fristgerecht getilgt.

 

6. VHH BG GmbH

Die Gesellschafterversammlung der VHHBG hat am 01.12.2021 den Wirtschaftsplan für 2022 beschlossen. Da es sich bei der VHHBG um eine Gesellschaft ohne eigenes operatives Geschäft handelt, belaufen sich die gesamten prognostizierten Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2022 auf rd. 3.900,- €. Auf eine Hochrechnung zum Jahresende 2022 wird daher an dieser Stelle verzichtet.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage 1: Berichtswesen der Beteiligungen zum 30.09.2022

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Berichtswesen Beteiligungen_2022.09.30 (387 KB)