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Vorlage - DrS/2023/012  

 
 
Betreff: Kommunale Zielvereinbarung 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Schätzer, Jannika
Federführend:Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration Bearbeiter/-in: Schätzer, Jannika
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
23.02.2023 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Kommunale Ziele_Vereinbarung_2023  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Die kommunale Zielvereinbarung konnte im Jahr 2022 nicht vollumfänglich erfüllt werden.

 

Für das 2. Halbjahr 2022 wurde zwischen der Koordinierungsstelle SGB II und dem Jobcenter aufgrund der erheblichen Belastung durch den Rechtskreiswechsel der Ukrainer*innen, die gestiegenen Energiepreise und die zusätzlich überdurchschnittliche Krankheitsquote vereinbart, dass die Erfüllung der kommunalen Zielvereinbarung für die Leistungsseite ausgesetzt wird.

 

Die kommunale Zielvereinbarung für das Jahr 2023 soll unverändert bleiben.

 

Sachverhalt:

Die kommunale Zielvereinbarung für das Jahr 2022 konnte aus den nachfolgend dargestellten Gründen nur teilweise erfüllt werden:

 

Mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz vom 20.05.2022 wurden auch Regelungen zum Rechtskreiswechsel der ukrainischen Kriegsvertriebenen vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Rechtskreise SGB II und SGB XII ab dem 01.06.2022 getroffen. Demnach konnten die Ukrainer*innen, die eine PIK-Registrierung durchlaufen haben und denen ein Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung erteilt wurde, einen Rechtskreiswechsel vollziehen.

Nicht nur die extrem kurze Umsetzungsfrist hat das Jobcenter vor erhebliche Herausforderungen gestellt, sondern gleichfalls die hohe Arbeitsbelastung durch die aus dem Rechtskreiswechsel resultierende Vielzahl an Neuanträgen.

 

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat zudem große Auswirkungen auf die Energiepreise in Deutschland. Durch die teils deutlich gestiegenen Energiepreise sind die finanziellen Sorgen in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung gewachsen. Viele Familien haben daher Probeberechnungen beim Jobcenter (oder der Wohngeldstelle) durchführen lassen oder Neuanträge gestellt. Dies hat für einen weiteren Anstieg der Arbeitsbelastung gesorgt.

 

Zusätzlich erschweren noch immer Corona und die in diesem Herbst und Winter deutlich überdurchschnittliche Krankheitsquote die Bewältigung des Tagesgeschäfts.

 

Daher wurde zwischen der Koordinierungsstelle SGB II und dem Jobcenter vereinbart, dass die kommunale Zielvereinbarung für den Leistungsbereich für das 2. Halbjahr 2022 ausgesetzt wird.

 

Für das Jahr 2023 soll die kommunale Zielvereinbarung im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben.

 

Rückblick 2022

In der Sitzung am 24.02.2022 hat der Sozialausschuss den Abschluss einer kommunalen Zielvereinbarung mit der Geschäftsführung des Jobcenters beschlossen, in der für 2022 folgende kommunale Ziele formuliert worden sind (DrS/2022/032):

 

Punkt 1

Das Jobcenter Kreis Segeberg setzt die Arbeitsempfehlungen des Kreises Segeberg zu den Kosten der Unterkunft und Heizung, zu Bildung und Teilhabe, zum Übergangsmanagement zwischen Jobcenter und den kommunalen Sozialämtern und zu den abweichend zu erbringenden Leistungen um. Bei nicht angemessenen Kosten der Unterkunft- und/oder Heizung werden Kostensenkungsverfahren entsprechend der Regelungen durchgeführt. Die Teamleiter/-innen Leistung des Jobcenters führen monatlich stichprobenartige Aktenprüfungen der Kosten der Unterkunft durch. Die Ergebnisse der Prüfungen sind dem Kreis zum 15.07.2022 und 15.01.2023 zu übermitteln. Ferner hat der Kreis das Recht, selbst Aktenprüfungen durchzuführen. Dazu werden ihm bei Bedarf vom Jobcenter alle erforderlichen Rechte eingeräumt.

 

Ergebnis

Durch die aufgrund der Corona-Pandemie erlassenen Sozialschutzpakete wurde unter anderem die Prüfung der Angemessenheit von Unterkunftskosten ausgesetzt, sodass keine Kostensenkungsverfahren einzuleiten waren.

 

Aufgrund der gestiegenen Energiekosten haben viele Vermietende und Versorgungsunternehmen die Vorauszahlungen, teils einseitig, ohne eine vorausgegangene Jahresabrechnung erhöht. Dieses Vorgehen ist grundsätzlich nicht rechtmäßig. Im Laufe des Jahres wurde sich jedoch darauf geeinigt, solche Erhöhungen ausnahmsweise anzuerkennen, um extrem hohe Nachforderungen zu vermeiden. Entsprechend gab es einen erhöhten Abstimmungsbedarf zwischen der Fachaufsicht KdU und dem Jobcenter.

 

Die Prüfungen haben eine weitestgehend korrekte Umsetzung sowohl der Regelungen der Sozialschutzpakete als auch der Bearbeitungshinweise zu den Kosten der Unterkunft ergeben. Fehlerschwerpunkte bzw. Auffälligkeiten waren in den folgenden Bereichen zu verzeichnen:

 

Überzahlungen

Es wurde bereits in 2021 ermittelt, dass es offene Überzahlungen gibt, die noch nicht zurückgefordert wurden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass zu Beginn der Pandemie von Rückforderungen abgesehen werden sollte. Die offenen Überzahlungen werden seitdem regelmäßig gefiltert und die Bearbeitung nachgehalten. Die noch bestehende „Lücke“ wurde auch im Jahr 2022 weiter geschlossen.

 

Betriebskostenabrechnungen

Seit der Einführung einer Checkliste im August 2021 wird die Anforderung der Betriebskostenabrechnung regelmäßig vorgenommen. Um die korrekte Bearbeitung zu unterstützen, hat die Koordinierungsstelle SGB II im Laufe des Jahres 2022 entsprechende Bearbeitungshinweise erarbeitet, die Anfang 2023 an das Jobcenter herausgegeben werden.

 

Prüfung Einzelakten

Auf die Prüfung von Einzelakten wurde seitens der Kreisverwaltung im Jahr 2022 aufgrund der extrem hohen Arbeitsbelastung auf beiden Seiten verzichtet.

 

 

Punkt 2

Mindestens halbjährlich nehmen die zuständigen Stellen der Kreisverwaltung an den Dienstbesprechungen der Teamleiter/-innen und der Bereichsleitung Leistung des Jobcenters teil und beraten über evtl. erforderliche Anpassungen oder über Unklarheiten bei der Umsetzung der Arbeitsempfehlungen.

 

Ergebnis

Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens durch die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hat keine Teilnahme der zuständigen Stellen der Kreisverwaltung an den Dienstbesprechungen der Teamleiter/-innen stattgefunden.

 

Es hat im Jahr 2022 dennoch ein enger Kontakt zwischen Kreisverwaltung und Jobcenter insbesondere zur Bewältigung des Rechtskreiswechsels der Ukrainer*innen und zum Umgang mit den gestiegenen Energiekosten stattgefunden.

 

 

Punkt 3

Halbjährlich findet eine Besprechung der Geschäftsführung und der Bereichsleitungen des Jobcenters mit der Koordinierungsstelle SGB II und der Fachdienstleitung 50.60 sowie ggf. der Fachaufsicht Bildung und Teilhabe zum allgemeinen Austausch und zur stetigen Optimierung der Zusammenarbeit statt.

 

Ergebnis

Die erste halbjährliche Besprechung hat am 07.04.2022 stattgefunden. Dieses diente dem Kennenlernen der neuen Geschäftsführerin des Jobcenters, Frau Susan Sommerfeld, und dem Vorstellen der für das Jobcenter relevanten Aufgaben und Organisation der Kreisverwaltung.

 

Aufgrund der hohen Belastung sowohl im Jobcenter als auch im Fachdienst 50.60 durch den Rechtskreiswechsel der Ukrainer*innen haben im zweiten Halbjahr diverse Videokonferenzen zwischen der Geschäftsführung und den Bereichsleitungen des Jobcenters, der Koordinierungsstelle SGB II, der Fachdienstleitung FD 50.60 und der Fachbereichsleitung FB III zur Abstimmung des Rechtskreiswechsels und zum Austausch zum aktuellen Stand stattgefunden.

 

Es ist zu betonen, dass die Zusammenarbeit zwischen Jobcenter, Kreisverwaltung und auch den Kommunen im Jahr 2022 sehr zufriedenstellend war und die vielen Herausforderungen gemeinsam angegangen und bewältigt werden konnten.

 

 

Punkt 4

Die Quote vermeidbarer Widerspruchsstattgaben hinsichtlich der kommunalen Leistungen soll im Jahresdurchschnitt 20 % nicht übersteigen. Die Geschäftsführung berichtet gegenüber der Kreisverwaltung zum 15.07.2022 und 15.01.2023 den jeweiligen Sachstand und stellt ggf. erforderliche Steuerungsmaßnahmen dar.

 

Ergebnis

Im 1. Halbjahr 2022 lag die Quote vermeidbarer Stattgaben für die kommunalen Leistungen bei 31,1 %.

Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass im ersten Halbjahr eines Jahres der Großteil an Nebenkostenabrechnungen eingereicht wird. Dass es sich bei der Bearbeitung der Betriebskostenabrechnungen um einen Fehlerschwerpunkt handelt, wurde in der Vergangenheit bereits festgestellt. Die Fachaufsicht KdU hat daher Bearbeitungshinweise für den Umgang mit Betriebskostenabrechnungen erstellt, die zum Jahresbeginn 2023 herausgegeben werden.

 

Ob der vereinbarte Jahresdurchschnitt im Jahr 2022 eingehalten werden konnte, wurde aufgrund der Entscheidung, die kommunale Zielvereinbarung für den Leistungsbereich im 2. Halbjahr auszusetzen, nicht ausgewertet.

 

 

Punkt 5

Die Geschäftsführung des Jobcenters stellt sicher, dass die Buchung kommunaler Leistungen und Forderungen auf den entsprechenden Haushaltsstellen erfolgt.

 

Ergebnis

Es waren in 2022 keine Hinweise ersichtlich, dass die Buchungen fehlerhaft erfolgen.

 

 

Punkt 6

Das Jobcenter übermittelt der Kreisverwaltung quartalsweise Listen zum kommunalen Forderungsbestand. Die vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Listen werden innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang durch das Jobcenter um wenigstens folgende Daten ergänzt und an den Kreis übersandt: Name des Schuldners, Adresse, Höhe der Forderung, bereits getilgte Summen, Restbetrag, Zugang der Forderung und Begründung der Niederschlagung.

 

Ergebnis

Zwischen dem Jobcenter und der Kreisverwaltung besteht eine Vereinbarung zum Forderungseinzug, in der geregelt ist, wann und in welcher Form die Listen zum Forderungsbestand an den Kreis zu übermitteln sind.

 

Aufgrund der in 2022 notwendigen Priorisierung der Aufgaben und bereichsübergreifenden Unterstützung innerhalb des Jobcenters gab es Verzögerungen bei der Übersendung der relevanten Daten. Diese Verzögerungen wurden jedoch vorab mit der Kreisverwaltung besprochen und hatten keinerlei negative Konsequenzen für die Kreisverwaltung.

 

 

Punkt 7

Das Jobcenter erstellt in Zusammenarbeit mit den vom Kreis Segeberg beauftragten Trägern zum 15.01.2023 jeweils einen Jahresbericht für die Kreisverwaltung, aus dem zusammenfassend die Inanspruchnahme und die Ergebnisse der Beratungen der Leistungen nach § 16 a SGB II, getrennt nach den Beratungsleistungen Wohnungsnotlagenberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, ersichtlich sind.

 

Ergebnis

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die Sprechzeiten der beauftragten Träger in den Liegenschaften des Jobcenters ab dem 16.03.2020 ausgesetzt werden und konnten erst ab der 2. Jahreshälfte 2022 wiederaufgenommen werden.

 

Die Inanspruchnahme des Angebotes der Suchtberatung hat sich in 2022 nach wie vor für die Integrationsfachkräfte als herausfordernd dargestellt, da bezüglich einer Suchterkrankung bzw. -gefährdung zum einen häufig die Einsicht bzw. die Offenheit der Kundinnen und Kunden nicht gegeben ist und zum anderen auch nicht von den Integrationsfachkräften erkannt wird. Durch die Kontaktbeschränkungen hat sich dieser Effekt noch verstärkt.

 

Die Angebote der Schuldnerberatung und der Wohnungsnotlagenberatung wurden in 2022 wieder am stärksten in Anspruch genommen. Da die Angemessenheitsprüfung für die Kosten der Unterkunft aufgrund der Sozialschutzpakete auch im Jahr 2022 noch ausgesetzt war, wurde das Angebot der Wohnungsnotlagenberatung jedoch weniger stark in Anspruch genommen als in den Vor-Corona-Jahren.

 

Leistung

Anzahl der auf das Angebot hingewiesenen Personen

Anzahl der Personen, die das Angebot tatsächlich genutzt haben

Wohnungsnotlagenberatung

166

51

Wohnkompetenztraining

Dem Jobcenter liegen hierzu keine Informationen vor.

Schuldnerberatung

196

87

Suchtberatung

62

19

 

Es ist festzustellen, dass im Jahr 2022 deutlich mehr Personen auf die verschiedenen Beratungsangebote aufmerksam gemacht wurden als im Vorjahr.

Allerdings ist weiterhin eine deutliche Diskrepanz zwischen identifiziertem Bedarf und Inanspruchnahme einer professionellen Unterstützung vorhanden. Dies wird zu einem Großteil auf das Aussetzen der Sprechzeiten der Beratungsträger im Jobcenter aufgrund der Corona-Beschränkungen zurückzuführen sein, da dadurch eine direkte Übergabe vom Jobcenter zum Beratungsträger nicht erfolgen konnte.

Da es keine Zahlen aus den Vor-Corona-Jahren gibt, kann bisher keine Aussage dazu getroffen werden, ob die Diskrepanz neben der Corona-Pandemie auf andere Gründe zurückzuführen ist. Dies gilt es weiter zu beobachten und Gründe für die Reibungsverluste zu identifizieren.

Es ist jedoch zu erwarten, dass schon durch die Wiederaufnahme der Sprechzeiten vor Ort die Inanspruchnahmequote steigen wird.

 

Zielvereinbarung 2023

Für das Jahr 2023 soll die kommunale Zielvereinbarung im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben. Es wird empfohlen, die kommunale Zielvereinbarung wie in der Anlage dargestellt zu beschließen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beschließt den Abschluss der kommunalen Zielvereinbarung für das Jahr 2023 mit der Geschäftsführung des Jobcenters Kreis Segeberg in der im Anhang dargestellten Form.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlage/n:

Kommunale Ziele_Vereinbarung_2023

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kommunale Ziele_Vereinbarung_2023 (130 KB)