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Sachverhalt: Der
Gebäudekomplex „ Lüttmersche Textilfabrik“, der im Eigentum von Herrn Gerhard
Kraft steht, gelegen an den Straßen Am Landratspark / Gorch-Fock-Straße 19-21
im Stadtzentrum Bad Segebergs, wurde der BQS mbH (Beschäftigungs- und
Qualifizierungsgesellschaft Stormarn) von Herrn Kraft zunächst vorübergehend
und mietzinsfrei zur Durchführung von Beschäftigungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose (in Kooperation mit der ARGE
Segeberg) zur Verfügung gestellt. Danach ist für die langfristige Nutzung die
Zahlung einer Miete von 6.000,-€ monatlich (für das Gebäude mit einer Fläche
von über 5.000qm) Voraussetzung. Über einen weiteren Betrag von 4.000,-€
monatlich wird dem Eigentümer eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Dem
Träger gelang es, den Gebäudekomplex aus einer viele Jahre nicht mehr genutzten
Gewerbeimmobilie Schritt für Schritt mit Unterstützung von
Langzeit-arbeitslosen im Rahmen der BQS-Programme für den o. g. Zweck
wiederherzustellen. Inzwischen
ist darin ein Gebraucht-Warenhaus
entstanden, das im Juni des vergangenen Jahres eröffnet wurde. An
nunmehr fünf Tagen in der Woche wird es von Menschen mit kleinem Geldbeutel aus
dem Umfeld von Bad Segeberg in Anspruch genommen. Um
für die weiteren Beteiligten (Segeberger Tafel, Suppenküche, Kinderbetreuung)
Planungssicherheit zu gewährleisten, hat die BQS mit Herrn Kraft über einen
langfristigen Mietvertrag verhandelt. Weitere
Eckpunkte sind: -
Laufzeit 2007 – 2017 -
Option der
Verlängerung Der
Hauptausschuss hat sich in den Sitzungen vom 06.07.2007 und 01.10.2007 mit
einer Zuschussgewährung befasst und aufgrund der Berichte des Landrates eine
Beteiligung des Kreises in der Höhe von 50 % der zu zahlenden Kaltmiete
zugesagt, sofern sich die Umlandgemeinden an der weiteren Hälfte beteiligen. Nach den von der BQS ermittelten Daten sparen die Kommunen
einschließlich Kreis Segeberg eine Gesamtsumme von rd. 150.000,00 € an
Unterkunftsleistungen pro Jahr. In
einer Gesprächsrunde am 07.10.2008 wurde die als Anlage beigefügte
Kostenver-teilung verhandelt. Unter
der Voraussetzung, dass der Kreis Segeberg diesem Vorschlag folgt, sind die
Umlandkommunen bereit, vorbehaltlich der noch ausstehenden Gremienbeschlüsse,
die übrigen 50 % der Kaltmiete zu tragen. Die Stadt Bad Segeberg wäre
bereit, für die Anmietung von Räumlichkeiten für die Unterbringung einer
Kinderkrippe eine monatliche Miete von 1.100,00 € zu entrichten. Die dann
noch verbleibenden und zu finanzierenden 1.900,00 € pro Monat tragen die
Ämter bzw. Städte Trave-Land, Boostedt-Rickling, Bornhöved, Leezen, Wahlstedt
und Bad Segeberg im Verhältnis der Einwohnerzahlen (Stichtag: 31.03.2008). Die
sich daraus ergebenden Anteilsverhältnisse sollen gerundet für die Dauer der
Vertragslaufzeit zugrunde gelegt werden und auch nicht den sich ständig
ändernden Einwohnerzahlen angepasst werden. Berechnungsgrundlage ist immer die
Kaltmiete. Die Energiekosten übernimmt der Träger. Beschlussvorschlag: Ø
Der jährlichen
Zahlung eines Zuschusses an die BQS in Höhe von 36.000,-€ wird
zugestimmt. Ø
Zweck der
Zahlung ist die Qualifizierung und Wiedereingliederung von SGB II
Empfängern/Innen in den ersten Arbeitsmarkt. Ø
Mieteinahmen
durch Untervermietung reduzieren den Kreiszuschuss anteilig (50 % Kreis –
50 % Umlandgemeinden). Ø
Die BQS als
Hauptmieter des Sozialhauses berichtet dem Kreis jährlich unter Offenlegung
aller die Immobilie betreffenden Einnahmen und Ausgaben. Finanzielle
Auswirkungen:
Bezug
zum strategischen Management:
Anlage/n:
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