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Vorlage - DrS/2023/080  

 
 
Betreff: Wahl eines Wahlprüfungsausschusses zur Vorprüfung der Kreiswahl vom 14.05.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Federführend:Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle Bearbeiter/-in: Pape-Boldt, Carola
Beratungsfolge:
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
12.06.2023 
1. Sitzung des Kreistages - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Zur Vorprüfung der Gültigkeit der Kreiswahl vom 14.05.2023 wählt der Kreistag die Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses

 

Sachverhalt:

Nach § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) hat die neue Vertretung nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche zu beschließen.

 

Der Wahlprüfungsausschuss ist gemäß § 66 Abs. 1 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) in der konstituierenden Sitzung des Kreistages zu wählen. Die Wahl hat unabhängig vom Vorliegen eventueller Einsprüche zu erfolgen, da der Wahlprüfungsausschuss von Amts wegen die Gültigkeit der Kreiswahl vom 14.05.2023 vorzuprüfen hat.

 

Weder das GKWG noch die GKWO enthalten Regelungen über die Zusammensetzung des Wahlprüfungsausschusses, so dass grundsätzlich auch die analoge Anwendung der Hauptsatzungsregelung des Kreises zu den ständigen Ausschüssen (§ 5; 12 Mitglieder) in Frage käme. Danach würde der Wahlprüfungsausschuss aus 5 Mitgliedern der CDU, je 2 Mitgliedern der GRÜNEN und der SPD und jeweils einem Mitglied der FDP, der AfD und der FREIEN WÄHLER bestehen.

 

Seit der Kommunalwahl 1986 wird auf die analoge Anwendung der Hauptsatzungsregelung verzichtet. Die Wahlprüfungsausschüsse bestanden seitdem aus je einem Mitglied der im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen, folglich aus vier bis acht Mitgliedern.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

In den Wahlprüfungsausschuss werden gewählt:

 

Mitglied

Stellvertreter*in

1.

 

 

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

5.

 

 

6.

 

 

7.

 

 

8.

 

 

9.

 

 

10.

 

 

11.

 

 

12.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Anlage/n: