Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Eine
Änderung beider Satzungen ist aus verschiedenen Gründen erforderlich geworden: -
Das
RPA des Kreises hat bei seiner Vorbereitung zur gemeinsamen Prüfung der
Eröffnungsbilanzen des Kreises mit dem LRH festgestellt, dass hinsichtlich der
Jahresabschlussprüfungen des Eigenbetriebes und der AöR ein Wirtschaftsprüfer
zu beauftragen sei (gem. des Abschnittes II des Kommunalprüfungsgesetzes). -
Jahresabschlussprüfung
und Eröffnungsbilanz hängen fachlich zusammen, so dass es Sinn macht, den
Wirtschaftsprüfer auch die Eröffnungsbilanzen beider Gesellschaften prüfen zu
lassen. -
Die
rechtliche Grundlage ändert sich somit: § 116 GO (nicht mehr § 94 GO) -
Ferner
hatte der Kreistag am 6.12.2007 beschlossen, dass der Eigenbetrieb und die AöR
nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung in Anwendung der
Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik (GemHVO-Doppik) zu führen seien. -
Die
dem Eigenbetrieb zugewiesenen Immobilien und Verbindlichkeiten haben sich
geändert; die ehemaligen Anlagen 1 und 2 zur Eigenbetriebssatzung weisen einen
neuen Immobilienbestand (Anlage 1) und eine neue Summe der Darlehensverbindlichkeiten
(Anlage 2) aus. -
Der
Bestandswert der in der Anlage 1 mit aufgeführten Liegenschaft
„Jürgen-Fuhlendorf-Schule“ (und somit auch die Verbindlichkeit) müsste
ebenfalls korrigiert werden. Da aber die Gespräche mit der Stadt Bad Bramstedt
erst angelaufen sind, kann eine Korrektur des Liegenschaftswertes der JFS in
der Anlage 1 erst zu einem späteren Zeitpunkt (Anfang 2009?) erfolgen. Aus rein
pragmatischen Gründen – um
nicht erneut eine Satzungsänderung durch Gremienbeschluss herbeiführen zu müssen
– würde der Kreistag mit Zustimmung zu dieser Vorlage ebenfalls seine
Zustimmung erteilen, dass die Verwaltung zu gegebener Zeit von sich aus die
Anlage 1 zur Satzung anpasst und öffentlich bekannt macht. Ein erneuter
Kreistagsbeschluss wäre somit entbehrlich; ein Bericht der Verwaltung würde
selbstverständlich erfolgen. -
Hinweis: im Frühjahr 2009 würde sich –
korrigiert um den Wert der Jürgen-Fuhlendorf-Schule – auch § 2 der
Eigenbetriebssatzung das „Stammkapital“ ändern; die Berechnungen dazu erfolgen
in den nächsten Wochen und werden dem Kreistag zu gegebener Zeit vorgelegt. Dies alles erfordert eine Änderung beider Satzungen. Die
unterstrichenen Passagen sind neu. Änderung
der Eigenbetriebssatzung: § 8 „Betriebsbeginn, Wirtschaftsjahr und Buchführung“ – wird
wie folgt geändert: Absatz 3: Die Haushaltswirtschaft wird nach den Grundsätzen der
doppelten Buchführung in Anwendung der Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik
geführt. 2. § 9 „Prüfung“ – wird wie folgt geändert: Absatz 2: Die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit des Handelns der Betriebsleitung erfolgt gem. § 116
Absatz 1 Nr. 4 GO (der Zusatz: „im Rahmen der Jahresabschlussprüfung“
entfällt) durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Segeberg. Der
geänderten Eigenbetriebssatzung werden eine neue Anlage 1
(Immobilienbestand) und eine neue Anlage 2 (Darlehensverbindlichkeiten)
zugefügt. Sie ersetzen die vorherigen Anlagen 1 und 2 der
Eigenbetriebssatzung. Änderung der AöR-Satzung:
Die alten Absätze 2 und 3 werden zu den neuen Absätzen 3
und 4. Beschlussvorschlag: Der
Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt: § 8 und § 9
der Betriebssatzung des Kreises Segeberg für den Eigenbetrieb
„Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg“ vom 05.07.2007, ergänzt am
04.10.2007, werden wie folgt neu gefasst: § 8 – Betriebsbeginn,
Wirtschaftsjahr und Buchführung (1) Der Betriebsbeginn ist der
01.01.2008. (2) Das Wirtschaftsjahr ist das
Kalenderjahr. (3) Die Haushaltswirtschaft wird nach
den Grundsätzen der doppelten Buchführung in Anwendung der
Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik geführt. § 9 – Prüfung (1) Die Prüfung des
Jahresabschlusses richtet sich nach den Bestimmungen des Abschnittes II des
Kommunalprüfungsgesetzes. (2) Die Prüfung der Rechtmäßigkeit,
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Handelns der Betriebsleitung erfolgt
gem. § 116 Absatz 1 Nr. 4 GO durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises
Segeberg. Die neue Anlage
1 (Immobilien-, und Liegenschaftsbestand) und die neue Anlage 2
(Darlehensverbindlichkeiten) ersetzen die alten Anlagen 1und 2 und werden
Bestandteil dieser geänderten Eigenbetriebssatzung. § 10 der
Errichtungs- und Organisationssatzung des Kreises Segeberg für das
Kommunalunternehmen Anstalt öffentlichen Rechts „Gebäudemanagement des Kreises
Segeberg“ (GM AöR) vom 16.10.2007, geändert durch Änderungssatzung vom
27.08.2008, wird wie folgt neu gefasst: § 10 – Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
(3) Der Vorstand hat den Jahresabschluss, den Lagebericht
und die Erfolgsübersicht innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres
aufzustellen und nach Durchführung der Abschlussprüfung und Übersendung des
Berichtes über die Abschlussprüfung durch die Prüfungsbehörde dem
Verwaltungsrat unverzüglich zur Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss
und der Lagebericht sind von sämtlichen Vorstandsmitgliedern unter Angabe des
Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, die
Erfolgsübersicht und der Bericht über die Abschlussprüfung sind dem Kreis
zuzuleiten. (4) Die Anordnungen und Ausführungen finanzwirksamer
Vorgänge sind personell und organisatorisch zu trennen. Die mit diesen Aufgaben
Betrauten dürfen nicht durch ein Angehörigenverhältnis im Sinne des § 81 Abs. 5
LVwG verbunden sein. Finanzielle
Auswirkungen:
Bezug
zum strategischen Management:
Anlage/n: Immobilien-
und Liegenschaftsbestand (Anlage 1) Darlehensverbindlichkeiten
(Anlage 2) Eigenbetriebssatzung
– geänderte Fassung (Stand: November 2008) Errichtungs-
und Organisationssatzung AöR – geänderte Fassung (Stand: November 2008)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||