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Vorlage - DrS/2008/119  

 
 
Betreff: Änderung der Eigenbetriebssatzung (ISE) und der Errichtungs- und Orga-nisationssatzung der GMSE AöR
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Thorsten Ingo Wolf
Federführend:Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle Beteiligt:Gebäudemanagement des Kreises Segeberg AöR
Bearbeiter/-in: Krügel, Petra  Rechnungsprüfung/Gemeindeprüfung
   Finanzen und Finanzcontrolling
   FB Zentrale Steuerung
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
09.12.2008 
6. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
11.12.2008 
7. Öffentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage1 zur Eigenbetriebssatzung - Stand Dezember 2007  
Anlage 2 zur Eigenbetriebssatzung - Stand Dezember 2007  
Eigenbetriebssatzung - geänderte Fassung 1 November 2008  
AöR - geänderte Fassung November 2008  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Eine Änderung beider Satzungen ist aus verschiedenen Gründen erforderlich geworden:

 

-          Das RPA des Kreises hat bei seiner Vorbereitung zur gemeinsamen Prüfung der Eröffnungsbilanzen des Kreises mit dem LRH festgestellt, dass hinsichtlich der Jahresabschlussprüfungen des Eigenbetriebes und der AöR ein Wirtschaftsprüfer zu beauftragen sei (gem. des Abschnittes II des Kommunalprüfungsgesetzes).

-          Jahresabschlussprüfung und Eröffnungsbilanz hängen fachlich zusammen, so dass es Sinn macht, den Wirtschaftsprüfer auch die Eröffnungsbilanzen beider Gesellschaften prüfen zu lassen.

-          Die rechtliche Grundlage ändert sich somit: § 116 GO (nicht mehr § 94 GO)

-          Ferner hatte der Kreistag am 6.12.2007 beschlossen, dass der Eigenbetrieb und die AöR nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung in Anwendung der Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik (GemHVO-Doppik) zu führen seien.

-          Die dem Eigenbetrieb zugewiesenen Immobilien und Verbindlichkeiten haben sich geändert; die ehemaligen Anlagen 1 und 2 zur Eigenbetriebssatzung weisen einen neuen Immobilienbestand (Anlage 1) und eine neue Summe der Darlehensverbindlichkeiten (Anlage 2) aus.

-          Der Bestandswert der in der Anlage 1 mit aufgeführten Liegenschaft „Jürgen-Fuhlendorf-Schule“ (und somit auch die Verbindlichkeit) müsste ebenfalls korrigiert werden. Da aber die Gespräche mit der Stadt Bad Bramstedt erst angelaufen sind, kann eine Korrektur des Liegenschaftswertes der JFS in der Anlage 1 erst zu einem späteren Zeitpunkt (Anfang 2009?) erfolgen. Aus rein pragmatischen Gründen  um nicht erneut eine Satzungsänderung durch Gremienbeschluss herbeiführen zu müssen – würde der Kreistag mit Zustimmung zu dieser Vorlage ebenfalls seine Zustimmung erteilen, dass die Verwaltung zu gegebener Zeit von sich aus die Anlage 1 zur Satzung anpasst und öffentlich bekannt macht. Ein erneuter Kreistagsbeschluss wäre somit entbehrlich; ein Bericht der Verwaltung würde selbstverständlich erfolgen.

-          Hinweis: im Frühjahr 2009 würde sich – korrigiert um den Wert der Jürgen-Fuhlendorf-Schule – auch § 2 der Eigenbetriebssatzung das „Stammkapital“ ändern; die Berechnungen dazu erfolgen in den nächsten Wochen und werden dem Kreistag zu gegebener Zeit vorgelegt.   

 

Dies alles erfordert eine Änderung beider Satzungen. Die unterstrichenen Passagen sind neu.

 

 

 

 

Änderung der Eigenbetriebssatzung:

1.

§ 8 „Betriebsbeginn, Wirtschaftsjahr und Buchführung“ – wird wie folgt geändert:

 

Absatz 3: Die Haushaltswirtschaft wird nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung in Anwendung der Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik geführt.

 

2.

§ 9 „Prüfung“ – wird wie folgt geändert:

Absatz 1: Die Prüfung des Jahresabschlusses richtet sich nach den Bestimmungen des Abschnittes II des Kommunalprüfungsgesetzes.

 

Absatz 2: Die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Handelns der Betriebsleitung erfolgt gem. § 116 Absatz 1 Nr. 4 GO (der Zusatz: „im Rahmen der Jahresabschlussprüfung“ entfällt) durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Segeberg.

 

Der geänderten Eigenbetriebssatzung werden eine neue Anlage 1 (Immobilienbestand) und eine neue Anlage 2 (Darlehensverbindlichkeiten) zugefügt. Sie ersetzen die vorherigen Anlagen 1 und 2 der Eigenbetriebssatzung. 

 

 

Änderung der AöR-Satzung:


§ 10 „Wirtschaftsführung und Rechnungswesen“ – wird wie folgt geändert:

Absatz 1: Das Kommunalunternehmen ist sparsam und wirtschaftlich unter Beachtung des öffentlichen Zwecks und der Grundsätze der doppelten Buchführung in Anwendung der Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik zu führen. Der Wirtschaftsplan ist dem Kreis zuzuleiten.

Absatz 2: Die Prüfung des Jahresabschlusses richtet sich nach den Bestimmungen des Abschnittes II des Kommunalprüfungsgesetzes.

 

Die alten Absätze 2 und 3 werden zu den neuen Absätzen 3 und 4.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

§ 8 und § 9 der Betriebssatzung des Kreises Segeberg für den Eigenbetrieb „Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg“ vom 05.07.2007, ergänzt am 04.10.2007, werden wie folgt neu gefasst:

§ 8 – Betriebsbeginn, Wirtschaftsjahr und Buchführung

(1)   Der Betriebsbeginn ist der 01.01.2008.

 

(2)   Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

(3)   Die Haushaltswirtschaft wird nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung in Anwendung der Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik geführt.

 

 

§ 9 – Prüfung

(1) Die Prüfung des Jahresabschlusses richtet sich nach den Bestimmungen des Abschnittes II des Kommunalprüfungsgesetzes.

 

(2) Die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Handelns der Betriebsleitung erfolgt gem. § 116 Absatz 1 Nr. 4 GO durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Segeberg.

 

Die neue Anlage 1 (Immobilien-, und Liegenschaftsbestand) und die neue Anlage 2 (Darlehensverbindlichkeiten) ersetzen die alten Anlagen 1und 2 und werden Bestandteil dieser geänderten Eigenbetriebssatzung.

 

§ 10 der Errichtungs- und Organisationssatzung des Kreises Segeberg für das Kommunalunternehmen Anstalt öffentlichen Rechts „Gebäudemanagement des Kreises Segeberg“ (GM AöR) vom 16.10.2007, geändert durch Änderungssatzung vom 27.08.2008, wird wie folgt neu gefasst:

§ 10 – Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
(1) Das Kommunalunternehmen ist sparsam und wirtschaftlich unter Beachtung des öffentlichen Zwecks und der Grundsätze der doppelten Buchführung in Anwendung der Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik zu führen. Der Wirtschaftsplan ist dem Kreis zuzuleiten.


(2) Die Prüfung des Jahresabschlusses richtet sich nach den Bestimmungen des Abschnittes II des Kommunalprüfungsgesetzes.

 

(3) Der Vorstand hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und nach Durchführung der Abschlussprüfung und Übersendung des Berichtes über die Abschlussprüfung durch die Prüfungsbehörde dem Verwaltungsrat unverzüglich zur Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von sämtlichen Vorstandsmitgliedern unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, die Erfolgsübersicht und der Bericht über die Abschlussprüfung sind dem Kreis zuzuleiten.

 

(4) Die Anordnungen und Ausführungen finanzwirksamer Vorgänge sind personell und organisatorisch zu trennen. Die mit diesen Aufgaben Betrauten dürfen nicht durch ein Angehörigenverhältnis im Sinne des § 81 Abs. 5 LVwG verbunden sein.

  

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Immobilien- und Liegenschaftsbestand (Anlage 1)

Darlehensverbindlichkeiten (Anlage 2)

Eigenbetriebssatzung – geänderte Fassung (Stand: November 2008)

Errichtungs- und Organisationssatzung AöR – geänderte Fassung (Stand: November 2008)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1 zur Eigenbetriebssatzung - Stand Dezember 2007 (31 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 zur Eigenbetriebssatzung - Stand Dezember 2007 (36 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Eigenbetriebssatzung - geänderte Fassung 1 November 2008 (35 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich AöR - geänderte Fassung November 2008 (48 KB)