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Vorlage - DrS/2023/138  

 
 
Betreff: Interessensbekundung des Kreises im Rahmen des Bundesförderprogramms "Aller.Land - zusammen gestalten. Strukturen stärken"
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Künzel, Christine
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in:Dr. Künzel, Christine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Kenntnisnahme
26.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage1: Kurzkonzept Aller.Land  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Bei „Aller.Land“ handelt es sich um ein Förderprogramm des Bundes zur Förderung von Kultur, Beteiligung und Demokratie in ländlichen, insbesondere strukturschwachen ländlichen Regionen. Für das Bundesland Schleswig-Holstein können maximal sieben Kreise bzw. Regionen benannt werden, mindestens vier davon müssen als ländlich und strukturschwach eingestuft sein, maximal drei als ländlich. Der Kreis Segeberg zählt zu den ländlichen Regionen und hat sein Interesse an dieser Fördermaßnahme bekundet.

 

Sachverhalt:

Bei „Aller.Land“ handelt es sich um ein Förderprogramm des Bundes für Kultur, Beteiligung und Demokratie in ländlichen, insbesondere strukturschwachen ländlichen Regionen.

 

Ziele des Programms:

 

  • Förderung von beteiligungsorientierten Kulturvorhaben
  • Veränderungsprozesse hin zu mehr kultureller Beteiligung und demokratischer Teilhabe
  • Förderung von gemeinschaftsstiftenden, lokal verbundenen und vernetzten Kulturvorhaben zur Demokratisierung, die eine Mitgestaltung durch viele Partner und viele interessierte Menschen in den Mittepunkt stellen
  • Förderung nachhaltiger Beteiligungs- und Netzwerkstrukturen

 

Es handelt sich um eine langfristige Entwicklungsförderung, im besten Falle über sechs Jahre. Der Kreis würde als Zuwendungsempfänger fungieren. Antragsteller kann ein gemeinnütziger freier Träger oder eine Kommune sein.

 

Förderzeitraum: maximal 6 Jahre (in zwei Phasen):

 

1. Entwicklungsphase 2024

1 Jahr für die Entwicklung von Konzepten (40.000 €; kein Eigenanteil)

 

2. Umsetzungsphase 2025-2030

5 Jahre für die Umsetzung (bis zu 1,5 Mio. € pro Region; Eigenanteil 10%)

 

Das zuständige Landesministerium hat bis zum 31.07.2023 um eine Rückmeldung von interessierten Regionen gebeten. Da es sich um ein Förderprogramm handelt, das produktive Synergien im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung im Kreis Segeberg schaffen könnte, hat die Kreisverwaltung eine Interessensbekundung offiziell fristgerecht eingereicht.

Gespräche über eine mögliche thematische Ausrichtung sowie mögliche Träger und Kooperationspartner eines solchen Projektes im Kreis Segeberg laufen.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 06.10.2023 beim Referat Kulturentwicklung und Religionsangelegenheiten des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein eingereicht werden. Zusammen mit dem Referat für ländliche Räume des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz wählt das Referat für Kulturentwicklung bis zum 06.11.2023 maximal sieben Regionen für die offizielle Antragseinreichung bei „Aller.Land“ aus. Die Anträge müssen dann bis 13.11.2023 beim Bund eingereicht werden.

 

Die von den Landesministerien nominierten Regionen oder Kreise erhalten für die Entwicklung eines Konzeptes für das geplante Projekt eine Förderung in Höhe von 40.000 EUR (Eigenanteil ist nicht erforderlich).

 

Mittel können eingesetzt werden für:

 

  • Honorare oder Personalkosten für Koordination, Organisation, Konzeptentwicklung
  • Honorare für Prozessbegleitung
  • Sachkosten für Recherchen, Reisen, Beratungen
  • Sachkosten für eine erste Erprobung, z. B. ein partizipatives Kulturprojekt, ein künstlerisches Projekt etc.

 

Das Programm bietet während der Entwicklungsphase:

 

  • Regionale Entwicklungswerkstätten, die Einblicke in die Ziele bieten und in Handlungsfelder des Programms einführen
  • Pool an potenziellen Prozessbegleitungen
  • Zentrales Treffen der Koordinator*innen und Prozessbegleitungen in Leipzig

 

Ziel der Entwicklungsphase ist es, bis zum 15.12.2024 ein Konzept für ein längerfristiges regionales Vorhaben einzureichen.

 

Mit dem Konzept können sich die Regionen dann um eine Förderung der Umsetzungsphase (5 Jahre) bewerben. Eine Jury wählt bis zu 30 Regionen aus ganz Deutschland aus. Diese Regionen erhalten eine Förderung von bis zum 1,5 Mio. EUR (ein Eigenanteil von 10% muss eingebracht werden).

Selbst wenn das für den Kreis Segeberg entwickelte Konzept später nicht zu den 30 ausgewählten Regionen für die Förderung der Umsetzung gehören sollte, könnten mit den 40.000 EUR für die Entwicklungsphase wichtige Impulse für den Aufbau eines vielschichtigen Netzwerkes im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung gegeben werden. Daher wäre die Auswahl durch das Land und die Einreichung eines konkreten Antrags für die Entwicklungsphase aus Sicht der Verwaltung äußerst wünschenswert.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage 1: Kurzkonzept Aller.Land

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1: Kurzkonzept Aller.Land (154 KB)